Stadtentwicklung bedeutet die Initiierung, Projektierung und Umsetzung von Konzepten, die der Gestaltung von öffentlichen Räumen dienen. Sie umfasst dabei insbesondere die nachhaltige Koordinierung der Nutzungsansprüche Wohnen, Arbeiten, Versorgen und Erholen unter Berücksichtigung von sozialen, wirtschaftlichen und technischen sowie umweltbedingten und rechtlichen Anforderungen.
Die Grundlage der Stadtentwicklungsplanung stellt der Flächennutzungsplan dar. Auf dieser gesamtstädtischen Planungsebene werden die langfristigen Zielvorstellungen der Stadtentwicklung formuliert.
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan (FNP) kann zu den üblichen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Lampertheim im Fachdienst Stadtplanung eingesehen werden oder ist als digitale Karte im BürgerGIS des Kreises Bergstrasse abrufbar.
Im Flächennutzungsplan wird jeder Fläche eine Hauptnutzung zugeordnet. Im besiedelten Bereich sind das Wohngebiete, Mischgebiete, Gewerbe- und Sondergebiete. Zudem werden Ausstattungen des Gemeindegebietes mit Einrichtungen für den Gemeinbedarf (z. B. Schulen, Kindergärten) sowie Verkehrsflächen und Grünflächen dargestellt. Darüber hinaus werden die Flächen im sogenannten Außenbereich definiert, beispielsweise als Wald, Feld oder Wiese, als Bachaue oder Sportplatz oder Freizeitgelände. In das Konzept und die Darstellung des Flächennutzungsplans wird der Landschaftsplan für die Stadt eingearbeitet.
Der Flächennutzungsplan ist nur behördenverbindlich. Seine Verbindlichkeit für alle Bürger entwickelt er erst durch die Umsetzung auf der Bebauungsplanebene.
Die Stadt Lampertheim arbeitet derzeit an der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes. Dabei werden die entwicklungsplanerischen Schwerpunkte im Bereich der Innenentwicklung gesetzt. Der schonenden Nachverdichtung innerhalb der bebauten Ortslage soll zukünftig ein Vorrang vor der Entwicklung neuer Baugebiete im bisher landwirtschaftlich genutzten Außenbereich eingeräumt werden.
Fachdienst 60-3 - Stadtplanung - Fachdienstleitung
Stadthaus, Zi. 311
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
06206 935-331
06206 935-400
E-Mail
Bebauungspläne werden für Teilbereiche der Stadt aufgestellt, beispielsweise für neue Wohn- oder Gewerbegebiete sowie zur Neuordnung bereits bebauter Flächen. Die Bebauungspläne müssen inhaltlich aus den Vorgaben des Flächennutzungsplans entwickelt werden.
Die Bebauungspläne sind eine rechtsverbindliche Norm gegenüber Bauherren und Architekten und regeln die konkrete Bebauungsmöglichkeiten eines Grundstückes. Rechtskräftige Bebauungspläne können zu den üblichen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Lampertheim im Fachdienst Stadtplanung eingesehen werden oder sind als digitale Karten im Bebauungsplankataster des Kreises Bergstrasse im BürgerGIS abrufbar.
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Seit 2004 arbeiten wir bei der Stadt Lampertheim mit einem Geografischen Informations-System auch GIS genannt. Für das Bebauungsplankataster wurden alle Bebauungspläne digitalisiert, damit Jeder an einem PC die Informationen abrufen kann.
Der Kreis Bergstraße erstellt und pflegt in Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Gemeinden ein digitales Bebauungsplankataster für den gesamten Bereich des Kreises Bergstraße im BürgerGIS. Hier können alle Bürgerinnen und Bürger, sowie Bauherrn und Architekten Informationen zu Bebauungsplänen abrufen.
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Alle aktuellen Bauleitplanverfahren im Überblick
Wenn Sie gezielt nach einem Bauleitplanverfahren suchen, sich einen Überblick über Planungsstände in Lampertheim verschaffen wollen oder sich für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung interessieren, erhalten Sie diese Informationen über die angeführte Auswahl.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie den Fachdienst Stadtplanung.
