Viele der heimischen Pflanzen- und Tierarten haben durch die Ausdehnung von Siedlungs- und Verkehrsflächen und die intensive Landnutzung einen großen Teil ihrer Lebensräume (Biotope) verloren. Sie leben oft zurückgedrängt auf kleinen „Naturinseln“, die weit verstreut und durch unüberwindliche Barrieren voneinander getrennt innerhalb der Nutzflächen liegen. Arten, die große und störungsfreie Biotope benötigen, Wanderungen machen oder Hindernisse nicht überfliegen können, haben auf diesen kleinen isolierten Flächen kaum Überlebenschancen. Die Erhaltung besonders wertvoller Einzelbiotope reicht allein nicht aus, um einen Großteil des Artenbestandes dauerhaft in unserer Kulturlandschaft zu erhalten.
Der im § 21 Bundesnaturschutzgesetz verankerte Biotopverbund zielt darauf ab, vorhandene Einzelbiotope bzw. Populationen von Tier- und Pflanzenarten durch den Aufbau eines Systems aus geeigneten naturnahen Flächen miteinander zu „vernetzen“. Der Verbund zwischen den großflächigen (Haupt-)Lebensräumen wird über Trittsteinbiotope (kleinere Biotopflächen, wie z. B. Feldholzinseln, Brachflächen, Tümpel) und Korridorbiotope (lineare Landschaftsstrukturen, wie z. B. Hecken, Feldraine, Fließgewässer) angestrebt.
Ein derartiges, die Landschaft durchziehendes Biotopverbundsystem fördert die Ausbreitung der Pflanzen- und Tierarten und ermöglicht den Austausch zwischen vorher isolierten Populationen. So können natürliche Schwankungen in der Artenzahl ausgeglichen und geeignete Biotope wiederbesiedelt werden.
Die Entfernung der Biotope zueinander bemisst sich dabei an der Mobilität der ausgewählten Zielart(en). Der Biotopverbund funktioniert dann, wenn die zwischen gleichartigen Lebensräumen liegende Fläche für die betrachteten Organismen überwindbar ist und ökologische Wechselbeziehungen bestehen.
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