Die Landschaftsplanung wurde bereits 1976 mit dem Bundesnaturschutzgesetz bundesweit eingeführt. Sie dient als Planungsinstrument zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
Die Inhalte der Landschaftsplanung sind in allen Planungen und Verwaltungsverfahren, deren Entscheidungen sich auf Natur und Landschaft im Planungsraum auswirken können, zu berücksichtigen. Hierzu gehören unter anderem die Aufstellung von Flächennutzungsplan und Bebauungsplänen sowie Planfeststellungsverfahren.
Die Aufgaben und Inhalte der Landschaftsplanung sind sehr vielfältig und umfassen insbesondere die Bestandaufnahme und Bewertung natürlicher Gegebenheiten in einem Planungsraum, die Erarbeitung von Zielen für die Entwicklung von Natur und Landschaft sowie die Ableitung von Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Ziele.
Fachdienst 60-4 - Umwelt
Stadthaus, Zi. 301
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
06206 935-333
06206 935-400
E-Mail
Fachdienst 60-4 - Umwelt
Stadthaus, Zi. 301
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
06206 935-313
06206 935-400
E-Mail
© Copyright Stadt Lampertheim