Projektbeschreibung:
Die Stadt Lampertheim beabsichtigt, mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sanierung bestehender Anlagen und die Aufrechterhaltung des Betriebs als Badesee sowie Frei- und Hallenbad auf dem vorhandenen Gelände der von der Biedensand Bäder GmbH betriebenen Anlage im Südwesten der Stadt Lampertheim zu schaffen. Eine Nutzung der Fläche als Badeanstalt besteht schon seit Jahrzehnten, dennoch ist bisher kein Bebauungsplan für den Bereich der Biedensand Bäder vorhanden. Durch die Aufstellung des Be-bauungsplanes „Badesee“ wird die vorhandene Nutzung planungsrechtlich aufgegriffen und die planungsrechtliche Grundlage für eine Modernisierung und Aufrechterhaltung des Betriebs der Badeanstalt geschaffen.
Verfahrensstand:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lampertheim hat in ihrer Sitzung am 20.05.2021 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 094-00 „Badesee und Wohnmobilstellplatz Altrhein“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst. Ebenso hat er in der gleichen Sitzung die dafür notwendige 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lampertheim gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst.
Die Bauleitplanverfahren wurden mit der frühzeitigen Öffentlichkeits- und TöB-Beteiligung (Träger öffentlicher Belange) fortgesetzt. Im Rahmen der TöB-Beteiligung wurde entschieden, den Bebauungsplan mit der dazugehörigen Änderung des Flächennutzungsplanes in zwei eigenständige Bau-leitplanverfahren „Badesee“ und „Wohnmobilstellplatz Altrhein“ mit jeweiliger Änderung des Flächennutzungsplanes aufzuteilen. Grund für die Teilung des bisherigen Verfahrens sind die erheblichen Unterschiede in den artenschutzrechtlichen und umweltbezogenen Belangen, die für die ursprünglichen Teilgeltungsbereiche so große Differenzen aufweisen, dass eine ganzheitliche Betrachtung der Teilbereiche nicht mehr sinnvoll ist.
Die Bauleitplanverfahren für den Badesee werden nun nach Beschluss in der Stadtverordnetenversammlung vom 16.12.2022 mit der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der TöBs weitergeführt. Der Unterlagen werden hierfür bis 03.02.2023 zur Einsicht und zum Download bereitgestellt.
Die Planunterlagen stehen Ihnen hier zum Download bereit:
Planzeichnung - 13.FNP Änderung Badesee
Planzeichnung - 094-00 Badesee
Anlage 3 - Bestandsplan zum Umweltbericht
Anlage 4 - Entwicklungsplan zum Umweltbericht
Wesentliche Umweltbezogene Stellungnahmen
Weitere Informationen und Termine finden Sie in der folgenden Pressemeldung:
Projektbeschreibung:
Das Plangebiet „Alte Gärtnerei – Wehrzollhaus“ befindet sich am äußersten Ortsrand des Stadtteils Wehrzollhaus Gemarkung Rosengarten und grenzt zur nördlichen als auch zur östlichen Seite an landwirtschaftlich genutzte Flächen an.
Ziel und Zweck der Planung ist es, die Entstehung von fünf Einfamilienhäusern planungsrechtlich zu ermöglichen. Neben der Schaffung von neuem Wohnraum, soll im Zuge der Entstehung des Gebiets eine Ortsrandeingrünung entstehen, die die Ortseinfahrt in den Stadtteil Wehrzollhaus aus nördlicher Richtung neu arrondieren soll.
Verfahrensstand:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lampertheim hat in ihrer Sitzung am 08.05.2020 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 084-00 „Alte Gärtnerei – Wehrzollhaus“ beschlossen. Gleichzeitig wurde beschlossen die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Hierzu wird der Planungsentwurf, bestehend aus Planzeichnung und Gestaltkonzept, öffentlich ausgelegt.
Die Unterlagen liegen deshalb in der Zeit vom 15.06.2020 bis einschließlich 14.07.2020 beim Fachdienst 60-3 Stadtplanung, Römerstraße 102, 3. OG vor Zimmer 312 während den nachfolgend aufgeführten Zeiten für jeden zur Einsicht offen:
Montag – Freitag von 8:00 – 12:00 Uhr,
Montag, Dienstag und Donnerstag von 14:00 – 16:00 Uhr
Eine Einsicht des Vorentwurfs ist im Stadthaus mit vorheriger telefonischer Terminabsprache möglich (Tel. 06206/935-272).
Weitere Informationen und Termine finden Sie in der Pressemeldung. Amtliche Bekanntmachung-Alte Gärtnerei Wehrzollhaus
Die Planunterlagen stehen Ihnen hier zum Download bereit:
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