Zur Hauptnavigation (Access key 1)Zum Inhalt (Access key 2)
fontsize
AAA
Zur Startseite / Copyright: Jürgen Strieder

Amtliche Vergabe von Hausnummern


Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die Gemeinden vergeben. Straßennamen und Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt‐ bzw. Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen‐ oder ortsbezogenen Daten.

Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.
Die Kontrolle, ob eine Hausnummer durch den Eigentümer des Grundstücks/Hauses angebracht wurde, obliegt den Kommunen. Die örtliche Hausnummernbeschilderung wird ebenfalls bei Beanstandungen überprüft. Der/die Grundstückseigentümer/in wird danach aufgefordert, für eine vom Verkehrsraum aus sichtbare Hausnummer zu sorgen.
Zur Anordnung von Hausnummern werden 2 gleichwertige Systeme praktiziert: das so genannte Pariser System mit einer Art Reißverschluss‐System (die Nummerierung beginnt an dem der Innenstadt zugewandten Ende der Straße auf der linken Seite mit 1 und auf der rechten Seite mit 2 und läuft dann getrennt nach gerade und ungerade bis zum anderen Ende der Straße, wobei es durch die unterschiedliche Größe der einzelnen Grundstücke oft vorkommt, dass jeweils numerisch nebeneinander liegende Nummern in der Realität nicht gegenüber liegen) sowie das so genannte Berliner System mit umlaufender Hausnummerierung (die Nummernfolge beginnt auf der einen Straßenseite mit 1, läuft ohne Unterbrechung bis zum Ende der Straße fort und dann auf der anderen Straßenseite zurück).
Die Hausnummer gehört als Teilelement neben dem Namen der Gemeinde und dem Straßennamen zu einer vollständigen Adresse. Jeder Hauseigentümer ist verpflichtet, die amtlich vergebene Hausnummer an gut sichtbarer Stelle anzubringen, um ein Auffinden besonders für Rettungsdienste und Post jederzeit zu gewährleisten.
Die Amtliche Vergabe einer Hausnummer erfolgt auf schriftlichen Antrag des Eigentümers oder von Amtswegen (z.B. auf Grund einer Baubeginnsanzeige oder nach den planungsrechtlichen Eintragungen in einen Amtlichen Lageplan zum Bauantrag). Die Nummerierung erfolgt zu der Straße, von der der Zugang zum Hause erfolgt.

Ihr Ansprechpartner

Gamper, Silke

Fachdienst 60-3 - Stadtplanung

Stadthaus, Zi. 313
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
06206 935-272
06206 935-400
E-Mail

© Copyright Stadt Lampertheim