Der Friedhof Lampertheim-Mitte wird mit Wirkung zum 01.01.2025 für alle Bestattungsformen geschlossen. Hier gelangen Sie zu dem Text der amtlichen Bekanntmachung vom 17.08.2024.
Lampertheim, 19. August 2024
Hier gelangen Sie zu dem Text der amtlichen Bekanntmachung vom 17.08.2024.
Lampertheim, 19. August 2024
Im Zeitraum vom 9. - 13. September 2024 finden auf den Friedhöfen der Stadt Lampertheim die jährlich vorgeschriebenen Standsicherheitskontrollen der Grabmale statt. Hier gelangen Sie zu dem Text der amtlichen Bekanntmachung vom 17.08.2024.
Lampertheim, 19. August 2024
Es sind schon sehr verstörende Vorgänge, die sich seit vielen Jahren, in den letzten Monaten aber sehr häufig auf den städtischen Friedhöfen der Stadt Lampertheim abspielen. Deutschlandweit sind fast alle Friedhöfe leider davon betroffen. Mehrfach berichten uns Angehörige, dass auf Ihren Gräbern Gegenstände, vor allem Materialien aus Bronzeguss gestohlen und auch frisch gepflanzte Blumen komplett herausgerissen werden. Diese Taten verletzen die Totenruhe, sind in hohem Maße pietätlos und gelten als Grabschändung. Die unvorstellbaren Vorgänge können nicht von gläubigen und wohlerzogenen Menschen ausgeführt werden. Hier wird den Angehörigen, die sich um die Grabstätten ihrer Liebsten kümmern durch Diebstahl rücksichtslos Schaden zugefügt.
Für den Diebstahl von Grabschmuck kommen zwei Straftatbestände in Betracht. § 168 Strafgesetzbuch (Störung der Totenruhe): Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. § 242 Strafgesetzbuch (Diebstahl): Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
Wir appellieren an alle Besucher des Friedhofs die Augen offenzuhalten und verdächtige Handlungen bei der Friedhofsverwaltung zu melden. Vielleicht sehen Sie vor Ort die städtischen Friedhofsmitarbeiter, die Sie auch ansprechen können oder rufen im Rathaus der Stadt an. Wenn Personen Gegenstände oder Blumen vom Friedhof wegtragen und ins Auto laden, oder sich Personen auffällig verhalten, weil sie große Tüten oder Taschen mitführen, sollte man das melden. Uns ist bewusst, dass es schwer sein wird Täter auf frischer Tat zu stellen, zumal vermutlich viele Taten auch in den späten Abendstunden geschehen, aber es ist wichtig aufmerksam zu sein und genau hinzuschauen. Betroffene sollten darüber hinaus unbedingt Strafanzeige bei der Polizei stellen. Je öfter Taten bei der Polizei gemeldet werden, umso eher kann die Polizei ein Tätermuster erstellen und man kann dadurch evtl. den Täter oder die Täterin ermitteln. Wenn z. B. festgestellt wird, dass ein Nachbar oder ein anderer Hauseigentümer in sichtbaren Bereichen seinen Garten immer neu bepflanzt oder Gegenstände, die man grundsätzlich auf einem Friedhof vorfindet veräußert, sind durchaus zumindest Zweifel am rechtmäßigen Eigentum angebracht.
Für eine Strafanzeige zu stellen, kontaktieren Sie direkt die Polizeistation Lampertheim-Viernheim, Florianstraße 2, 68623 Lampertheim, Telefon (06206) 9440-0, E-Mail: pst.lampertheim-viernheim.ppsh@polizei-hessen.de
Für Benachrichtigungen an den Magistrat der Stadt Lampertheim, Friedhofsverwaltung, Domgasse 2, 68623 Lampertheim, Telefon: (06206) 935-327 o. -288, E-Mail: friedhofsverwaltung@lampertheim.de
Lampertheim, 17. Juli 2024
Hier gelangen Sie zu dem Text der amtlichen Bekanntmachung vom 29.06.2024.
