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FAQs (häufig gestellte Fragen)

Für Fach- und Führungskräfte

Stellensuche und Bewerbung

Wo sind offene Stellen zu finden?

In der Rubrik „Karriere & Ausbildung / Stellenangebote" auf dieser Website findet man alle aktuell ausgeschriebenen Stellen bei der Stadt Lampertheim.

Besteht die Möglichkeit einer Bewerbung, auch wenn aktuell keine Stellenausschreibungen online sind?

In der Regel werden offene Stellen in der Rubrik „Karriere & Ausbildung / Stellenangebote" veröffentlicht. Die Stadt Lampertheim eröffnet interessierten Bewerberinnen und Bewerbern die Möglichkeit einer Initiativbewerbung außerhalb des aktuell veröffentlichten Stellenangebots. Hierzu ist dauerhaft eine entsprechende Ausschreibung geschalten, über die man sich bewerben kann.

Bis zu welchem Zeitpunkt soll man sich bewerben?

Jede Stellenausschreibung ist mit einer Bewerbungsfrist versehen. Bis zu diesem Zeitpunkt muss man sich beworben haben. Hierbei ist zu beachten, dass Bewerbungen, die nach Fristablauf eingehen, nicht berücksichtigt werden können.

Wie kann man sich bewerben?

Unter der Rubrik „Karriere & Ausbildung / Stellenangebote" findet man die entsprechenden Ausschreibungsverfahren. Dort klickt man auf das Verfahren, für welches man sich bewerben möchte. Im Nachgang öffnet sich die Stellenausschreibung. Darunter befindet sich der Button "Online-Bewerbung". Klickt man darauf kommt man zum Bewerbungsportal der Stadt Lampertheim. Nach der Bestätigung der Nutzungsbedingungen kann man seine Bewerbung online einreichen. Laden Sie hierzu die entsprechenden Dokumente hoch und füllen Sie die vorgegebenen Felder aus.

Mit welchen Unterlagen sollte man sich bewerben?

Ihrer Online-Bewerbung fügen Sie bitte die folgenden Unterlagen bei (hochladen):

    • Anschreiben mit frühestem Eintrittsdatum
    • Lebenslauf
    • Abschlusszeugnisse
    • Dienst- oder Arbeitszeugnisse
    • Bei Beamten dienstliche Beurteilungen
    • Ggf. weitere Qualifikationsnachweise

Achten Sie bitte bei den erforderlichen Unterlagen auf die Anforderungen, welche in der Stellenausschreibung genannt sind. Sollten Sie Unterlagen nachreichen, beziehen Sie sich bitte auf Ihre Ursprungsbewerbung (Bewerbungsverfahrensmailadresse).

Wie kann man erkennen, dass die Bewerbung auch eingegangen ist?

Sie erhalten nach Einreichung Ihrer Bewerbung eine Eingangsbestätigung per E-Mail.

Kann eine Bewerbung ergänzt oder aktualisiert werden?

Der Bewerbung können grundsätzlich noch weitere Unterlagen, wie beispielsweise Zeugnisse, Zertifikate oder Bescheinigungen nachgereicht werden. Beziehen Sie sich dabei bitte immer auf Ihre Ursprungsbewerbung (Bewerbungsverfahrensmailadresse). Sie sollten dabei immer den aktuellen Stand des Auswahlverfahrens berücksichtigen. Wir empfehlen daher die Übersendung der vollständigen Bewerbungsunterlagen beziehungsweise einen Hinweis im Anschreiben, dass noch Unterlagen nachgereicht werden.

An wen kann man sich wenden, wenn man weitere Informationen benötigt?

Unsere Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Thema Stellenausschreibungen findet man in der rechten Spalte auf der Seite "Stellenangebote" unterhalb der Rubrik "Ihre Ansprechpartner". Für Inhaltliche Fragen zu einer bestimmten Stellenausschreibung findet man im Stellenausschreibungstext immer fachliche Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner (mit Telefonnummer) aus der jeweiligen Organisationseinheit.

Kann man seine Bewerbung auch zurückziehen?

Es tut uns Leid, dass Sie Ihre Bewerbung nicht aufrechterhalten wollen. Sie können Ihre Bewerbung jederzeit zurückziehen. Bitte kontaktieren Sie über die Bewerbungsverfahrensmailadresse oder wenden Sie sich an unsere Ansprechpartner (rechte Spalte auf der Seite "Stellenangebote" unterhalb der Rubrik "Ihre Ansprechpartner").

Das Bewerbungsverfahren

Wie lange dauert es, bis nach einer Bewerbung eine Kontaktaufnahme zur Bewerberin bzw. zum Bewerber erfolgt?

Nachdem Sie sich auf eine Stellenausschreibung beworben haben, erhalten Sie von uns eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Die weitere Kontaktaufnahme hängt von mehreren Faktoren, unter anderem der Vorauswahl, ab.

Wie sieht ein typisches Auswahlverfahren aus?

Der Ablauf eines regelüblichen Auswahlverfahrens haben wir auf der Seite "Auswahlverfahren" beschrieben. Hier findet man alle relevanten Informationen.

Wann kann man mit dem Ergebnis der Auswahlentscheidung rechnen?

Selbstverständlich möchten wir Sie zeitnah über unsere Entscheidung informieren und kontaktieren Sie daher schnellstmöglich persönlich. Im Vorstellungsgespräch geben wir einen ersten Ausblick, wann Sie mit einer Nachricht von uns rechnen können. Nach den Vorstellungsgesprächen führt die Auswahlkommission eine Entscheidung bei den zuständigen Gremien herbei. Die Mitteilung der endgültigen Entscheidung kann bis zu 14 Tage dauern.

Sonstiges

Wie lange werden Bewerbungsdaten gespeichert?

Mit der Einsendung einer Bewerbung erklärt man sich mit der Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß § 34 Abs. 1 Hessisches Datenschutzgesetz (HDSG) während des Bewerbungsverfahrens einverstanden. Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich im Rahmen des Auswahlverfahrens. Die Bewerbungsdaten sowie sämtliche Unterlagen löschen bzw. vernichten wir spätestens sechs Monate nach Abschluss des Auswahlverfahrens. Bei Übersendung einer Bewerbung mittels E-Mail, verweisen wir ausdrücklich auf die Datenschutzhinweise im Impressum. Ein Widerruf zur Verarbeitung von Bewerbungsdaten ist jederzeit möglich, jedoch kann die Bewerbung in diesem Fall nicht mehr im Bewerbungsverfahren berücksichtigt werden.

Ihre Fragen waren nicht in den FAQs zu finden?

Kontaktieren Sie uns. Die in der rechten Spalte ("Ihre Ansprechpartner") genannten Personen stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

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Ihre Ansprechpartner

bei personalrechtlichen Themen

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Fachdienst 10-4 - Personalmanagement  -  Fachdienstleitung

Stadthaus, Zi. 107
Römerstraße 102
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06206 935-350
E-Mail

Röder, Bernd

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Römerstraße 102
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Andres, Kai

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