Häufig gestellte Fragen rund um den Hund:
Sofern Sie den Wochenmarkt, das städtische Freibad, die Friedhöfe, einen Kinderspielplatz oder Bolzplatz besuchen, muss Ihr Hund leider außerhalb dieser Bereiche bleiben. Dies gilt natürlich nicht für Blindenhunde oder Behindertenbegleithunde. Rasenflächen, Liegewiesen und Anpflanzungen sind ebenfalls tabu.
Anleinpflicht besteht grundsätzlich bei öffentlichen Veranstaltungen, Volksfesten und Veranstaltungen mit Menschenansammlungen. Aber auch in städt. Parkanlagen, Fußgängerzonen, Gaststätten, öffentlichen Verkehrsmitteln und Naturschutzgebieten muss der Vierbeiner an die Leine.
Angeleint muß Ihr Hund außerdem auf dem Winterdeich und dem Deichverteidigungsweg von der Landesgrenze Baden-Württemberg bis zum WSV Lampertheim an der Wormser Straße werden.
Im täglichen Miteinander sollten Sie aber auch die möglichen Konfliktsituationen, die zwischen Hundehalter, Spaziergänger, Jogger und Radfahrer entstehen können, nicht außer Acht lassen und unter Umständen Ihren Hund situationsangepasst an die Leine nehmen.
Anleinpflicht besteht während der Brut- und Setzzeit vom 01.03. – 30.06. eines jeden Jahres im gesamten Außenbereich (außerhalb der geschlossenen Bebauung).
Die Landwirte produzieren auf den Feldern rings um Lampertheim hochwertige Nahrungsmittel.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Hundekot der Qualität der Nahrungsmittel schadet, da dadurch Krankheitserreger auf Menschen und Tiere übertragen werden können.
Dies betrifft auch Sie direkt, da Sie sicherlich kein verunreinigtes Obst und Gemüse zu sich nehmen möchten.
Die Landwirte bitten daher darum, dass Sie die Hunde an der Leine, bzw. nicht in das Feld lassen.
Ja, es gibt eine Verpflichtung zum Tragen eines Halsbandes außerhalb Ihres Besitztums. An diesem Halsband ist Ihr Name, die Anschrift und ggfls. Telefonnummer anzubringen. Außerdem ist die Steuermarke ebenfalls am Halsband anzubringen.
Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden können.
Für Fragen zur Hundehaltung stehen Ihnen die Mitarbeiter des Fachdienstes Sicherheit und Ordnung gerne zur Verfügung. Telefon: 06206 / 935-271.
Anzahl der Hundetütenspender im Stadtgebiet | 51 Stk |
Kosten eines Hundetütenspenders mit Abfalleimer | 570,00 € |
Kosten eines Hundetütenspenders solo | 300,00 € |
Anzahl der Hundetobewiesen im Stadtgebiet | 8 Stück |
Hundetütenbedarf pro Jahr | 1.000.000 Stück |
Kosten der Hundetüten im Jahr | 4.022,20 € |
Arbeitsaufwand für Unterhaltung 2019 | 67.978,00 € |
Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an:
Stadtverwaltung Lampertheim
FB 30 Verkehr, Sicherheit und Ordnung
Herr Müller
Tel.: 06206 / 935 271
Fax : 06206 / 935 330
Domgasse 2,
Haus am Römer
68623 Lampertheim
E-Mail: FlrnMllrlmprthmd
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an:
Stadtverwaltung Lampertheim
FB 70 Technische Betriebsdienste
Grünflächenplanung
Tel.: 06206 / 94 990 - 26 oder 27
Fax : 06206 / 94 990 92
Industriestraße 33
68623 Lampertheim
E-Mail: gruenflaechenplanung@lampertheim.de
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