In einem Beratungsgespräch zu Ihrem Bauvorhaben erhalten Sie Auskünfte zum Planungs- und Bauordnungsrecht.
Maßgeblich bei der Genehmigungsfähigkeit von Baugesuchen ist neben der Beurteilung zur Bauausführung nach Hessischer Bauordnung (HBO) besonders die bauplanungsrechtliche Beurteilung nach Baugesetzbuch (BauGB).
Die Baugenehmigungsbehörde ist das Kreisbauamt des Kreises Bergstraße in Heppenheim
Ansprechpartner beim Kreisbauamt Kreis Bergstrasse:
Lampertheim Stadtgebiet:
Herr Schneider, Florian Tel. 06252 / 15 - 5116
Lampertheim Stadtteile - Hofheim, Rosengarten, Neuschloss, Hüttenfeld:
Herr Schneider, Florian Tel. 06252 / 15 - 5116
Der Fachdienst Stadtplanung der Stadt Lampertheim kann Sie zu bestimmten baurechtlichen Fragen beraten.
Außerdem werden beim Fachdienst Stadtplanung in Lampertheim die Unterlagen für baugenehmigungsfreie Bauvorhaben (nach § 63 HBO) entgegengenommen.
Für telefonische Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu folgenden Sprechzeiten gerne zur Verfügung:
Montag: 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 08.00-12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
Freitag: 08.00-12.00 Uhr
Für eine konkrete Bauberatung ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig, damit Sie Zutritt ins Stadthaus bekommen. Dieser Termin findet nur unter Einhaltung der geltenden Hygiene- und Zutrittsregeln statt, über die Sie unsere Mitarbeiter informieren.
Mitzubringende Unterlagen:
- Planunterlagen soweit vorhanden, Flurstücksbezeichnung und/oder Adresse.
Schriftliche Bauanfragen können sie je nach Stadtgebiet an die rechts benannten Ansprechpartner senden.
Lampertheim Stadtgebiet
Fachdienst 60-3 - Stadtplanung
Stadthaus, Zi. 312
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
06206 935-278
06206 935-400
E-Mail
Stadtteile - Hofheim, Rosengarten, Neuschloss, Hüttenfeld
Fachdienst 60-3 - Stadtplanung
Stadthaus, Zi. 313
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
06206 935-272
06206 935-400
E-Mail
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