Straßensperrung der L 3110 anlässlich des 25. Lampertheimer EWR-Triathlons am Sonntag, 25. Juni 2023
Im Verlauf der Radstrecke ist es u. a. erforderlich die Landesstraße L3110 (Neuschloßstraße) zwischen Einmündung Ostumgehung und Kreisel Hüttenfeld für den gesamten Straßenverkehr zu sperren.
Der Waldfriedhof kann aus diesem Grunde in der Zeit von 8:00 Uhr bis ca. 13:00 Uhr nicht über die Landesstraße L 3110 (Neuschloßstraße) angefahren werden!
Wir bitten die Friedhofsbesucher um Verständnis und Beachtung.
Lampertheim, 22. Mai 2023
Im März wurden die Toiletten der Trauerhalle des Friedhofs im Stadtteil Hofheim zweimal innerhalb kurzer Zeit durch Vandalismus beschädigt. Am Montag, 13.03.2023, mussten wir massive Schäden an der Tür und am Fenster feststellen. Neun Tage später, am Mittwoch, 22.03.2023, sind die Toiletten weiterhin durch großflächige Farbschmierereien verunstaltet worden. In beiden Fällen erfolgten Strafanzeigen gegen unbekannt.
Durch die Stadt Lampertheim wird für sachdienliche Hinweise, die zur Ergreifung der Täter führen, eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro ausgesetzt.
Für die Beseitigung von mutwillig herbeigeführten Sachschäden an öffentlichen Toiletten mussten in den vergangenen Jahren im Stadtgebiet weit über 10.000 Euro aufgewendet werden. Auf die Dauer ist dies nicht hinnehmbar. Die Schäden werden deshalb bis auf Weiteres nicht beseitigt. Bei weiteren Vorfällen dieser Art behalten wir uns die Schließung der Toiletten vor.
Lampertheim, 28. März 2023
Aus gegebenem Anlass erfolgt der Hinweis, dass es nach den Bestimmungen der Friedhofssatzung grundsätzlich nicht erlaubt ist, auf den Baumgrabstätten Grabschalen, Vasen, Grabkerzen etc. aufzustellen bzw. eigene Bepflanzungen vorzunehmen.
Ausnahmsweise geduldet wird jedoch bis auf Weiteres:
Nicht zulässig sind Grabschalen, Kunstblumen, Gestecke, Grabschmuck wie z. B. Engel, Gedenksteine, Sticker, Fotos etc.!
Jegliche nicht zulässige Utensilien werden von den Friedhofsmitarbeitern regelmäßig entfernt und zwischengelagert. Diese Dinge werden nach einer gewissen Zeit entsorgt. Leere Steckvasen ohne Inhalt sowie abgebrannte Grabkerzen werden grundsätzlich beseitigt.
Wir bitten um Verständnis für diese Vorgehensweise.
Lampertheim, 11. Januar 2023
Die Stadt Lampertheim plante gemeinsam mit der Treuhandstelle für Dauergrabpflege Hessen-Thüringen GmbH, deren Vertragsbetrieb Floristik Schuster, Lampertheim und den regionalen Steinmetzbetrieben Boxheimer, Lampertheim und Keil, Lorsch, die Friedhofskultur auf dem Waldfriedhof Lampertheim um ein weiteres Bestattungsangebot zu erweitern.
Um den Bürgern aus Lampertheim einen würdigen und zeitgleich pflegeleichten Ort für ihre Trauer und Erinnerung auf dem Friedhof zu bieten, entstand in den letzten Monaten auf dem Erweiterungsteil des Waldfriedhofs ein Memoriam-Garten, der am 18.09.2021 offiziell eröffnet und eingeweiht wurde.
Bei dem Memoriam-Garten handelt es sich um ein Komplettangebot, das alle Leistungen rund um die Grabpflege und das Grabmal enthält. Dieses Grabkonzept besteht bereits im Kreis Bergstraße in der Kreisstadt Heppenheim auf dem dortigen Friedhof. Die Gärtnerei Schuster und die Steinmetze Boxheimer und Keil möchten den Friedhof als Ort für Trauer und Erinnerung stärken und die gewachsene Friedhofskultur in Lampertheim unterstreichen. Die Komplettangebote in dem Memoriam-Garten sind für Urnen- und Erdgräber vorgesehen. Enthalten sind sämtliche Kosten, die für die gärtnerische Grabpflege über die gesamte Nutzungsdauer entstehen. Die harmonische Gestaltung, die regelmäßige Pflege und der besondere Charakter eines Gartens spiegeln sich im attraktiven Komplettpreis für diese neue Grabart wider. Damit die beinhalteten Leistungen garantiert werden können, schließt der Nutzungsberechtigte einen Treuhandvertrag mit dem Vertragsbetrieb Floristik Schuster, unter Mitwirkung der Treuhandstelle für Dauergrabpflege ab. Grabstätten im Memoriam-Garten können nicht nur im Sterbensfall, sondern auch im Rahmen einer Vorsorge im Voraus erworben werden.
