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Das Lampertheimer Stadtwappen

Am 05. März 1930 erhielt Lampertheim durch den damaligen Innenminister des Volksstaates Hessen, Wilhelm Leuschner, ein eigenes Wappen.

Das Lampertheimer Stadtwappen
 
 
 

Heraldische Beschreibung

Die heraldische Beschreibung des Lampertheimer Stadtwappens lautet:

"in Schwarz ein von zwei sechsstrahligen goldenen Sternen begleitetes silbernes Andreaskreuz".

Das Andreaskreuz, das schon im ältesten Lampertheimer Siegel verwendet wurde, weist darauf hin, dass das Wormser Andreasstift von alters her Patronatsherr der Lampertheimer St. Andreaskirche war und Anspruch auf den Zehnten besaß.

Führung und Gebrauch

Die Führung und der Gebrauch des Wappens der Stadt Lampertheim ist grundsätzlich der Stadtverordnetenversammlung und dem Magistrat vorbehalten.

Ausnahmen können durch den Magistrat gestattet werden, wenn die Verwendung dem Ansehen der Stadt förderlich ist.

Die Verwendung bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Stadt Lampertheim. Diese muss schriftlich unter Angabe des Verwendungszwecks beantragen werden. Die Erlaubnis zur Verwendung des Stadtwappens durch Dritte erteilt der Magistrat schriftlich nach freiem Ermessen und auf jederzeitigen entschädigungslosen Widerruf. Für die Genehmigung fallen Gebühren nach der Verwaltungskostensatzung der Stadt Lampertheim an.

Die unbefugte Verwendung durch Dritte wird im Rechtsweg verfolgt. Der Rechtsschutz erstreckt sich auf jede Darstellung des Wappens oder des Wappenbildes, die zu einer Verwechslung mit dem amtlichen Stadtwappen führen kann.

Ihre Ansprechpartner

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