Am Montag, 20. Februar 2023, hat der Landeswahlleiter im Staatsanzeiger für das Land Hessen die amtliche Aufforderung zur Einreichung von Landeslisten für die Landtagswahl am 8. Oktober 2023 veröffentlicht.
Mit dieser vom Landtagswahlgesetz vorgeschriebenen Veröffentlichung wird den Parteien und Wählergruppen mitgeteilt, wann und wo sie die Wahlvorschläge einreichen müssen und was bei ihrer Aufstellung zu beachten ist. Damit wird der offizielle Startschuss für den Beginn der Wahlvorbereitungen der Parteien und Wählergruppen gegeben.
Zur Einreichung der Kreiswahlvorschläge fordern die Kreiswahlleiterinnen und Kreiswahlleiter in den Veröffentlichungsorganen der Kreise bzw. kreisfreien Städte auf.
Die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge endet am 31. Juli 2023, um 18.00 Uhr.
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