Lampertheim, 1. Juli 2024
Hier gelangen Sie zu dem Text der amtlichen Bekanntmachung vom 29.06.2024.
Lampertheim, 1. Juli 2024
In der Nacht zum 31.01.2024 wurde die Tür zur Behindertentoilette der Trauerhalle des Friedhofs im Stadtteil Hofheim durch Vandalismus beschädigt. Diese wurde mit roher Gewalt aus der Zarge bzw. Verankerung gerissen. Eine Reparatur ist nicht mehr möglich. Der Schaden wird auf ca. 5.000 Euro geschätzt. Es erfolgte bei der Polizeistation Lampertheim eine Strafanzeige gegen unbekannt. Die Ermittlungen hierzu laufen derzeit. Die Verwaltung nimmt gerne Hinweise nach dem Täter bzw. Tätern entgegen.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass eine Instandsetzung bis auf Weiteres nicht erfolgen kann. Die Behindertentoilette kann derzeit nicht mehr genutzt werden. Ein entsprechendes Hinweisschild wurde angebracht.
Lampertheim, 8. Februar 2024
Aus gegebenem Anlass erfolgt der Hinweis, dass es nach den Bestimmungen der Friedhofssatzung grundsätzlich nicht erlaubt ist, auf den Baumgrabstätten Grabschalen, Vasen, Grabkerzen etc. aufzustellen bzw. eigene Bepflanzungen vorzunehmen.
Ausnahmsweise geduldet wird jedoch bis auf Weiteres:
Eine handelsübliche spitz zulaufende Steckvase aus Metall oder Kunststoff; der obere Durchmesser darf dabei das Maß von 12 cm nicht überschreiten. Die Verwendung von Glas ist wegen der Bruch- und Verletzungsgefahr verboten!
Eine Grabkerze aus Kunststoff bis max. 15 cm Höhe; Wachs oder LED-Licht. Diese darf nur auf der Einfassung abgestellt werden.
Nicht zulässig sind Grabschalen, Kunstblumen, Gestecke, Grabschmuck wie z. B. Engel, Gedenksteine, Sticker, Fotos (auch auf den Schrifttafeln!) etc.!
Jegliche nicht zulässige Utensilien werden von den Friedhofsmitarbeitern regelmäßig entfernt und zwischengelagert. Diese Dinge werden nach einer gewissen Zeit entsorgt. Leere Steckvasen ohne Inhalt sowie abgebrannte Grabkerzen werden grundsätzlich beseitigt.
Wir bitten um Verständnis für diese Vorgehensweise.
Lampertheim, 24. November 2023
Lampertheim hat einen Memoriam-Garten
Die Stadt Lampertheim plante gemeinsam mit der Treuhandstelle für Dauergrabpflege Hessen-Thüringen GmbH, deren Vertragsbetrieb Floristik Schuster, Lampertheim und den regionalen Steinmetzbetrieben Boxheimer, Lampertheim und Keil, Lorsch, die Friedhofskultur auf dem Waldfriedhof Lampertheim um ein weiteres attraktives Bestattungsangebot zu erweitern.
Um einen würdigen und zeitgleich pflegeleichten Ort für ihre Trauer und Erinnerung auf dem Friedhof zu bieten, entstand auf dem Erweiterungsteil des Waldfriedhofs ein Memoriam-Garten, der am 18.09.2021 offiziell eröffnet und eingeweiht wurde.