Einen Anspruch auf Bestattung / Beisetzung im Memoriam-Garten haben grundsätzlich nur Personen, die bei ihrem Ableben mit Hauptwohnsitz in Lampertheim gemeldet waren.
Hier gelangen Sie zu weiteren Informationen wie z. B. das Grabartenangebot sowie die betreffenden Preise.
Bei Rückfragen steht Ihnen gerne die Treuhandstelle für Dauergrabpflege Hessen-Thüringen GmbH, Frankfurt, unter der kostenlosen Servicenummer (0800) 15 16 17 0 zur Verfügung.
Lampertheim, 21. September 2021
Aus gegebener Veranlassung wird darauf hingewiesen, dass es verboten ist Hunde mit auf die Friedhöfe zu nehmen. Auch das Fahrradfahren ist grundsätzlich nicht erlaubt, Fahrräder können selbstverständlich jedoch geschoben werden.
Dieses Problem besteht aktuell vor Allem auf dem Friedhof Lampertheim-Mitte, welcher, trotz immer größer werdenden Grünflächen immer noch ein Friedhof ist.
Der Fachdienst 30-2 Sicherheit und Ordnung wird deshalb in den nächsten Wochen verstärkt Kontrollen durchführen und nötigenfalls entsprechende Bußgelder erheben.
Es ergeht deshalb die dringende Bitte an alle betreffenden Personen die Friedhöfe als Orte der Trauer und Würde entsprechend zu respektieren. Vielen Dank!
Lampertheim, 24. September 2021
Die Friedhofsverwaltung bittet die Pflegepflichtigen der jeweiligen Rasengrabstätten darauf zu achten, dass auf den Rasenflächen keine Grabschalen, Vasen, Pflanzengestecke, Grabschmuck etc. aufgestellt bzw. abgelegt werden. Dies beschädigt zum einen den Rasen und behindert die Friedhofsgärtner bei dem Mähen der Rasenflächen.
Weiterhin sind hinter den Grabsteinen keine Gießkannen, Gartengeräte wie z. B. Rechen etc. zu deponieren.
Es ergeht aus diesem Grund die Bitte, dass die vorhandenen o. a. Gegenstände umgehend entfernt werden, ansonsten diese von unserem Friedhofspersonal beseitigt und entsorgt werden.
In diesem Zusammenhang bitten wir ebenfalls darum, dass die vorgeschriebenen Mähkanten von fünf Zentimeter rund um die Rasengrabstätten einzuhalten sind. Diese dienen vor allem dazu den Rasen ungehindert mähen zu können und den aufgestellten Grabschmuck wie Laternen, Vasen, Schalen etc. nicht zu beschädigen.
Lampertheim, 15. Mai 2018
Aus gegebener Veranlassung bittet die Friedhofsverwaltung die Friedhofsbesucher bzw. die Grabbesitzer der jeweiligen Nischen der Urnenstelen / Urnenwände auf den Friedhöfen der Stadt Lampertheim wegen der eingeschränkten Platzverhältnisse darum, dass auf den Blockstufen vor den Urnenstelen / Urnenwänden nur jeweils eine Grabschale je Nische aufgestellt wird, so dass jeder Grabbesitzer auf "seiner" Seite Platz hat eine eigene Grabschale abzustellen. Auch ist das Abstellen von sonstigem Grabschmuck auf ein Mindestmaß zu beschränken. Wichtig ist vor Allem, dass der Bewuchs der Pflanzschalen nicht die Inschriften der unteren Grabnischen verdeckt. Hier darf der Blumenschmuck eine Höhe von max. 25 cm nicht überschreiten!
Immer wieder wird das Verdecken der Inschriften bei der Friedhofsverwaltung sowie das übermäßige Abstellen von Pflanzschalen und Grabschmuck verständlicherweise angemahnt.
In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, dass auf der oberen Abdeckung der Urnenstelen kein Grabschmuck abgelegt bzw. aufgestellt werden darf.
Die Friedhofsmitarbeiter sind angehalten, Grabschalen, deren Bewuchs die Inschriften der Grabplatten verdecken sowie Grabschmuck, der außerhalb der Blockstufen abgestellt wird, zu entfernen.
Wir bitten um Verständnis für diese Vorgehensweise.
Hier gelangen Sie zu dem Text der amtlichen Bekanntmachung vom 31.08.2019.
