Der Beginn eines Gewerbetriebes (auch Zweigniederlassung bzw. unselbständige Zweigstelle) sowie die Änderung (z. B. Erweiterung der Tätigkeit, Verlegung des Betriebes innerhalb der Gemeinde) oder die Aufgabe des Gewerbebetriebes sind bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Die erforderlichen Unterlagen für eine Gewerbeanmeldung können Sie unserem Informationsblatt entnehmen oder sich gerne direkt an uns wenden.
Gebühren:
Für jede Gewerbeanzeige wird eine Gebühr in Höhe von 28,00 Euro fällig.
Die Ausstellung einer Bestätigung der Gewerbeanzeige beträgt 8,00 Euro.
Gerne können Sie Ihre Gewerbemeldung hier online eingeben.
HINWEIS: EINE ONLINE-BEZAHLMÖGLICHKEIT BESTEHT NICHT, SIE ERHALTEN DANN EINE RECHNUNG
Fachdienst 30-1 - Verkehr und Gewerbe
Haus am Römer, Zi. 302
Domgasse 2
68623 Lampertheim
06206 935-248
06206 935-330
E-Mail
Fachdienst 30-1 - Verkehr und Gewerbe
Haus am Römer, Zi. 302
Domgasse 2
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Fachdienst 30-1 - Verkehr und Gewerbe
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