Stadtplanung bedeutet die Initiierung, Projektierung und Umsetzung von Konzepten, die der Gestaltung von öffentlichen Räumen dienen. Sie umfasst dabei insbesondere die nachhaltige Koordinierung der Nutzungsansprüche Wohnen, Arbeiten, Versorgen und Erholen unter Berücksichtigung von sozialen, wirtschaftlichen und technischen sowie umweltbedingten und rechtlichen Anforderungen.
Die Grundlage der Stadtentwicklungsplanung stellt der Flächennutzungsplan dar. Auf dieser gesamtstädtischen Planungsebene werden die langfristigen Zielvorstellungen der Stadtentwicklung formuliert.
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan (FNP) kann zu den üblichen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Lampertheim im Fachdienst Stadtplanung eingesehen werden oder ist als digitale Karte im BürgerGIS des Kreises Bergstrasse abrufbar.
Im Flächennutzungsplan wird jeder Fläche eine Hauptnutzung zugeordnet. Im besiedelten Bereich sind das Wohngebiete, Mischgebiete, Gewerbe- und Sondergebiete. Zudem werden Ausstattungen des Gemeindegebietes mit Einrichtungen für den Gemeinbedarf (z. B. Schulen, Kindergärten) sowie Verkehrsflächen und Grünflächen dargestellt. Darüber hinaus werden die Flächen im sogenannten Außenbereich definiert, beispielsweise als Wald, Feld oder Wiese, als Bachaue oder Sportplatz oder Freizeitgelände. In das Konzept und die Darstellung des Flächennutzungsplans wird der Landschaftsplan für die Stadt eingearbeitet.
Der Flächennutzungsplan ist nur behördenverbindlich. Seine Verbindlichkeit für alle Bürger entwickelt er erst durch die Umsetzung auf der Bebauungsplanebene.
Die Stadt Lampertheim arbeitet derzeit an der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes. Dabei werden die entwicklungsplanerischen Schwerpunkte im Bereich der Innenentwicklung gesetzt. Der schonenden Nachverdichtung innerhalb der bebauten Ortslage soll zukünftig ein Vorrang vor der Entwicklung neuer Baugebiete im bisher landwirtschaftlich genutzten Außenbereich eingeräumt werden.
Fachdienst 60-3 - Stadtplanung - Fachdienstleitung
Stadthaus, Zi. 311
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
06206 935-331
06206 935-400
E-Mail
Bebauungspläne werden für Teilbereiche der Stadt aufgestellt, beispielsweise für neue Wohn- oder Gewerbegebiete sowie zur Neuordnung bereits bebauter Flächen. Die Bebauungspläne müssen inhaltlich aus den Vorgaben des Flächennutzungsplans entwickelt werden.
Die Bebauungspläne sind eine rechtsverbindliche Norm gegenüber Bauherren und Architekten und regeln die konkrete Bebauungsmöglichkeiten eines Grundstückes. Rechtskräftige Bebauungspläne können zu den üblichen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Lampertheim im Fachdienst Stadtplanung eingesehen werden oder sind als digitale Karten im Bebauungsplankataster des Kreises Bergstrasse im BürgerGIS abrufbar.
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Seit 2004 arbeiten wir bei der Stadt Lampertheim mit einem Geografischen Informations-System auch GIS genannt. Für das Bebauungsplankataster wurden alle Bebauungspläne digitalisiert, damit Jeder an einem PC die Informationen abrufen kann.
Der Kreis Bergstraße erstellt und pflegt in Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Gemeinden ein digitales Bebauungsplankataster für den gesamten Bereich des Kreises Bergstraße im BürgerGIS. Hier können alle Bürgerinnen und Bürger, sowie Bauherrn und Architekten Informationen zu Bebauungsplänen abrufen.
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Alle aktuellen Bauleitplanverfahren im Überblick
Wenn Sie gezielt nach einem Bauleitplanverfahren suchen, sich einen Überblick über Planungsstände in Lampertheim verschaffen wollen oder sich für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung interessieren, erhalten Sie diese Informationen über die angeführte Auswahl.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie den Fachdienst Stadtplanung.
Projektbeschreibung:
Die Arztpraxis „Hausarztpraxis Dr. Seelinger & Kollegen“ beabsichtigt einen Neubau, um die veraltete und zu kleine Bestandspraxis am Standort Lampertheim zu halten. Zusätzlich soll eine Apotheke im Neubau untergebracht werden.
Da für die Vorhabengrundstücke kein Baurecht vorhanden ist, muss dieses zunächst mithilfe eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Regelverfahren nach dem BauGB geschaffen werden.
Verfahrensstand:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lampertheim hat in ihrer Sitzung am 16.12.2022 für die Errichtung des Ärztehauses beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 129 - 00 „Ärztehaus Gleisdreieck“ in Lampertheim gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen und die frühzeitige Beteiligung durchzuführen.
Der Öffentlichkeit wurden die Unterlagen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für den Zeitraum vom 02.01.2023 bis einschließlich 03.02.2022 Verfügung gestellt.
