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Steuern, Gebühren und Abgaben

Informationen zur Grundsteuerreform

Aktuell werden die Grundsteuerbescheide für 2025 zugestellt, die erstmals die neu
festgesetzten Messbeträge aus der Grundsteuerreform enthalten.

Die Neuregelung des Hessischen Grundsteuergesetzes war erforderlich, nachdem
das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 10. April 2018 eine gerechtere
und ausgewogenere Besteuerung angemahnt hatte. So war von allen Grundstücks-
eigentümern eine aktuelle Erklärung mit den relevanten Grundstücksdaten via ELSTER
oder auch in Papierform beim Finanzamt Bensheim abzugeben.
Die vom Finanzamt berechneten und in den Messbescheiden festgesetzten Messbeträge
wurden nun in die Grundsteuerbescheide der Stadt Lampertheim übernommen.

Fragen zu den Messbeträgen beantwortet folglich direkt das Finanzamt Bensheim
(Telefon: (06251) 15 0). 

Für alle anderen Fragen zu den Grundsteuerbescheiden steht der Fachdienst Steuern und Abgaben der Stadt Lampertheim gerne zur Verfügung (Telefon: (06206) 935 240 oder E-Mail: strlmprthmd).


Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform

Grundsteuerreform (1)
Grundsteuerreform (2)

Wie wird die Grundsteuer berechnet?

Die Grundsteuer wird auf Basis des vom Finanzamt Bensheim ermittelten Grundsteuermessbetrages und dem städtischen Grundsteuerhebesatz berechnet. 

Beispielrechnung:

Grundsteuermessbetrag (gemäß Finanzamt) x Grundsteuerhebesatz (lt. Satzung der Stadt Lampertheim)

Grundsteuermessbetrag 100 Euro x Grundsteuerhebesatz 765% =
Gesamtbetrag 765 Euro jährliche Grundsteuer

Der Gesamtbetrag wird auf folgende Fälligkeiten aufgeteilt: 15.2., 15.5., 15.8., 15.11.

Grundsteuerhebesatz in Lampertheim

Der Grundsteuerhebesatz für die Grundsteuer B (unbebaute, bebaute Grundstücke) beträgt aktuell  765%. 

Der Empfehlung des Landes Hessen den Hebesatz für Grundsteuer B aufkommensneutral (519,80%) festzulegen, stand vorrangig der Grundsatz des Haushaltsausgleiches gegenüber.

Exemplarische Berechnung anhand versch. Grundstücke bzw. Hebesätze

Berechnung Grundsteuer

Eigentum verkauft bzw. übergeben?

Nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes ermittelt nicht der Magistrat der Stadt Lampertheim, sondern das zuständige Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen und teilt diese den Gemeinden mit. Dies gilt sowohl für die Festsetzung des Steuermessbetrages, als auch für die Benennung des Steuerpflichtigen, dem der Steuergegenstand bei der Feststellung des Einheitswertes zuzurechnen ist. Diese Mitteilung ist für die Gemeinden bindend und wird uns automatisiert mitgeteilt (Bearbeitungsdauer individuell). Auf Basis dieses Grundlagenbescheides wird der Grundsteuerbescheid erstellt. 

Sollte Ihr Grundstück noch nicht umgeschrieben worden sein, liegt uns vom Finanzamt Bensheim noch kein neuer Grundsteuermessbescheid vor. Um den Vorgang zu beschleunigen sind wir bereit, die Umschreibung vorab vorzunehmen, sofern uns der Vertrag (bzw. ein notarielles Schriftstück) von einer der Vertragsparteien speziell zu diesem Zweck vorgelegt und uns damit die Einsichtnahme gestattet wird. Auch die Übersendung einer kompletten Kopie des Vertrages, gerne per E-Mail an strlmprthmd, ist möglich. Wenn die Übergabe an die Kaufpreiszahlung geknüpft ist, benötigen wir ebenfalls das Datum der Kaufpreiszahlung.

