Seit dem 23.07.2014 besteht in Lampertheim eine politische Vertretung der Lampertheimer Jugendlichen, der Jugendbeirat. Diese Jugendvertretung setzt sich derzeit aus fünfzehn jugendlichen Delegierten im Alter zwischen elf und 19 Jahren zusammen, die für eine Amtszeit von zwei Jahren von den Jugendlichen der Stadt Lampertheim gewählt worden sind. Der von den Mitgliedern gewählte Vorstand besteht aus der Vorsitzenden Theodora Nikolakopulou und deren Stellvertreterin Isabell Mayer.
Die Mitglieder des Jugendbeirates müssen mindestens elf Jahre alt sein und dürfen das 19. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Jugendbeirat setzt sich aus mindestens sechs und maximal 15 Delegierten zusammen. Während der Amtsperiode ist es dem Jugendbeirat selbst möglich, weitere Mitglieder in das Gremium zu berufen.
Die Interessen der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen der Stadt werden durch den Jugendbeirat vertreten, dieser ist darüber hinaus unabhängig, überparteilich und frei in der Wahl seiner Themen. In allen Angelegenheiten, die Kinder und Jugendliche berühren, kann er die Organe und Gremien der Stadt, die Stadtverordnetenversammlung, Ausschüsse und den Magistrat sowie die Ortsbeiräte, als Experte in eigener Sache beraten, anregen und unterstützen.
Kinder und Jugendliche sollen so mit demokratischen Entscheidungsstrukturen vertraut gemacht werden und ihr Interesse an kommunalen Aufgabenstellungen, die sie selbst betreffen, fördern. Der Jugendbeirat greift Wünsche, Vorschläge und Ideen sowie mögliche Kritik an der Lampertheimer Jugendpolitik von Seiten der Lampertheimer Kinder und Jugendlichen auf und bearbeitet diese entsprechend. Die Kinder und Jugendlichen sollen so an Entscheidungen und Entscheidungsprozessen der Stadt Lampertheim beteiligt werden.
Die Stadtverordnetenversammlung, die Ortsbeiräte, der Magistrat sowie die Ausschüsse hören den Jugendbeirat zu allen wichtigen Angelegenheiten an, die Kinder und Jugendliche betreffen. Dies geschieht in der Weise, dass der Jugendbeirat entweder eine schriftliche Stellungnahme zu der Angelegenheit abgibt oder dass die Mitglieder des Jugendbeirates sich hierzu mündlich in den Sitzungen der Gremien äußern. Der Jugendbeirat hat darüber hinaus ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die Kinder und Jugendliche direkt oder indirekt betreffen. Vorschläge oder formale Anträge kann er beim Magistrat schriftlich einreichen. Dieser beschließt über den Antrag und teilt die Entscheidung unter Angabe der Magistratssitzung dem Jugendbeirat schriftlich mit oder gibt die Vorschläge an die Stadtverordnetenversammlung weiter, wenn diese für die Entscheidung zuständig ist und teilt dies dem Jugendbeirat schriftlich mit.
Interessierte Jugendliche können sich jederzeit beim Jugendbeirat oder der Jugendförderung melden, wenn sie sich an der Arbeit des Jugendbeirates beteiligen möchten.
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