Die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange konnten im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls auf die Unterlagen zugreifen.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lampertheim hat in ihrer Sitzung am 20.10.2023 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 129 - 00 „Ärztehaus Gleisdreieck“ sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Öffentlichkeit werden die Unterlagen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung für den Zeit-raum vom 30.10.2023 bis einschließlich 30.11.2023 Verfügung gestellt.
Die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange können im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB ebenfalls auf die Unterlagen zugreifen.
Die Planunterlagen stehen Ihnen hier zum Download bereit:
Zeichnerische und textliche Festsetzungen:
PDF - zeichnerische Festsetzungen
PDF - textliche Festsetzungen
PDF - Begründung
PDF - Schallgutachten
PDF - Bodengutachten
PDF - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
PDF - Artenschutzrechtliche Einschätzung
PDF - Umweltbericht mit GOP
PDF - Ausgleichsplan
PDF - Ausgleichsberechnung
PDF - Bestandsplan
PDF - Vorhaben- und Erschließungsplan zum Ärztehaus
Weitere Informationen und Termine finden Sie in der folgenden Pressemeldung:
Projektbeschreibung:
Das Plangebiet „Eugen-Schreiber-Straße“ befindet sich südlich des Lampertheimer Bahnhofes, angrenzend an den P+R– Parkplatz der Stadt Lampertheim und wird seit mehreren Jahren durch ungenutzte Freiflächen geprägt, die früher für den Warenumschlag (Deutschen Bahn) genutzt wurden. Das Plangebiet wird sowohl von der Eugen-Schreiber-Straße als auch von der Bahnlinie begrenzt.
Ziel der Planung ist die Entwicklung von Wohnbauflächen auf einer innerstädtischen Brachfläche.
Verfahrensstand:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lampertheim hat in ihrer Sitzung am 15.06.2018 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 117 – 00 „Eugen – Schreiber – Straße“ beschlossen. Zudem hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lampertheim in ihrer Sitzung am 23.10.2020 den Beschluss zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 117-00 „Eugen-Schreiber-Straße“ gefasst.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 28.11.2020 bis einschließlich 04.01.2021 statt.
Aufgrund von erforderlichen Anpassungen wurde der geänderte Entwurf sowie die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lampertheim in ihrer Sitzung am 14.07.2023 beschlossen.
Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit findet in der Zeit vom 12.03.2024 bis einschließlich 02.04.2024 statt.
Die geänderten Inhalte in den Planunterlagen wurden zur besseren Erkennbarkeit farblich markiert.
Die Planunterlagen stehen hier zum Download bereit:
Zeichnerische und textliche Festsetzungen:
PDF Zeichnerische Festsetzungen
PDF Textliche Festsetzung
sowie die aktuelle Version der Begründung:
PDF Begründung Eugen-Schreiber-Straße
Anlagen
Anlage 1 - Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
Anlage 2 - Einschätzung aktueller Zustand
Anlage 2a - Kartier Bericht Reptilien
Anlage 3 - Umweltfachliche Unterlage
Anlage 4 - Schallgutachten Untersuchungsbericht
Anlage 5 - Anlagen1-12 zum Schallgutachten
Anlage 6 - Prognosegutachten über Erschütterungseinwirkungen
Anlage 7 - Baugrunderkundung und Altlasten-/Abfallt. Untersuchung
Anlage 8 - Umwelttechnischer Bericht
Vorhabenplan:
PDF Vorhaben- und Erschließungsplan
Weitere Informationen und Termine finden Sie in der folgenden Pressemeldung:
Projektbeschreibung:
Das Alten-Pflegeheim des Caritasverbandes an der Ecke Wormser Straße und Hagenstraße in Lampertheim befindet sich aktuell nicht mehr auf dem Stand der Technik und müsste aufwendig saniert werden. Da dies weder wirtschaftlich darstellbar noch im laufenden Betrieb machbar ist, hat die Caritas schon seit einiger Zeit einen Neubau ins Auge gefasst.
Das Vorhabengebiet befindet sich im unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB, wobei sich das Vorhaben in die nähere bauliche Umgebung einfügen muss. Da der vorhandene bauliche Rahmen die Realisierung des Vorhabens nicht zulässt, muss das geeignete Baurecht hierfür über die Bauleitplanung geschaffen werden. Dies soll hierbei im einstufigen beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB als vorhabenbezogener Bebauungsplan erfolgen.
Das Plangebiet befindet sich zwischen der Kirche Mariä Verkündigung und dem katholischen Kindergarten auf einem Teilbereich des Grundstückes Gemarkung Lampertheim, Flur 4 Nr. 278/11.
Der geplante dreigeschossige Neubau ersetzt die bestehende Einrichtung annähernd 1:1 und schafft 71 Pflegezimmer.
Verfahrensstand:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lampertheim hat in ihrer Sitzung am 19.04.2024 den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 131-00 „Alten-Pflegeheim Mariä Verkündigung“ in Lampertheim gefasst.
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