Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte beachten Sie, dass das Verfahren zur Beantragung von Handwerkerparkausweisen auf ein neues digitales System umgestellt wird.
Wir bitten um Ihr Verständnis für die technische Umstellung und danken Ihnen für Ihre Zusammenarbeit.
Ihre Verkehrsbehörde Lampertheim
Der Handwerkerparkausweis erleichtert die Arbeit von Handwerksbetrieben, die häufig an unterschiedlichen Einsatzorten in der Region Rhein-Neckar tätig sind. Während sie bislang für jeden Einsatzort eine eigene kommunale Ausnahmengenehmigung zum Parken im öffentlichen Raum beantragen mussten, können sie nun den regionalen Handwerkerparkausweis nutzen, der in der gesamten Metropolregion Rhein-Neckar anerkannt wird. Das sind die kreisfreien Städten Frankenthal, Heidelberg, Landau, Ludwigshafen, Mannheim, Neustadt, Speyer und Worms sowie alle Städte und Gemeinden in den Kreisen Bergstraße, Bad Dürkheim, Germersheim, Südliche Weinstraße, Neckar-Odenwald, Rhein-Neckar und Rhein-Pfalz. Zudem kann er seit 2011 auch in der TechnologieRegion Karlsruhe verwendet werden, also in den Städten Karlsruhe und Baden-Baden sowie den Kreisen Karlsruhe und Rastatt.
Im Jahr 2007 wurde eine interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für das Parken von Handwerksbetrieben gemäß §46 StVO vereinbart. Die Gesamtkoordination dieser Maßnahme wurde der Regionalentwicklungsgesellschaft Metropolregion Rhein-Neckar GmbH übertragen. Seit 2008 ist der Handwerkerparkausweis in der gesamten Metropolregion Rhein-Neckar gültig und erstreckt sich sogar auf die TechnologieRegion Karlsruhe.
Diese Initiative, koordiniert durch die Metropolregion Rhein-Neckar GmbH, hat die Arbeitsbedingungen für Handwerksbetriebe erheblich verbessert. Vor 2008 war es notwendig, für das Parken in jeder einzelnen Kommune eine separate Ausnahmegenehmigung zu beantragen und entsprechende Gebühren zu entrichten.
Die Auswirkungen dieser Maßnahme sind beeindruckend: Ein einziger Antrag umfasst nun mehr als 30.000 Fahrzeuge und betrifft rund 100 Verkehrsbehörden in zwei Regionen und drei Ländern. Diese interkommunale Zusammenarbeit hat nicht nur die Verwaltungsprozesse optimiert, sondern auch eine erhebliche Vereinfachung für Handwerksbetriebe in der gesamten Metropolregion Rhein-Neckar und der TechnologieRegion Karlsruhe bewirkt.
Antragsberechtigt sind Betriebe, die ihren Sitz in der MRN haben und bei der Handwerkskammer oder der Industrie- und Handelskammer gemeldet sind. Anträge sind bei der für den Betriebssitz zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu stellen. Durch eine Interkommunalen Vereinbarung, übernimmt die Stadt Lampertheim ebenfalls die Ausstellung auch für Betriebe, die ihren Betriebssitz in der Gemeinde Biblis haben.
Neuerungen zum Handwerkerparkausweis -
Ausnahmegenehmigung nach §46 StVO
Ab sofort werden Handwerksbetriebe ihre Anträge zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach §46 StVO (Handwerkerparkausweis) digital einreichen. Dies ersetzt die bisherige analoge Beantragung und bietet Ihnen als Handwerksbetrieb eine zeitsparende, komfortable und kostengünstige Lösung.
Was ändert sich?
Statt wie bisher den Antrag in Papierform auszufüllen und einzureichen, wickeln Sie nun den gesamten Prozess online ab. Die digitale Lösung ermöglicht es Ihnen, den Antrag schnell und unkompliziert von Ihrem Computer oder mobilen Gerät aus zu stellen. Darüber hinaus haben Sie jederzeit einen Überblick über Ihre Anträge.
Was wird benötigt?
• Registrieren bei OMNIA (klicken Sie diesen Link und befolgen Sie die Anweisungen für die einmalige Registratur bei OMNIA. Darüber erhalten Sie Zugang zum Handwerkerparkausweis und erhalten alle Benachrichtigungen im Portal und per Mail.)
• Foto(s) des Fahrzeugs bei geöffnetem Kofferraum und mit Blick auf das Kennzeichen.
• Bild oder Scan der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein).
• Bild oder Scan der Gewerbeanmeldung.
• Optional: Bild oder Scan der Vorder- und Rückseite der Handwerkskarte.
Was kostet es?
• Der Handwerkerparkausweis kostet 195,- € pro Ausweis.
Wie kann der HWPA genutzt werden?
• Bis zu 3 Fahrzeuge bzw. Kennzeichen können pro Antrag benannt werden – es darf jedoch nicht gleichzeitig mit mehreren benannten Fahrzeugen / Kennzeichen geparkt werden.
• Sollten Sie mit mehreren Fahrzeugen gleichzeitig parken wollen, beantragen Sie bitte einzelne Handwerkerparkausweise.
• Bitte beachten Sie die Informationen und Nutzungsbedingungen unter hwpa.de
So funktioniert es:
1. Klicken Sie den Link zur Antragsseite.
2. Folgen Sie den Anweisungen zur Registratur auf OMNIA
(WICHTIG: Geben Sie immer die Postleitzahl an, bei der Ihr Betrieb den Hauptsitz hat!).
3. Füllen Sie das Online-Formular aus und laden Sie die erforderlichen Nachweise hoch.
4. Reichen Sie den Antrag mit einem Klick ein.
5. Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail und können den weiteren Verlauf digital nachverfolgen.
Sollten Sie Unterstützung beim digitalen Antrag benötigen, stehen wir Ihnen wie gewohnt gerne zur Verfügung.
Fachdienst 30-1 Verkehr und Gewerbe
Haus am Römer, Zi. 305
Domgasse 2
68623 Lampertheim
06206 935-326 / 935-359 / 935-368
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