Die Stadt Lampertheim verfügt über eine Verwaltungskostensatzung, die seit dem 01.01.2010 in Kraft ist.
Ab Seite 10 finden Sie alles zu den Allgemeine Verwaltungskosten.
Die aktuelle Verwaltungskostensatzung finden Sie im Ortsrecht.
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Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und zur Umsetzung der Planungsziele zieht die Stadt Lampertheim für die im Anhang aufgeführtern Bereiche städtebauliche Maßnahmen in Betracht. Dazu wurden folgende Satzungen erlassen:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lampertheim hat am 04.11.2016 beschlossen, dass bauliche und sonstige Anlagen, bei denen ein Zu- oder Abgangsverkehr zu erwarten ist, nur errichtet werden dürfen, wenn Stellplätze oder Garagen für Kraftfahrzeuge in ausreichender Zahl und Größe sowie an einem geeigneten Standort hergestellt und auf Dauer rechtlich gesichert und unterhalten werden. (“Stellplatzsatzung“)
Am 01.09.2017 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lampertheim den 1. Nachtrag und am 16.12.2023 den 2. Nachtrag (Verlängerung um ein Jahr) zu der zuvor genannten Stellplatzsatzung beschlossen. Die Satzung und Nachträge (Änderungssatzungen) sind im Bereich >Ortsrecht< unter Gliederungspunkt 6 hinterlegt:
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Zum besseren Verständnis stellen wir Ihnen eine konsolidierte (Lese-)Fassung der Stellplatzsatzung als PDF zur Verfügung:
Derzeit ist keine gültige Veränderungssperre in Kraft.
Die Stadt Lampertheim erhebt Erschließungsbeiträge nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (§§ 127 ff.) sowie nach Maßgabe dieser Satzung(Erschließungsbeitragsatzung vom 12.06.1990).
Die aktuelle Erschließungsbeitragssatzung finden Sie im Ortsrecht.
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Die Stadt Lampertheim erhebt für die Erneuerung, Erweiterung, den Um- und Ausbau von öffentlichen Straßen Straßenbeiträge nach Maßgabe des § 11 HessKAG in Verbindung mit den Bestimmungen dieser Satzung (Straßenbeitragssatzung vom 24.10.1977).
Zu den Straßen im Sinne dieser Satzung gehören auch die öffentlichen Wege und Plätze.
Die aktuelle Straßenbeitragssatzung finden Sie im Ortsrecht.
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Die Stadt Lampertheim verfügt über eine Entwässerungssatzung, die seit dem 01.01.2014 in Kraft ist.
Die aktuelle Entwässerungssatzung finden Sie im Ortsrecht.
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siehe jeweilige Satzung
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