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Lampertheim fördert Grün!

Wir beraten und bezuschussen. Sie gestalten und pflanzen

Die Stadt Lampertheim bietet ihren Bürgerinnen und Bürgern im Stadtumbaugebiet Innenstadt im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ (vorher: „Stadtumbau in Hessen“) eine Finanzierungshilfe zur Dach-, Fassaden- und Flächenbegrünung auf Privatgrundstücken an.

Zusammen mit der ProjektStadt aus Frankfurt am Main, die mit dem Management des Stadtumbaus beauftragt ist, investiert die Stadt in eine klimaangepasste und nachhaltige Zukunft. Ziel ist es, durch mehr Grün die Lebens- und Aufenthaltsqualität weiter zu steigern und den bereits spürbaren Folgen des Klimawandels wie Hitzeperioden und Starkregenereignissen entgegenzuwirken. Alle Informationen finden Sie auch kompakt in unserem Informationsflyer zum Programm „Grün mittendrin“.

Was wird gefördert?
Das Programm – aufgelegt mit Finanzmitteln von Bund und Land Hessen – fördert neben dem Begrünen von gärtnerisch gestalteten Höfen und Vorgärten auch Entsiegelungsmaßnahmen, den Rückbau von Schottergärten sowie Maßnahmen zum Regenwasserrückhalt:
Im Detail sind das:

  • Dachbegrünungen
  • Fassadenbegrünungen
  • Rückbau von Schottergärten
  • Begrünung von gärtnerisch gestalteten Höfen und Vorgärten, die neu angelegt oder maßgeblich verbessert werden – dazu können auch Aufenthaltsbereiche in den Höfen zählen
  • Anlage von naturnahen Pflanzungen, die die Artenvielfalt fördern
  • Entsiegelung von befestigten Flächen, z. B. durch neue, versickerungsfähige Belagsmaterialien
  • Maßnahmen zum Regenwasserrückhalt
  • Umbau bestehender Kfz-Stellplätze, mit Begrünung und versickerungsfähigen Belägen

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt im Stadtumbaugebiet Innenstadt sind u.a. Eigentümerinnen und Eigentümer einer Liegenschaft, Erbbauberechtigte, wenn der Erbbauvertrag auf mindestens 66 Jahre läuft, bevollmächtigte Hausverwaltungen oder andere, von der Eigentümerschaft formell dazu bevollmächtigte Personen, gegebenenfalls also auch Mieterinnen und Mieter oder Pächterinnen und Pächter mit einer entsprechenden Vollmacht.


Welche Kosten sind förderfähig?
Förderfähig sind Planungs-, Material- und Baukosten. Für die bewilligten Maßnahmen werden 60 Prozent der belegbaren und als förderfähig anerkannten Kosten als Zuschuss gewährt. Dabei kann der Zuschuss pro Objekt maximal 5.000 Euro betragen. Insgesamt stehen für das Anreizprogramm finanzielle Mittel in Höhe von 50.000 Euro pro Jahr zur Verfügung.



Fünf Schritte zur Förderung

1. Information & fachliche Beratung

Vereinbaren Sie jetzt einen kostenfreien Beratungstermin mit uns.

Sie haben Fragen zu Ihrem Vorhaben oder brauchen Inspiration? Wir beraten Sie gerne zu Ihren Fragen. Über das Förderprogramm wird Ihnen eine freiraumplanerische Fachberatung angeboten, die Möglichkeiten zur Begrünung eines konkreten Objekts aufgezeigt und die individuellen Ideen bespricht. Das Beratungsangebot umfasst keine Planungsleistungen. Die fachlich fundierte Entwicklung von passgenauen Begrünungsideen, gemeinsam mit Ihnen, steht im Mittelpunkt des Beratungsgesprächs. Die Förderrichtlinie finden Sie hier.

Kontakt:
Stadtumbaumanagement
ProjektStadt · Eine Marke der Unternehmensgruppe Nassauische
Heimstätte | Wohnstadt
Tjark Albrecht, Projektleiter Fachbereich Stadtentwicklung Süd
Telefon 069 / 678674-1272
grnmttndrnnh-prjktstdtd

Magistrat der Stadt Lampertheim
Fachbereich 70 Technische Betriebsdienste
Telefon 06206 / 94990 – 26 (oder -27)
grnmttndrnlmprthmd

2. Förderantrag

Auch die Beratung zur Antragstellung und zum Verfahren gehört zu unserem Leistungsspektrum. Sie können den Förderantrag aber auch direkt selbst ausfüllen, unterzeichnen und mit sämtlichen dort genannten, erforderlichen Anlagen an folgende Adresse senden:

Magistrat der Stadt Lampertheim
Fachbereich 70 Technische Betriebsdienste
Römerstraße 102
68623 Lampertheim

Benötigt werden u. a. eine planerische Skizze und eine Kostenschätzung über die vorgesehenen Maßnahmen.

3. Umsetzung

Sobald Sie eine schriftliche Zusage zur Förderung erhalten haben, können Sie Ihre Pläne in die Tat umsetzen.

4. Nachweis

Sobald Ihr Begrünungsprojekt abgeschlossen ist, vereinbaren Sie einen Abnahmetermin mit uns und senden uns den Verwendungsnachweis mit allen erforderlichen Anlagen zu. Das Vorgehen erläutern wir Ihnen aber gerne im Detail bei unserem kostenfreien Beratungsgespräch.

5. Auszahlung

Geschafft! Wenn die Abnahme erfolgreich ist, überweisen wir Ihnen den Zuschuss direkt auf Ihr Konto.

Ihre Ansprechpartner

Stadtumbaumanagement
ProjektStadt · Eine Marke der Unternehmensgruppe Nassauische
Heimstätte | Wohnstadt
Tjark Albrecht, Projektleiter Fachbereich Stadtentwicklung Süd
Telefon 069 / 678674-1272
grnmttndrnnh-prjktstdtd

Magistrat der Stadt Lampertheim
Fachbereich 70 Technische Betriebsdienste
Telefon 06206 / 94990-26 (oder -27)
grnmttndrnlmprthmd

Wichtige Unterlagen

Status der Verfügbarkeit des Förderprogramms

Ampel Grün
 

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