Wir weisen bereits jetzt darauf hin, dass die Grundsteuer gemäß § 9 GrStG (Grundsteuergesetz) nach den Eigentumsverhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt wird, d.h. dass derjenige Steuerschuldner ist, der am 01. Januar des Jahres Eigentümer war. Umschreibungen können demzufolge erst zu Beginn des auf die Übergabe folgenden Jahres vorgenommen werden. Eventuelle Ansprüche aus dem Kaufvertrag können damit nur auf privatrechtlicher Ebene zwischen den Vertragsparteien geregelt werden.

Die Umschreibung der Niederschlagswassergebühr kann auf Wunsch zum privat vereinbarten Übergabedatum vorgenommen werden.

Widerspruch einlegen

Bitte beachten Sie unbedingt, dass Sie mit einem Widerspruch gegen unseren Steuer- und Gebührenbescheid die Festsetzungen des Finanzamtes nicht "angreifen" und so auch keine Änderung bewirken können. Hier müssen Sie einen Einspruch gegen Ihren Grundlagenbescheid (Grundsteuermessbescheid) oder einen Antrag auf Änderung gezielt an das zuständige Finanzamt richten.

Einen Widerspruch gegen unseren Steuer- und Gebührenbescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe beim Magistrat der Stadt Lampertheim, Römerstraße 102, 68623 Lampertheim schriftlich erhoben werden.

Hinweis: Widersprüche per E-Mail können nicht anerkannt werden. 

Sie haben Fragen?

Fragen zum Grundsteuerhebesatz bzw. allgemeine Fragen zum Steuer- und Gebührenbescheid

Fragen zum Grundsteuerhebesatz bzw. allgemeine Fragen zu Ihrem Steuer- und Gebührenbescheid stellen Sie bitte unter Angabe der Belegnummer, Debitorennummer oder des Aktenzeichens an das Team Steuer- und Abgaben:

Telefonische Anfragen: (06206) 935 240

E-Mail: strlmprthmd

Fragen zum Grundsteuermessbetrag bzw. Grundlagenbescheid (Grundsteuermessbescheid)

Fragen zum Grundsteuermessbetrag bzw. der Ermittlung stellen Sie bitte an das Finanzamt Bensheim:

Telefonische Anfragen: (06251) 15-0


Hier finden Sie Informationen über Steuern, Gebühren und Abgaben, die von der Stadt Lampertheim erhoben werden, deren rechtliche Grundlagen sowie die jeweilige Höhe.

Definition Steuern:

Steuern sind Geldleistungen, die keine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen, sie werden auch nicht zweckgebunden verwendet, sondern decken die allgemeinen Kosten der Verwaltung und die "Betriebskosten" einer Stadt ab.

Zum Beispiel: Grundsteuer, Gewerbesteuer oder Hundesteuer

Grundsteuer »

Gewerbesteuer »

Hundesteuer »

Definition Gebühren

Gebühren werden von öffentlichen Verwaltungen für Leistungen erhoben oder für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen und Anlagen gezahlt.

Zum Beispiel: Niederschlagswassergebühren, Baugenehmigungsgebühren oder Kanalbenutzungsgebühren

Abwasserbeseitigungsgebühr »

Niederschlagswassergebühr »


 

Ihre Ansprechpartner

Lerch, Sabine

Fachdienst 20-2 - Steuern und Abgaben  -  Fachdienstleitung

Stadthaus, Zi. 204
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
06206 935-254
06206 935-239
E-Mail

Laut, Silvia

Fachdienst 20-2 - Steuern und Abgaben

Stadthaus, Zi. 206
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
06206 935-338
06206 935-239
E-Mail

Schollmeier, Ina

Fachdienst 20-2 - Steuern und Abgaben

Stadthaus, Zi. 206
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
06206 935-245
06206 935-239
E-Mail

Noldes, Mandy

Fachdienst 20-2 - Steuern und Abgaben

Stadthaus, Zi. 206
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
06206 935-337
06206 935-239
E-Mail

Lewandowski, Frank

Fachdienst 20-2 - Steuern und Abgaben  -  Stellv. Datenschutzbeauftragter

Stadthaus, Zi. 205
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
06206 935-253
06206 935-239
E-Mail

Lenhardt, Michelle

Fachdienst 20-2 - Steuern und Abgaben

Stadthaus, Zi.205
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
06206 935-370
06206 935-239
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