Bei dem Memoriam-Garten handelt es sich um ein Komplettangebot, das alle Leistungen rund um die Grabpflege und das Grabmal enthält. Die Gärtnerei Floristik Schuster sowie die Steinmetzbetriebe Boxheimer und Keil als Vertragspartner der Treuhandstelle für Dauergrabpflege Hessen-Thüringen GmbH möchten den Friedhof als Ort für Trauer und Erinnerung stärken und die gewachsene Friedhofskultur in Lampertheim unterstreichen. Die Komplettangebote in dem Memoriam-Garten sind für Urnen- und Erdgräber vorgesehen. Enthalten sind sämtliche Kosten, die für die gärtnerische Grabpflege über die gesamte Nutzungsdauer entstehen. Die harmonische Gestaltung, die regelmäßige Pflege und der besondere Charakter eines Gartens spiegeln diese neue Grabart wider. Damit die beinhalteten Leistungen garantiert werden können, schließt der Nutzungsberechtigte einen Treuhandvertrag mit dem Vertragsbetrieb Floristik Schuster, unter Mitwirkung der Treuhandstelle für Dauergrabpflege ab. Grabstätten im Memoriam-Garten können nicht nur im Sterbensfall, sondern auch im Rahmen einer Vorsorge im Voraus auch von Auswärtigen erworben werden.
Hier gelangen Sie zu weiteren Informationen wie z. B. das Grabartenangebot sowie die betreffenden Preise. Bitte beachten Sie dabei, dass in diesen Preisen die anfallenden Friedhofsgebühren nicht enthalten sind. Sie können hier gerne für weitere Informationen die Friedhofsverwaltung ansprechen.
Bei Rückfragen steht Ihnen gerne die Treuhandstelle für Dauergrabpflege Hessen-Thüringen GmbH, Frankfurt, unter der kostenlosen Servicenummer (0800) 15 16 17 0 zur Verfügung.
Lampertheim, im April 2024
Die Friedhofsverwaltung bittet die Pflegepflichtigen der jeweiligen Rasengrabstätten darauf zu achten, dass auf den Rasenflächen keine Grabschalen, Vasen, Pflanzengestecke, Grabschmuck etc. aufgestellt bzw. abgelegt werden. Dies beschädigt zum einen den Rasen und behindert die Friedhofsgärtner bei dem Mähen der Rasenflächen.
Weiterhin sind hinter den Grabsteinen keine Gießkannen, Gartengeräte wie z. B. Rechen etc. zu deponieren.
Es ergeht aus diesem Grund die Bitte, dass die vorhandenen o. a. Gegenstände umgehend entfernt werden, ansonsten diese von unserem Friedhofspersonal beseitigt und entsorgt werden.
In diesem Zusammenhang bitten wir ebenfalls darum, dass die vorgeschriebenen Mähkanten von fünf Zentimeter rund um die Rasengrabstätten einzuhalten sind. Diese dienen vor allem dazu den Rasen ungehindert mähen zu können und den aufgestellten Grabschmuck wie Laternen, Vasen, Schalen etc. nicht zu beschädigen.
Lampertheim, 15. Mai 2018
Bestattungen und Friedhöfe
1. Bestattungsort und Bestattungsart
Der Ort und die Art der Bestattung richtet sich zunächst nach den Wünschen des Verstorbenen, der darauf vertraut, dass seine Angehörigen diesen erfüllen. Eine legitim rechtliche Bindung sind die getroffenen Anordnungen jedoch nur, wenn sie als formgerechter letzter Wille verfasst wurden.
Wenn es an einer Willenserklärung des Verstorbenen fehlt, berechtigt dies die Angehörigen über den Ort und die Art der Bestattung zu entscheiden. Hinterlässt der Verstorbene keinen Ehepartner, so geht erst der Wille der Kinder oder deren Ehegatten, dem der übrigen Verwandten, der Wille näherer Verwandten dem der entfernteren Verwandten oder der/des Verlobten vor.
Die den nächsten Angehörigen obliegende Bestattungspflicht ergibt sich aus dem gewohnheitsrechtlichen Institut der Totenfürsorge. Diese öffentlich-rechtliche Pflicht zur Bestattung ist unabhängig davon, ob der Pflichtige Erbe geworden ist oder das Erbe ausschlägt, siehe Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 29.05.2002, Az. 1 A 2406/01.
