Bevor irgendwelche Maßnahmen an einem Bau – oder Kulturdenkmal begonnen werden, sei es eine Instandsetzung, der Fenster-Austausch, ein neuer Anstrich oder eine neue Dacheindeckung, muss nach § 16 Denkmalschutzgesetz eine Genehmigung bei der Denkmalschutzbehörde eingeholt werden. Auch in der Umgebung eines Kulturdenkmals sind Genehmigungen erforderlich, sofern sich die beabsichtigten Maßnahmen auf dessen Bestand oder Erscheinungsbild auswirken können.
Unter folgendem Link können Sie recherchieren, ob Ihr Gebäude unter Denkmalschutz steht:
LINK Untere Denkmalschutzbehörde
Erläuterung - Kulturdenkmal: Was ist ein Kulturdenkmal
Untere Denkmalschutzbehörde
Kreis Bergstrasse
Gräffstraße 5
64646 Heppenheim
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