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Projekte

Deichbaustelle, Pumpwerk "Hollerngraben" (Mai 2008)

Hier finden Sie einige Projekte aus den Bereichen Umwelt-, Natur- und Artenschutz:

Deichrückverlegung Kirschgartshausen

Beschreibung des Vorhabens

Das Land Baden-Württemberg plant auf der Grundlage des Integrierten Rheinprogramms bei Mannheim-Kirschgartshausen eine Deichrückverlegung. Das Projekt dient dem Hochwasserschutz und der Auenrenaturierung.

Der Rheinhochwasserdeich wird im Bereich der Landesgrenze zwischen Mannheim und Lampertheim zurückverlegt und der Sommerdeichpolder der Bonaue durch die Neutrassierung des vorgelagerten Sommerdeiches verkleinert. Auf diese Weise wird ein Teil der ehemaligen Rheinaue dem Rhein wieder zugänglich gemacht und 75 Hektar zusätzlicher Rückhalteraum für den Hochwasserschutz bereitgestellt. Unter dem Einfluss der Überflutungen können sich auf diesen Flächen auentypische Lebensräume entwickeln. Darüber hinaus entsteht eine attraktive Naherholungslandschaft.

Die Verbindung zwischen Rhein und Lampertheimer Altrhein erfolgt über bestehende Geländesenken (Schluten), die mit Hilfe eines tiefer gelegten Einlaufbereichs am Rhein reaktiviert werden. Das über den Einlaufbereich zuströmende Wasser wird durch das Schlutensystem und die Deiche nach Norden in den Lampertheimer Altrhein und über diesen zurück in den Rhein gelenkt.

Die Planungen gliedern sich in zwei Maßnahmengruppen:

  1. Deichbau und Gestaltung der neuen Aue
  2. Maßnahmen zum Schutz der Bebauung und der landwirtschaftlichen Flächen vor Grundwasseranstieg im direkten Umfeld der Rückverlegung

Maßnahmen innerhalb des Rückverlegungsbereichs:

  • Neubau des Rheinhaupt- und des Sommerdeiches
  • Teilweiser Rückbau des alten Rheinhauptdeiches
  • Tieferlegung des Rheinufers zur Verbesserung der Zuflussverhältnisse
  • Anbindung an den bestehenden Überflutungsbereich "Lampertheimer Altrhein"
  • Ausbau des Grabensystems zur Restwasserentleerung
  • Anpassung des Straßen- und Wegesystems

Technische Daten

1. Retentionsraum

Durchflutungsgebiet: ca. 75 ha mit einem Überflutungsvolumen von 1,6 Mio. Kubikmetern
Flächenbedarf mit Deichaufstandsflächen: ca. 87 ha

2. Hochwasserdeich
Deichlänge: 2.100 m
Deichhöhe: 93,8 müNN (Station 5+400) - 93,63 müNN (Station 7+500)
Bemessungshöhe: 200-jährliches Hochwasserereignis (6000 m³/s am Pegel Worms)

3. Sommerdeich
Deichlänge: 1.800 m
Deichhöhe: 92,3 müNN (Station 0+000) - 91,33 müNN (Station 1+800)

4. Leitdeich (Gewann „Hinterweide“)
Deichlänge: 220 m
Deichhöhe: 93,62 müNN (Anschlusspunkt Hochwasserdamm) - 92,00 müNN (NATO-Straße)

5. Schlutenmodellierung
Lage des Schluten-Einlaufbereichs: Rhein-km 436,5
Sohllage des Einlaufbereichs am Rhein: 87,25 m+NN
Pegelstand bei 87,25 m+NN (Pegel Worms): ca. 243 cm
Weidweg: Durchlassbauwerk ohne Verschlussregelung
Durchströmungshäufigkeit des Altrheins: ca. 180 Tage/Jahr

6. Pumpwerke
Bau von zwei Pumpwerken zur Binnenentwässerung

Planfeststellungsverfahren

Für die Deichrückverlegung Kirschgartshausen wurde ein Planfeststellungsverfahren mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde war die Stadt Mannheim.

Die Planunterlagen lagen in der Zeit vom 29.12.2003 bis 11.02.2004 im Beratungszentrum der Stadt Mannheim und im Stadthaus Lampertheim aus. Die Stellungnahmen zu diesem Plan wurden in einem Erörterungstermin am 05.05.2004 behandelt.

Aufgrund der vorgebrachten Anregungen und Einwände wurden Umplanungen an den Deichtrassen und dem Schlutensystem vorgenommen sowie das Pumpwerk „Sackpfeife“ verlegt. Zur Frage der Flächenverfügbarkeit und der Bereitstellung von Ersatzflächen wurden Informationsveranstaltungen mit Vertretern der Landwirtschaft durchgeführt. Durch die Weiterentwicklung der Planung konnte die Trassenführung der Deichbauten hydraulisch verbessert und zugleich der Flächenbedarf verringert werden.

Der Planfeststellungsbeschluss liegt seit September 2005 vor.

Ausgleichsflächen

Eingriffe in Natur und Landschaft:
Ein Eingriff ist die Veränderung der Gestalt oder Nutzung einer Grundfläche, die zu Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes führen kann. Eingriffe sind zum Beispiel die Überbauung und Versiegelung gewachsener Bodenflächen durch Wohn- oder Gewerbegebiete und Straßen, aber auch Aufschüttungen oder Abgrabungen wie Dämme oder Steinbrüche oder der kanalartige Ausbau eines Baches. Dabei werden häufig natürliche Bodenstrukturen und Pflanzenbestände beeinträchtigt oder zerstört und damit Lebensräume der heimischen Tierwelt entwertet oder vernichtet. Eingriffe in Natur und Landschaft dürfen nur im Einklang mit der Eingriffsregelung zugelassen werden.

