Die Rattenbekämpfung hat das Ziel, das Vorkommen von frei lebenden Ratten im Umfeld menschlicher Siedlungen zu verhindern oder zumindest klein zu halten, um Seuchengefahr, Vernichtung von Lebensmitteln sowie Schäden und Verschmutzungen durch die Tiere gering zu halten.
Betreiber von abwassertechnischen Anlagen sind nach den deutschen Unfallverhütungsvorschriften zur Rattenbekämpfung verpflichtet. Dies betrifft vor allem die Kommunen und Abwasserzweckverbände. Grund dieser Vorschrift ist die Bekämpfung der Weil-Krankheit. Die Stadt Lampertheim lässt daher mehrmals im Jahr von fachkundiger Hand Köder in der Kanalisation auslegen.
Die Kommunen sind durch das Wasserhaushaltsgesetz § 3 und seit 1990 durch die EKVO (Eigenkontrollverordnung) dazu verpflichtet, die öffentlichen Kanäle zu sanieren. In jedem Jahr müssen die Kommunen hierfür enorme Beträge aufwenden. Diese Maßnahmen verhindern aber auch, dass Ratten von den Kanälen ins umliegende Erdreich gelangen, um dort Gänge und Nester zu bauen.
Die Bürger spielen bei der Ausbreitung der Ratten eine Schlüsselrolle. Ratten vermehren sich besonders gut, wenn sie leichten Zugang zu Nahrungsmitteln haben. Deshalb sollte mit organischen Abfällen sorgsam umgegangen werden. Insbesondere Essensreste aus der Küche sind so zu beseitigen, dass die Ratten keinen Zugang bekommen. Die Entsorgung über das Abwasser (Toilette) ist nicht ratsam, da viele Ratten in der Kanalisation leben und auf diese Weise direkt mit Nahrung versorgt werden. Eine gute Alternative ist die Biotonne.
Organische Abfälle aus der Küche oder dem Garten (außer gekochten Speiseresten, Brot oder fleischlichen Abfällen) können auch verkompostiert werden. Ein vorschriftsmäßig angelegter Komposthaufen bietet keine Vermehrungsmöglichkeit für Ratten.
Hingegen bieten Sperrmüllhaufen oder unaufgeräumte Schuppen einen guten Unterschlupf. Auch Fütterungsstellen für Haustiere oder Vögel werden gern besucht. Hier ist besonders auf Hygiene zu achten, wenn möglich sollten die Fütterungen (z. B. Vogelfütterung im Winter) eingestellt werden. Näpfe und Schüsseln von Haustieren sind nach der Fütterung zu reinigen. Das Tierfutter ist sicher verschlossen aufzubewahren.
Aber auch die Hausbesitzer sind nach § 3 des Wasserhaushaltsgesetzes verpflichtet ihre Hausanschlusskanäle so zu pflegen, dass das Abwasser nicht versickern kann. Wie in den Hauptkanälen wird dabei auch verhindert, dass Ratten von den Hauskanälen ins umliegende Erdreich und z.B. in die Gärten gelangen können.
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