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Kommunale Gremien in Lampertheim

Im Land Hessen besteht im Gegensatz zu den Kommunalverfassungen anderer Bundesländer die sogenannte unechte Magistratsverfassung. Das Kennzeichen der Magistratsverfassung ist die kollegiale Leitung der Verwaltung.

Das Beschlussorgan ist die Stadtverordnetenversammlung. Sie beschließt über alle wichtigen Angelegenheiten und überwacht die gesamte Verwaltung. Die Stadtverordnetenversammlung ist das oberste Organ der Stadt. Sie setzt sich in Abhängigkeit von der Einwohnerzahl aus derzeit 45 Stadtverordneten zusammen. Die Stadtverordneten werden unmittelbar von den Bürgern, d. h. den wahlberechtigten Einwohnern gewählt. Die Wahlzeit beträgt fünf Jahre.

Die Stadtverordnetenversammlung wählt aus ihren Reihen einen Vorsitzenden, den Stadtverordnetenvorsteher.
Die Stadtverordnetenversammlung kann zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse Ausschüsse bilden. Die Ausschüsse sind Hilfsorgane der Stadtverordnetenversammlung. Ihre Bildung, Zusammensetzung und Aufgabenumfang liegen grundsätzlich im Ermessen der Stadtverordneten. Lediglich ein Finanzausschuss ist nach der HGO zu bilden. Die Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse (Haupt- und Finanzausschuss, Rechnungsprüfungsausschuss, Stadtentwicklungs-, Energie- und Bauausschuss sowie Ausschuss für Familie, Jugend und Senioren) sind grundsätzlich öffentlich. Die Tagesordnung wird mit der Einladung öffentlich bekannt gemacht. Siehe hierzu bitte auch Link zum Bürger- und Gremieninformationssystem!

Die Stadtverordneten können sich zu Fraktionen zusammenschließen. Eine Fraktion ist der freiwillige, auf gewisse Dauer angelegte Zusammenschluss von in kommunalpolitischen Grundüberzeugungen und Zielsetzungen gleichgesinnten Mandatsträgern zu dem Zweck, ihre übereinstimmenden politischen Ziele durch geschlossenes Auftreten in der Vertretungskörperschaft durchzusetzen.

Das Verwaltungsorgan ist der Magistrat. Er besteht aus dem Bürgermeister, dem Ersten Stadtrat und derzeit weiteren 12 ehrenamtlichen Stadträten. Die Mitglieder des Magistrats werden mit Ausnahme des von den Bürgern direkt zu wählenden Bürgermeisters von der Stadtverordnetenversammlung gewählt. Der Magistrat ist mit eigenen Kompetenzen ausgestattet und für die Geschäfte der laufenden Verwaltung und die rechtliche Vertretung der Stadt nach außen hin zuständig. Als Hilfsorgane des Magistrats können Kommissionen gebildet werden. Beide Gremien tagen nichtöffentlich.

Der Bürgermeister leitet und beaufsichtigt die gesamte Verwaltung und sorgt für den geregelten Ablauf der Verwaltungsgeschäfte. Er ist Vorsitzender des Magistrats und führt dessen Geschäfte. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich.

Mit den Ortsbeiräten wurde vom Gesetzgeber eine Institution geschaffen, die sicherstellen soll, dass die Identität und die spezifischen Interessen der Ortsteile gewahrt werden. In den den vier Stadtteilen Hofheim, Hüttenfeld, Neuschloß und Rosengarten besteht jeweils ein Ortsbeirat. Die neun Mitglieder des Ortsbeirates werden ebenfalls unmittelbar von den Bürgern gewählt. Der Ortbeirat wählt aus seiner Mitte einen Ortsvorsteher. Die Wahlen finden gleichzeitig mit der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung statt.

Sitzungskalender

Hier können Sie sich den Sitzungskalender für das Jahr 2024 als PDF herunterladen:

Sitzungskalender - quer
Sitzungskalender - DIN A 5

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