Die Eingriffsregelung ist eine Art "Reparaturbetrieb" für die Natur und sieht folgende Regelungen vor:

Vermeidung von Beeinträchtigungen:
Der beste Schutz für die Natur besteht darin, sie möglichst wenig zu beeinträchtigen. Je weniger Natur in Mitleidenschaft gezogen wird, umso weniger Ausgleich ist erforderlich.

Ausgleich von Beeinträchtigungen:
Hier geht es nicht darum, "irgendetwas" für die Natur zu tun. Vorrangiges Ziel ist vielmehr, die unvermeidbar gestörten Funktionen des Naturhaushalts gleichartig und gleichwertig wiederherzustellen (z.B. bei Überbauung von Boden die „Entsiegelung“ anderer Flächen oder die Wiederherstellung einer zerstörten Hecke).

Ersatzmaßnahmen:
Ein vollständiger Ausgleich ist nur selten möglich. Deshalb sind für die nicht ausgleichbaren Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft gleichwertige Ersatzmaßnahmen durchzuführen (z.B. bei Überbauung von Grundflächen die Pflanzung von Bäumen, Feldgehölzen oder Streuobstwiesen). Ausgleich und Ersatz bilden zusammen die Kompensation.

Ausgleichsabgabe:
Wer weder Ausgleich noch Ersatz leisten kann, muss eine Ausgleichsabgabe leisten.

Projekt Ostumgehung Lampertheim

Der Bau der Umgehungsstraße am östlichen Ortsrand von Lampertheim zwischen der Bundesstraße 44 im Norden und der Landesstraße 3110 im Süden (Ostumgehung) zwischen 1989 und 1995 stellt einen solchen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Hier wurde durch den Straßenbau mit Abgrabungen, Aufschüttungen und Versiegelungen in den gewachsenen Boden eingegriffen, der zuvor vorwiegend intensiv landwirtschaftlich genutzt wurde. Dabei wurden auch potentielle Lebensräume von Pflanzen und Tieren beeinträchtigt und zerstört. Zudem wirkt die Straße mit dem Fahrverkehr dauerhaft wie ein Schnitt in der Landschaft, der Lebensräume voneinander trennt und Wanderbewegungen von Tieren einschränkt.

Vermeidung von Beeinträchtigungen

Um den Flächenverbrauch zu begrenzen und Natur und Landschaft möglichst wenig zu beeinträchtigen, wurde die Straße möglichst nah am östlichen Ortsrand von Lampertheim gebaut.

Ausgleichs-/ und Ersatzmaßnahmen (Kompensation)

Zur Kompensation des Eingriffs wurden vorwiegend Gehölzpflanzungen mit heimischen und standortgerechten Baum- und Straucharten (siehe unten) angelegt. Dazu gehören zunächst die Straßenbäume sowie die Strauchpflanzungen in unmittelbarer Nähe der Ostumgehung. Dieses sogenannte Straßenbegleitgrün dient vorwiegend der optischen Einbindung der Straßentrasse in die Landschaft. Aufgrund der erheblichen Störwirkung durch den Straßenverkehr ist die Bedeutung dieser Pflanzungen als Lebensraum für die heimische Tierwelt eher gering. Daher wurden in einiger Entfernung von der Straße in der Feldflur zwischen Umgehungsstraße und Waldrand weitere Flächen für Pflanzungen bereit gestellt und insbesondere Heckenstreifen und Feldgehölze angelegt sowie Walnussbäume, Obstbäume und Birkenreihen gepflanzt. Der sogenannte „Ereigniswald“, der an der Ostumgehung als Streuobstwiese angelegt wurde, ergänzt diese Kompensationsmaßnahmen. Die Pflanzmaßnahmen werden voraussichtlich im Herbst 2013 abgeschlossen. Insgesamt werden dann seit 1993 rund 25 Hektar (250.000 m²) Kompensationsflächen mit rund 65.000 Sträuchern und über 200 Bäumen bepflanzt worden sein. In der beigefügten Karte sind die beschriebenen Kompensationsflächen grün dargestellt.

Liste der verwendeten heimischen und standortgerechten Gehölzarten

Großkronige Baumarten
Acer platanoides (Spitzahorn)
Betula pendula (Hängebirke)
Juglans regia (Walnuss)
Quercus robur (Stieleiche)

Kleinkronige Baumarten
Obstbäume (Apfel, Birne)
Acer campestre (Feldahorn)
Carpinus betulus (Hainbuche)
Sorbus aucuparia (Eberesche)

Sträucher
Cornus sanguinea (Roter Hartriegel)
Corylus avellana (Haselnuss)
Crataegus monogyna (Weißdorn)
Euonymus europaeus (Pfaffenhütchen)
Ligustrum vulgare (Liguster)
Lonicera xylosteum (Heckenkirsche)
Prunus spinosa (Schlehe)
Rosa canina (Hundsrose)
Rosa pimpinellifolia (Bibernell-Rose)
Rosa rubiginosa (Weinrose)
Rubus fruticosus (Brombeere)
Sambucus nigra (Schwarzer Holunder)
Viburnum lantana (Wolliger Schneeball)

Bilder zum Projekt

Ihre Ansprechpartner

Ochmann, Alexander

Fachdienst 60-4 - Umwelt

Stadthaus, Zi. 301
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
06206 935-313
06206 935-400
E-Mail

Reiner-Appelt, Birgit

Fachdienst 60-4 - Umwelt

Stadthaus, Zi. 301
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
06206 935-333
06206 935-400
E-Mail

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