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Projekte

Deichbaustelle, Pumpwerk "Hollerngraben" (Mai 2008)

Hier finden Sie einige Projekte aus den Bereichen Umwelt-, Natur- und Artenschutz:

Ausgleichsflächen

Eingriffe in Natur und Landschaft:
Ein Eingriff ist die Veränderung der Gestalt oder Nutzung einer Grundfläche, die zu Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes führen kann. Eingriffe sind zum Beispiel die Überbauung und Versiegelung gewachsener Bodenflächen durch Wohn- oder Gewerbegebiete und Straßen, aber auch Aufschüttungen oder Abgrabungen wie Dämme oder Steinbrüche oder der kanalartige Ausbau eines Baches. Dabei werden häufig natürliche Bodenstrukturen und Pflanzenbestände beeinträchtigt oder zerstört und damit Lebensräume der heimischen Tierwelt entwertet oder vernichtet. Eingriffe in Natur und Landschaft dürfen nur im Einklang mit der Eingriffsregelung zugelassen werden.

Die Eingriffsregelung ist eine Art "Reparaturbetrieb" für die Natur und sieht folgende Regelungen vor:

Vermeidung von Beeinträchtigungen:
Der beste Schutz für die Natur besteht darin, sie möglichst wenig zu beeinträchtigen. Je weniger Natur in Mitleidenschaft gezogen wird, umso weniger Ausgleich ist erforderlich.

Ausgleich von Beeinträchtigungen:
Hier geht es nicht darum, "irgendetwas" für die Natur zu tun. Vorrangiges Ziel ist vielmehr, die unvermeidbar gestörten Funktionen des Naturhaushalts gleichartig und gleichwertig wiederherzustellen (z.B. bei Überbauung von Boden die „Entsiegelung“ anderer Flächen oder die Wiederherstellung einer zerstörten Hecke).

Ersatzmaßnahmen:
Ein vollständiger Ausgleich ist nur selten möglich. Deshalb sind für die nicht ausgleichbaren Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft gleichwertige Ersatzmaßnahmen durchzuführen (z.B. bei Überbauung von Grundflächen die Pflanzung von Bäumen, Feldgehölzen oder Streuobstwiesen). Ausgleich und Ersatz bilden zusammen die Kompensation.

Ausgleichsabgabe:
Wer weder Ausgleich noch Ersatz leisten kann, muss eine Ausgleichsabgabe leisten.

Projekt Ostumgehung Lampertheim

Der Bau der Umgehungsstraße am östlichen Ortsrand von Lampertheim zwischen der Bundesstraße 44 im Norden und der Landesstraße 3110 im Süden (Ostumgehung) zwischen 1989 und 1995 stellt einen solchen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Hier wurde durch den Straßenbau mit Abgrabungen, Aufschüttungen und Versiegelungen in den gewachsenen Boden eingegriffen, der zuvor vorwiegend intensiv landwirtschaftlich genutzt wurde. Dabei wurden auch potentielle Lebensräume von Pflanzen und Tieren beeinträchtigt und zerstört. Zudem wirkt die Straße mit dem Fahrverkehr dauerhaft wie ein Schnitt in der Landschaft, der Lebensräume voneinander trennt und Wanderbewegungen von Tieren einschränkt.

Vermeidung von Beeinträchtigungen

Um den Flächenverbrauch zu begrenzen und Natur und Landschaft möglichst wenig zu beeinträchtigen, wurde die Straße möglichst nah am östlichen Ortsrand von Lampertheim gebaut.

Ausgleichs-/ und Ersatzmaßnahmen (Kompensation)

Zur Kompensation des Eingriffs wurden vorwiegend Gehölzpflanzungen mit heimischen und standortgerechten Baum- und Straucharten (siehe unten) angelegt. Dazu gehören zunächst die Straßenbäume sowie die Strauchpflanzungen in unmittelbarer Nähe der Ostumgehung. Dieses sogenannte Straßenbegleitgrün dient vorwiegend der optischen Einbindung der Straßentrasse in die Landschaft. Aufgrund der erheblichen Störwirkung durch den Straßenverkehr ist die Bedeutung dieser Pflanzungen als Lebensraum für die heimische Tierwelt eher gering. Daher wurden in einiger Entfernung von der Straße in der Feldflur zwischen Umgehungsstraße und Waldrand weitere Flächen für Pflanzungen bereit gestellt und insbesondere Heckenstreifen und Feldgehölze angelegt sowie Walnussbäume, Obstbäume und Birkenreihen gepflanzt. Der sogenannte „Ereigniswald“, der an der Ostumgehung als Streuobstwiese angelegt wurde, ergänzt diese Kompensationsmaßnahmen. Die Pflanzmaßnahmen werden voraussichtlich im Herbst 2013 abgeschlossen. Insgesamt werden dann seit 1993 rund 25 Hektar (250.000 m²) Kompensationsflächen mit rund 65.000 Sträuchern und über 200 Bäumen bepflanzt worden sein. In der beigefügten Karte sind die beschriebenen Kompensationsflächen grün dargestellt.

Liste der verwendeten heimischen und standortgerechten Gehölzarten

Großkronige Baumarten
Acer platanoides (Spitzahorn)
Betula pendula (Hängebirke)
Juglans regia (Walnuss)
Quercus robur (Stieleiche)

Kleinkronige Baumarten
Obstbäume (Apfel, Birne)
Acer campestre (Feldahorn)
Carpinus betulus (Hainbuche)
Sorbus aucuparia (Eberesche)

Sträucher
Cornus sanguinea (Roter Hartriegel)
Corylus avellana (Haselnuss)
Crataegus monogyna (Weißdorn)
Euonymus europaeus (Pfaffenhütchen)
Ligustrum vulgare (Liguster)
Lonicera xylosteum (Heckenkirsche)
Prunus spinosa (Schlehe)
Rosa canina (Hundsrose)
Rosa pimpinellifolia (Bibernell-Rose)
Rosa rubiginosa (Weinrose)
Rubus fruticosus (Brombeere)
Sambucus nigra (Schwarzer Holunder)
Viburnum lantana (Wolliger Schneeball)

Bilder zum Projekt

Ihre Ansprechpartner

Ochmann, Alexander

Fachdienst 60-4 - Umwelt

Stadthaus, Zi. 301
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
06206 935-313
06206 935-400
E-Mail

Reiner-Appelt, Birgit

Fachdienst 60-4 - Umwelt

Stadthaus, Zi. 301
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
06206 935-333
06206 935-400
E-Mail

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