Lampertheim, 29. August 2019
Der Ort und die Art der Bestattung richtet sich zunächst nach den Wünschen des Verstorbenen, der darauf vertraut, dass seine Angehörigen diesen erfüllen. Eine legitim rechtliche Bindung sind die getroffenen Anordnungen jedoch nur, wenn sie als formgerechter letzter Wille verfasst wurden.
Wenn es an einer Willenserklärung des Verstorbenen fehlt, berechtigt dies die Angehörigen über den Ort und die Art der Bestattung zu entscheiden. Hinterlässt der Verstorbene keinen Ehepartner, so geht erst der Wille der Kinder oder deren Ehegatten, dem der übrigen Verwandten, der Wille näherer Verwandten dem der entfernteren Verwandten oder der/des Verlobten vor.
Die den nächsten Angehörigen obliegende Bestattungspflicht ergibt sich aus dem gewohnheitsrechtlichen Institut der Totenfürsorge. Diese öffentlich-rechtliche Pflicht zur Bestattung ist unabhängig davon, ob der Pflichtige Erbe geworden ist oder das Erbe ausschlägt, siehe Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 29.05.2002, Az. 1 A 2406/01.
Wenn die Angehörigen damit einverstanden sind, wird die Konfessionszugehörigkeit einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft in die Sterbeurkunde eingetragen, sofern die Zugehörigkeit durch die Meldedatei, bzw. durch die Heirats- und Familienbücher, nachgewiesen ist.
Gleichzeitig dient der Zugehörigkeitsnachweis als Bestätigung für das Pfarramt, dass der Verstorbene seiner Kirche bis zum Tode angehörte.
Um ein Gespräch zur kirchlichen Beerdigung und Trauerfeier zu vereinbaren, sollten die nächsten Angehörigen direkt Kontakt mit dem zuständigen Pfarramt aufnehmen.
Wird keine kirchliche Beerdigung bzw. Trauerfeier gewünscht, ist das beauftragte Bestattungsunternehmen gerne bereit einen Trauerredner zu vermitteln und die Art und Form der Beerdigung bzw. Trauerfeier wunschgemäß zu gestalten.
Um die notwendigen Arbeiten zu verrichten, werden die insgesamt fünf Friedhöfe der Stadt Lampertheim vor Ort von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Fachbereichs der Technischen Betriebsdienste betreut, deren Aufgabengebiet nicht nur das Öffnen und Schließen der Gräber bei Erdbestattungen und Urnenbestattungen umfasst. Auch der Transport der Verstorbenen von den Aufbahrungszellen zur Aussegnungshalle oder zum Grab gehört genauso zum Aufgabengebiet, wie das Dekorieren des Grabhügels nach der Beerdigung. Umbettungen und Ausgrabungen werden ebenfalls ausgeführt.
Den Mitarbeitern obliegen ferner die Pflegearbeiten der gesamten Friedhofsgrünanlage. Hierzu gehören das Mähen und Wässern der Rasengrabstätten und deren Hebung bei Grabsetzungen. Ferner das Schneiden der Hecken, das Auslichten der Bäume und Sträucher, das Jäten des Unkrautes, das Rechen des Laubes, das Auffüllen der abgeräumten Grabstätten und das Einsäen von Grassamen bzw. die Verlegung von Rollrasen bei den Rasengrabstätten. Außerdem das Bewässern sämtlicher Grünflächen.
Weiterhin werden vom Personal alle Neu- bzw. Ausbautätigkeiten, z. B. Neuanlage von Grabfeldern sowie vegetationstechnische Arbeiten durchgeführt.
Auch Wartungs- und Unterhaltungsarbeiten, wie das Entleeren der Abfallbehälter, das Warten und Reinigen der Brunnen und Wasserzapfstellen, das Säubern der Wege und Treppen gehören genauso zum Aufgabengebiet, wie die Reparatur der Werkzeuge, die Reinigung und Pflege des Maschinenparks sowie der Winterdienst.
Das Aufgabenspektrum runden außerdem die Verwaltungsaufgaben ab, wie die Vergabe von Bestattungsterminen, die Einsatzplanung der Mitarbeiter, das Ergänzen und Führen der elektronischen Gräberverwaltung und der Friedhofspläne sowie die Beratung der Angehörigen.
Fachdienst 10-1 - Einwohnerservice
Haus am Römer, Zi. 208
Domgasse 2
68623 Lampertheim
06206 935-327
06206 935-444
E-Mail
Fachdienst 10-1 - Einwohnerservice
Haus am Römer, Zi. 207
Domgasse 2
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Außerhalb - Waldfriedhof 1
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