Sämtliche Unterlagen zu Bauanträge, wie Baubeschreibungen, Lagepläne, Grundrisse, Ansichten, Schnitte, Freiflächenpläne und Statik liegen der aktenführende Behörde vor.
Aktenführende Behörde ist der Kreises Bergstraße in Heppenheim
Link: Archivauskunft Kreis Bergstraße
Die Stadt Lampertheim erhält grundsätzlich eine Ausfertigung erteilter Genehmigungen (ohne Statik-Berechnung) und führt hierzu eine eigene Haus-Akte zu den bebauten Grundstücken seit 1961. Die Stadt Lampertheim erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit der uns vorliegenden Ausfertigungen, bezogen auf Anzahl der Ausfertigungen und deren Inhalt.
Akteneinsicht
Zur Akteneinsicht benötigen wir den Nachweis, dass Sie ein berechtigtes Interesse haben. Ein berechtigtes Interesse kann von den Grundstückseigentümern und direkt angrenzender Nachbarn geltend gemacht werden.
Die Akteneinsicht ist entsprechend der Verwaltungskostensatzung der Stadt Lampertheim gebührenpflichtig .
Kopien-Anfertigung
Die Anfertigung von Kopien kann nur von den Grundstückseigentümern geltend gemacht werden. Dafür benötigen wir eine Rechnungs- und eine Lieferanschrift.
Die Anfertigung der Kopien ist entsprechend der Verwaltungskostensatzung der Stadt Lampertheim gebührenpflichtig.
© Copyright Stadt Lampertheim