Der Handwerkerparkausweis der Metropolregion Rhein-Neckar (MRN) erleichtert die Arbeit von Handwerksbetrieben, die häufig an unterschiedlichen Einsatzorten in der Region tätig sind.
Während Handwerker bislang für jeden Einsatzort eine eigene kommunale Ausnahmegenehmigung zum Parken im öffentlichen Raum beantragen mussten, können sie seit 2008 den regionalen Handwerkerparkausweis nutzen, der in allen 290 Kommunen der MRN gültig ist.
Seit dem 1. Januar 2011 erkennen die Technologieregion Karlsruhe und die MRN ihre jeweiligen regionalen Handwerkerparkausweise gegenseitig an. Das Besondere daran: Die Vergrößerung des Geltungsbereiches geht nicht mit zusätzlichen Kosten einher. Der Handwerkerparkausweis ist nun auf einer Fläche von 7.634 Quadratkilometern gültig, von Forbach (Kreis Rastatt) im Süden bis Groß-Rohrheim (Kreis Bergstraße) im Norden sowie von Oberschlettenbach (Kreis Südliche Weinstraße) im Westen bis Ravenstein (Neckar-Odenwald-Kreis) im Osten.
Antragsberechtigt sind Betriebe, die ihren Sitz in der MRN haben und bei der Handwerkskammer oder der Industrie- und Handelskammer gemeldet sind. Anträge sind bei der für den Betriebssitz zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu stellen. Im Informationsblatt regionaler Handwerkerparkausweis sind die wesentlichen Bedingungen der Antragstellung beschrieben.
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