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Panorama vom Rathaus

Denkmalschutz

Bevor irgendwelche Maßnahmen an einem Bau – oder Kulturdenkmal begonnen werden, sei es eine Instandsetzung, der Fenster-Austausch, ein neuer Anstrich oder eine neue Dacheindeckung, muss nach § 16 Denkmalschutzgesetz eine Genehmigung bei der Denkmalschutzbehörde eingeholt werden.  Auch in der Umgebung eines Kulturdenkmals sind Genehmigungen erforderlich, sofern sich die beabsichtigten Maßnahmen auf dessen Bestand oder Erscheinungsbild auswirken können.

Unter folgendem Link können Sie recherchieren, ob Ihr Gebäude unter Denkmalschutz steht:

Recherche - Kulturdenkmäler

LINK Untere Denkmalschutzbehörde

Erläuterung - Kulturdenkmal: Was ist ein Kulturdenkmal

Ihre Ansprechpartner

Untere Denkmalschutzbehörde
Kreis Bergstrasse
Gräffstraße 5
64646 Heppenheim

Ihr Ansprechpartner:
Petra Pieper
Tel.: 06252 15-5310
E-Mail schreiben

Besuchszeiten:

Mo 9:00 - 12:00
Di   9:00 - 12:00
Do  14:00-18:00
und nach Vereinbarung

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