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Panorama vom Rathaus

Denkmalschutz

Bevor irgendwelche Maßnahmen an einem Bau – oder Kulturdenkmal begonnen werden, sei es eine Instandsetzung, der Fensteraustausch, ein neuer Anstrich oder eine neue Dacheindeckung, muss nach § 16 Denkmalschutzgesetz eine Genehmigung bei der Denkmalschutzbehörde eingeholt werden. Auch in der Umgebung eines Kulturdenkmals sind Genehmigungen erforderlich, sofern sich die beabsichtigten Maßnahmen auf dessen Bestand oder Erscheinungsbild auswirken können.

Denkmalschutz

Zuständig ist die Untere Denkmalschutzbehörde:

Link Untere Denkmalschutzbehörde

Ihre Ansprechpartner

Untere Denkmalschutzbehörde
Kreis Bergstrasse
Gräffstraße 5
64646 Heppenheim

Ihr Ansprechpartner:
Petra Pieper
Tel.: 06252 15-5310
E-Mail schreiben

Besuchszeiten:

Mo 9:00 - 12:00
Di   9:00 - 12:00
Do  14:00-18:00
und nach Vereinbarung

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