2. Kirchliche Beerdigung und Trauerfeier
Wenn die Angehörigen damit einverstanden sind, wird die Konfessionszugehörigkeit einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft in die Sterbeurkunde eingetragen, sofern die Zugehörigkeit durch die Meldedatei, bzw. durch die Heirats- und Familienbücher, nachgewiesen ist.
Gleichzeitig dient der Zugehörigkeitsnachweis als Bestätigung für das Pfarramt, dass der Verstorbene seiner Kirche bis zum Tode angehörte.
Um ein Gespräch zur kirchlichen Beerdigung und Trauerfeier zu vereinbaren, sollten die nächsten Angehörigen direkt Kontakt mit dem zuständigen Pfarramt aufnehmen.
Wird keine kirchliche Beerdigung bzw. Trauerfeier gewünscht, ist das beauftragte Bestattungsunternehmen gerne bereit einen Trauerredner zu vermitteln und die Art und Form der Beerdigung bzw. Trauerfeier wunschgemäß zu gestalten.
3. Die Betreuung der Friedhöfe
Um die notwendigen Arbeiten zu verrichten, werden die insgesamt fünf Friedhöfe der Stadt Lampertheim vor Ort von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Fachbereichs der Technischen Betriebsdienste betreut, deren Aufgabengebiet nicht nur das Öffnen und Schließen der Gräber bei Erdbestattungen und Urnenbestattungen umfasst. Auch der Transport der Verstorbenen von den Aufbahrungszellen zur Aussegnungshalle oder zum Grab gehört genauso zum Aufgabengebiet, wie das Dekorieren des Grabhügels nach der Beerdigung. Umbettungen und Ausgrabungen werden ebenfalls ausgeführt.
Den Mitarbeitern obliegen ferner die Pflegearbeiten der gesamten Friedhofsgrünanlage. Hierzu gehören das Mähen und Wässern der Rasengrabstätten und deren Hebung bei Grabsetzungen. Ferner das Schneiden der Hecken, das Auslichten der Bäume und Sträucher, das Jäten des Unkrautes, das Rechen des Laubes, das Auffüllen der abgeräumten Grabstätten und das Einsäen von Grassamen bzw. die Verlegung von Rollrasen bei den Rasengrabstätten. Außerdem das Bewässern sämtlicher Grünflächen.
Weiterhin werden vom Personal alle Neu- bzw. Ausbautätigkeiten, z. B. Neuanlage von Grabfeldern sowie vegetationstechnische Arbeiten durchgeführt.
Auch Wartungs- und Unterhaltungsarbeiten, wie das Entleeren der Abfallbehälter, das Warten und Reinigen der Brunnen und Wasserzapfstellen, das Säubern der Wege und Treppen gehören genauso zum Aufgabengebiet, wie die Reparatur der Werkzeuge, die Reinigung und Pflege des Maschinenparks sowie der Winterdienst.
Das Aufgabenspektrum runden außerdem die Verwaltungsaufgaben ab, wie die Vergabe von Bestattungsterminen, die Einsatzplanung der Mitarbeiter, das Ergänzen und Führen der elektronischen Gräberverwaltung und der Friedhofspläne sowie die Beratung der Angehörigen.
Fachdienst 10-1 - Einwohnerservice
Haus am Römer, Zi. 208
Domgasse 2
68623 Lampertheim
06206 935-327
06206 935-444
E-Mail
Fachdienst 10-1 - Einwohnerservice
Haus am Römer, Zi. 207
Domgasse 2
68623 Lampertheim
06206 935-288
06206 935-444
E-Mail
Fachdienst 70-2 - Technik
Waldfriedhof
L 3110 Forsthausstraße
68623 Lampertheim
06206 55496
06206 9374113
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Friedhöfe
Waldfriedhof
L 3110 Forsthausstraße
68623 Lampertheim
Lampertheim-Mitte
Martin-Kärcher-Straße 39
68623 Lampertheim
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68623 Lampertheim
Hüttenfeld
Lorscher Straße 22
68623 Lampertheim
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