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Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030

Auswirkungen auf die Stadt Lampertheim

Der Referentenentwurf des BVWP 2030 sieht die Streckenführung der Neubautrasse auf Basis der Variante C (Mark´sche Variante) vor. Die von der Region geforderte und im Regionalplan Südhessen als Alternativstrecke bereits aufgenomme Bündelungstrasse entlang der A67, blieb im Entwurf des BVWP 2030 vollkommen unberücksichtigt. Weiterhin soll die Bestandsstrecke, nämlich die durch Lampertheim verlaufende "Riedbahn", in Bezug auf den Güterverkehr unverhältnismäßig stark belastet werden. Hier ist eine Steigerung des Güterverkehrsaufkommens von heute 72 Güterzüge pro Tag auf dann 161 Güterzüge pro Tag prognostiziert.

Was ist der BVWP 2030

Der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) ist ein verkehrszweigeübergreifendes Rahmenprogramm der Bundesregierung im Sinne einer integrierten Verkehrspolitik. Er ist ein wichtiges Planungsinstrument, jedoch kein Finanzierungsplan und hat keinen Gesetzescharakter. Der BVWP bildet die Grundlage für die Ausbaugesetze für Bundesfernstraßen und Bundesschienenwege mit den jeweiligen Bedarfsplänen. Der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 stellt als wichtigstes Instrument der Verkehrsinfrastrukturplanung des Bundes die verkehrspolitischen Weichen für die kommenden 10 bis 15 Jahre. Er betrachtet dabei sowohl die Bestandsnetze als auch Aus- und Neubauprojekte auf Straße, Schiene und Wasserstraße.

Stellungnahme zum BVWP 2030

Die Aufstellung des BVWP 2030 erfolgt unter Beteiligung der Öffentlichkeit. Während des sechswöchigen Beteiligungsverfahrens (vom 21.03.2016 bis 02.05.2016) hatten alle Interessierten die Möglichkeit, sich zum BVWP zu äußern. Im Rahmen dessen hat sich die Stadt Lampertheim, die BILA, die IG BRN 21 sowie die Bauernverbände bereits positioniert (siehe grau unterlegtes Kästchen "Stellungnahmen" auf dieser Seite). Laut Medienberichten sind zum gesamten Referentenentwurf insgesamt rund 39.000 Stellungnahmen eingegangen.

Bundeskabinett beschließt Bundesverkehrswegeplan 2030

Am 03.08.2016 billigte das Bundeskabinett den Bundesverkehrswegeplan, nachdem die Öffentlichkeitsbeteiligung abgeschlossen und sich daraus ergebende Änderungen eingearbeitet wurden. Nun muss der Bundestag noch entsprechende Ausbaugesetze verabschieden. Davor gilt es, aus Sicht unserer Region, sich für einen Projektbeirat stark zu machen, um die Bündelungsvariante entlang der Autobahnen durchsetzen zu können.

Südhessische Bürgermeisterinnen, Bürgermeister und Landräte nehmen Stellung zum Entwurf des BVWP 2030

Am 12. Oktober 2016 kamen 16 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie die Landräte der Landkreise Groß-Gerau und Bergstraße im Stadthaus der Schöfferstadt Gernsheim zusammen, um eine gemeinsame Erklärung zu dem vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 - Korridor Mittelrhein Zielnetz 1 zu unterzeichnen.

Dem Unterzeichnungstermin der gemeinsamen Erklärung gingen am 16. Juni 2016 sowie am 15. September 2016 zwei Arbeitsgespräche in Gernsheim voraus. Dabei gaben die Bürgermeisterinnen, Bürgermeister und Landräte auch den örtlichen und regionalen Bürgerinitiativen Gelegenheit ihre Sichtweisen und Forderungen in die Diskussion einzubringen.

Die Verwaltungschefs der Region Südhessen bringen in dem Positionspapier die kommunale Interessenslage zum Neu- bzw. Ausbau einer ICE-Strecke Frankfurt am Main bis Mannheim zum Ausdruck. Insbesondere weisen die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner auf die Vielzahl an spezifischen Themenfeldern hin, die es im weiteren Planungsprozess zu berücksichtigen gilt.

Für eine Neubau- sowie für die Bestandsstrecken sind alle geeigneten Maßnahmen für einen umfassenden, zukunftsfähigen und wirksamen Lärmschutz zu ergreifen. Zudem sind die Belange des Landschafts- und Naturschutzes zwingend zu beachten. Statt der Neuschaffung einer Hochgeschwindigkeitstrasse sollte eine Mischverkehrsstrecke gebaut werden, die technisch so zu gestalten ist, dass sie neben den Fernverkehrszügen auch Güterverkehr aufnehmen kann. Nur so können die Bestandsstrecken zukünftig vom zunehmenden Güterverkehr entlastet werden. Freiwerdende Streckenkapazitäten auf den bestehenden Trassen sind für den Ausbau des Personennahverkehrs vorzuhalten.

Die kommunalen Vertreter sind sich einig, dass zur Verfahrensbegleitung ein "Projektbeirat Bundesverkehrswegeplan Zielnetz 1" als Instrument der aktiven Beteiligung zu installieren ist mit dem Ziel, die regionalen und kommunalen Interessen im weiteren Verfahren optimal einzubauen.

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