Auf den folgenden Seiten erhalten Sie Informationen über die städtischen Finanzen.
Darunter fallen folgende Bereiche:
Der jährlich zu erstellende Haushalt bildet die Grundlage des Verwaltungshandelns. In seiner aktuellen Form - nach Umstellung von einem kameralen zu einem doppischen System (2009) - besteht dieser im Wesentlichen aus der Ergebnisrechnung und der Finanzrechnung. Beide münden in die städtische Bilanz.
Darüber hinaus enthält dieser weitere Übersichten, wie den Stellenplan, Auszüge des Beteiligungsberichtes u. Ä..
Nachfolgend stehen Ihnen die Haushalte sowie weitere Informationen zum Download bereit:
Informationen zur Doppik:
2024:
2023:
2022:
Der Jahresabschluss ist ein wesentlicher Baustein der Doppik und das zentrale Rechnungslegungsinstrument. Er bildet den Gegenpart zum Haushaltsplan, indem er das externe Rechnungswesen eines Jahres zusammenfasst und somit das tatsächliche Rechnungsergebnis ausweist. Hierüber wird die finanzielle Lage einer jeden Kommune zum Jahresende ersichtlich.
Der Jahresabschluss besteht aus der Vermögensrechnung (Bilanz), der Ergebnisrechnung und der Finanzrechnung. Darüber hinaus ist dem Jahresabschluss ein Rechenschaftsbericht beizufügen sowie ein Anhang mit Übersichten über das Anlagevermögen, den bestehenden Forderungen und Verbindlichkeiten.
Nachfolgend erhalten Sie eine verkürzte Fassung der bereits geprüften Jahresabschlüsse:
Das Controlling bildet in der heutigen Zeit - nicht nur bei privaten Unternehmen - einen wesentlichen Aspekt der Verwaltungssteuerung. Durch ein unterjähriges Berichtswesen (derzeit zum 31.05. und 31.08.) werden die geplanten Ansätze für die städtischen Leistungen und Geschäftsprozesse, die im Haushaltsplan festgelegt wurden, mit den bisher tatsächlich verausgabten Mitteln verglichen. So können bereits unterjährig - bei sich abzeichnenden Überschreitungen - gezielte Korrekturmaßnahmen ergriffen werden.
Nachfolgend stehen Ihnen die Berichte über den Stand des Haushaltsvollzugs gemäß § 28 Gemeindehaushaltsverordnung zum Download bereit:
2024:
2023:
2022:
Die städtische Verwaltung besteht heutzutage nicht mehr nur aus einer Kernverwaltung, die sich um Gebührenbescheide, städtische Bildungseinrichtungen, die Stadtplanung o.ä. kümmert. Vielmehr erbringen Kommunen weitergehende Dienstleistungen, bei dessen Erfüllung Sie u.a. die Unterstützung von Unternehmen in privater Rechtsform in Anspruch nehmen (z.B. Abfallwirtschaft), so dass man von einem "Konzern Kommune" sprechen kann. Um auch diese Geschäftsbeziehungen transparent darzustellen erstellt der Fachbereich Finanzen einen jährlichen Beteiligungsbericht.
Nachfolgend stehen Ihnen die Beteiligungsberichte sowie weitere Informationen zum Download bereit:
Informationen zum Beteiligungsmanagement:
Beteiligungsberichte:
Umstellung auf digitalen Rechnungsversand
Am 26. Mai 2014 trat die EU-Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen (E-Rechnungsrichtlinie) in Kraft. Diese wurde mittlerweile durch das E-Rechnungsgesetz des Bundes in nationales Recht umgesetzt und durch die E-Rechnungsverordnung des Bundes ergänzt.
Mit der Richtlinie hat die Europäische Union die Rolle eines „Türöffners“ übernommen und rechtliche Möglichkeiten geschaffen, einen der wesentlichen Prozesse in den Verwaltungen der Mitgliedsländer und ihrer Kommunen zu digitalisieren. In Deutschland werden Schätzungen zufolge jährlich mehr als 30 Milliarden Rechnungen postalisch versandt. Auf Seiten der öffentlichen Verwaltung können durch den Übergang zu elektronischen Rechnungen, die automatisiert verarbeitet werden, erhebliche Kosten sowohl für die Rechnungsersteller als auch für die Rechnungsempfänger eingespart werden. Weitere Verbesserungen für die Verwaltungen entstehen durch die Digitalisierung der internen Rechnungsprozesse.
Was ist eine E-Rechnung?
Eine automatisierte E-Rechnung ist mehr als eine eingescannte Papierrechnung oder ein PDF-Rechnungsdokument.
Sie umfasst zurzeit eine Vielzahl von verschiedenen elektronischen Rechnungsarten, die eines gemeinsam haben: Sie können in einem elektronischen Format ausgestellt, übermittelt, empfangen und in den IT-Verfahren der Verwaltung verarbeitet werden. Dabei ist zwischen unstrukturierten Rechnungsdaten, die vom menschlichen Auge gelesen werden können und strukturierten Rechnungsdaten, die nur in einer maschinenlesbaren Form vorliegen und entsprechend von einem IT System gelesen werden können, zu unterscheiden.
Eine E-Rechnung im Sinne der EU Richtlinie ist ausschließlich die maschinenlesbare Form.
[Die obigen Absätze sind dem KGST-Bericht Nr. 18/2017 "Die E-Rechnung einführen und umsetzen" entnommen.]
Eine Vorstufe dessen, bilden Rechnungen im PDF-Format, derzeit noch das meist verbreitete und genutzte elektronische Format.
Die wesentlichen Vorteile für den digitalen Versand haben wir hieran kurz Zusammengefasst:
In einem ersten Schritt wollen wir es Ihnen ermöglichen uns Rechnungen im pdf-Format per E-Mail zukommen zu lassen. Hierfür haben wir folgende zentrale Mailadresse eingerichtet:
Buchhaltung(at)lampertheim.de
Über diese Adresse können Sie uns ab sofort Ihre Rechnungen sowie Gutschriften und Rechnungskorrekturen digital, unter Beachtung der Anforderungen gem. § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) per Mail an uns senden. Bitte versenden Sie die Rechnung entweder nur digital oder per Post und nicht auf beiden Wegen. Andere Dokumente wie Prüfberichte, Angebote, Lieferscheine, Wartungsprotokolle, Auftragsbestätigungen, Terminbestätigungen etc. bitte weiterhin an die Ihnen bekannten Mail-/Postadressen versenden.
Alle Daten die zu einer Rechnung gehören (z.B. buchungsrelevante Anhänge) müssen in einer PDF-Datei zusammengefügt sein. Dies bedeutet: Eine PDF- Datei ist eine Rechnung. Es dürfen mehrere Rechnungen als einzelne PDF-Datei in einer Email übermittelt werden. Dateien in anderen Formaten (z.B. Word, Excel, Power-Point), können von uns nicht verarbeitet werden und werden von uns mit der bitte um Korrektur zurückgesendet.
Sollten Sie von uns noch eine schriftliche Zusage zum elektronischen Übermittlungsverfahren benötigen, können Sie diese gerne bei der ersten Rechnungsübermittlung an Ihrer E-Mail mitbeifügen. Wir werden diese dann ausgefüllt an Sie zurücksenden.
Sollte es Ihnen noch nicht möglich sein, digitale Rechnungen im pdf-Format per E-Mail an uns zu versenden, so können Sie diese weiterhin wie gewohnt über den postalischen Weg an uns senden.
Vielen Dank für ihre Unterstützung.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
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