Mit der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union vom 25.06.2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm hat die Europäische Union ein Konzept festgelegt, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.
Diese Richtlinie wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24.06.2005 in nationales Recht umgesetzt. Hiermit sind die §§ 47 a-f in das Bundes-Immissionsschutzgesetz eingefügt worden. Für die Lärmminderungsplanung stehen im wesentlichen zwei Instrumente zur Verfügung: die Lärmkartierung zur Ermittlung der Belastung und die Lärmaktionsplanung zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen.
Aufstellung des Lärmaktionsplans Hessen, Teilplan Straßenverkehr, für den Regierungsbezirk Darmstadt
Nach § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sind Lärmaktionspläne in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr aufzustellen.
In der 1. Stufe der Lärmaktionsplanung für den Straßenverkehr war für Straßen mit mehr als 6 Mio. Kfz/Jahr und in den Städten Frankfurt und Wiesbaden für alle lärmrelevanten Hauptverkehrsstraßen ein Lärmaktionsplan gemäß § 47 d BImSchG aufzustellen. Der Lärmaktionsplan Hessen, Teilplan Straßenverkehr, der 1. Stufe ist am 15. November 2010 in Kraft getreten.
In der 2. Stufe der Lärmaktionsplanung für den Straßenverkehr ist für Straßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr (ca. 8.000 Kfz/Tag) und in den Städten Darmstadt, Frankfurt, Offenbach und Wiesbaden für alle Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3.000 Kfz/Tag ein Lärmaktionsplan gemäß § 47 d BImSchG aufzustellen.
Die entsprechenden Lärmkarten sind auf der Internetseite des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie unter www.hlnug.de oder http://laerm.hessen.de abrufbar.
Der Entwurf des Lärmaktionsplans Hessen, Teilplan Straßenverkehr, wurde am 13. Juli 2015 veröffentlicht. Die im Rahmen der zwei Öffentlichkeitsbeteiligungen eingegangenen Anregungen und Vorschläge bzw. Stellungnahmen zu Lärmminderungsmaßnahmen in der Umgebung der kartierten Straßen wurden einer fachlichen sowie rechtlichen Prüfung unter Berücksichtigung der sich aus der Lärmkartierung ergebenden Belastetenzahlen unterzogen. Hieraus wurden konkrete Lärmminderungsmaßnahmen unter Einbeziehung der Fachbehörden (z.B. Hessen Mobil) entwickelt.
Mit der Veröffentlichung am 21. März 2016 ist der Lärmaktionsplan Hessen, Teilplan Straßenverkehr, für den Regierungsbezirk Darmstadt in Kraft getreten. Hierin werden die Ergebnisse bzw. der Sachstand der Prüfungen der Öffentlichkeit vorgestellt.
Der Lärmaktionsplan Hessen, Teilplan Hauptverkehrsstraßen, kann als Leseversion sowie als hochwertige Druckvorlage unten eingesehen oder heruntergeladen werden.
Lärmaktionsplan Regierungspräsidium Darmstadt
Das Eisenbahn-Bundesamt hat sich entschlossen, bereits vor dem regulären Einstieg in die Lärmaktionsplanung, für das Jahr 2018, einen Pilot-Lärmaktionsplan zu erstellen. Dieser Pilot-Lärmaktionsplan versteht sich als eine Bestandaufnahme der Lärmsituation an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes, außerhalb von Ballungsräumen. Es wurden die Ergebnisse aus der strategischen Lärmkartierung und der subjektiven Öffentlichkeitsbeteiligungen zusammengefasst und bereits vorhandene sowie geplante Maßnahmen aus den Lärmminderungsprogrammen des Bundes dargestellt.
Hierdurch wird den Entscheidungsträgern eine Planungsgrundlage und den Bürgerinnen und Bürgern ein umfassendes Informationswerk an die Hand gegeben.
Zusätzlich soll der Pilot-Lärmaktionsplan des Eisenbahn-Bundesamtes dazu beitragen, auch methodisch die Grundlagen für möglichst wirksame Abläufe zu legen und Erfahrungswerte für den regulären Einstieg des Eisenbahn-Bundesamtes in die Lärmaktionsplanung liefern.
Im Rahmen der 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung wurde betroffenen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben auf Ihre persönliche Lärmsituation aufmerksam zu machen. Zu diesem Zweck konnten auf einer Karte die Orte angegeben werden, an denen Schienenverkehrslärm wahrgenommen wird.
Die 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung gibt den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, dem Eisenbahn-Bundesamt Rückmeldung zu dem bisherigen Ablauf der Lärmaktionsplanung zu geben. Das Ziel ist es anhand der mit dem Pilot-Lärmaktionsplan gesammelten Erfahrungen und den Rückmeldungen aus der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung, mit einem bereits verbesserten Verfahren in die regelmäßige Lärmaktionsplanung einzusteigen. Das Verfahren wird selbstverständlich auch in Zukunft kontinuierlich optimiert werden.
Die 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung gibt Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zum Ablauf der Lärmaktionsplanung und zu den Förderprogrammen des Bundes zu geben. Bis zum 15.12.2015 steht der Online-Fragebogen ausschließlich unter www.laermaktionsplanung-schiene.de zum Ausfüllen bereit.
Die Bahnstrecke, welche durch Hofheim führt, ist in die Prioritätenliste des Lärmsanierungsprogramms an Schienenwegen des Bundes aufgenommen worden. Seit 1999 wendet der Bund in diesem Programm erhebliche finanzielle Mittel zur Verbesserung des Lärmschutzes an stark befahrenen Bahnstrecken auf. Somit wird ein wesentlicher Beitrag des Bundes zur Verbesserung des Wohnumfeldes auch in unserer Stadt geleistet. Mit der Umsetzung dieses Programms ist die DB ProjektBau GmbH in Karlsruhe, eine Tochtergesellschaft der Deutsche Bahn AG, betraut.
Die Lärmsanierung ist eine freiwillige Leistung des Bundes. Es besteht demnach kein Rechtsanspruch auf deren Durchführung.
Im Rahmen dieses Programms werden aktive Lärmschutzmaßnahmen gefördert, wie beispielsweise der Bau von Schallschutzwänden oder passive Maßnahmen, wozu der Einbau von Schallschutzfenstern zählt.
Welche Maßnahmen in unserem Stadtgebiet förderfähig sind, wurde in einer schalltechnischen Untersuchung ermittelt, die Ergebnisse liegen seit Kurzem vor und wurden am 14. Oktober 2014 in einer Anwohnerversammlung in Hofheim vorgestellt.
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