In einem Beratungsgespräch zu Ihrem Bauvorhaben erhalten Sie Auskünfte zum Planungs- und Bauordnungsrecht.
Maßgeblich bei der Genehmigungsfähigkeit von Baugesuchen ist neben der Beurteilung zur Bauausführung nach Hessischer Bauordnung (HBO) besonders die bauplanungsrechtliche Beurteilung nach Baugesetzbuch (BauGB).
Der Fachdienst Stadtplanung der Stadt Lampertheim kann Sie zu baurechtlichen Fragen beraten.
Außerdem werden dort die Unterlagen für baugenehmigungsfreie Bauvorhaben (nach § 63 HBO) entgegengenommen.
Für telefonische Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu folgenden Sprechzeiten gerne zur Verfügung:
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Für eine Bauberatung nehmen Sie bitte eine telefonische oder schriftliche Terminvereinbarung vor, damit wir uns für Sie Zeit nehmen können.
Mitzubringende Unterlagen:
- Planunterlagen soweit vorhanden, Flurstücks-Bezeichnung und/oder Adresse.
Schriftliche Bauanfragen können sie je nach Stadtgebiet an die rechts benannten Ansprechpartner senden oder an diese E-Mail-Adresse.
Die Baugenehmigungsbehörde ist das Kreisbauamt des Kreises Bergstraße in Heppenheim.
Ansprechpartner beim Kreisbauamt Kreis Bergstrasse für Lampertheim siehe Link:
Lampertheim Stadtgebiet
Fachdienst 60-3 - Stadtplanung
Stadthaus, Zi. 312
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
06206 935-278
06206 935-400
E-Mail
Stadtteile - Hofheim, Rosengarten, Neuschloss, Hüttenfeld
Fachdienst 60-3 - Stadtplanung
Stadthaus, Zi. 313
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
06206 935-285
06206 935-400
E-Mail
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