Stadtentwicklung bedeutet die Initiierung, Projektierung und Umsetzung von Konzepten, die der Gestaltung von öffentlichen Räumen dienen. Sie umfasst dabei insbesondere die nachhaltige Koordinierung der Nutzungsansprüche Wohnen, Arbeiten, Versorgen und Erholen unter Berücksichtigung von sozialen, wirtschaftlichen und technischen sowie umweltbedingten und rechtlichen Anforderungen.
Die Grundlage der Stadtentwicklungsplanung stellt der Flächennutzungsplan dar. Auf dieser gesamtstädtischen Planungsebene werden die langfristigen Zielvorstellungen der Stadtentwicklung formuliert.
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan (FNP) kann zu den üblichen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Lampertheim im Fachdienst Stadtplanung eingesehen werden oder ist als digitale Karte im BürgerGIS des Kreises Bergstrasse abrufbar.
Im Flächennutzungsplan wird jeder Fläche eine Hauptnutzung zugeordnet. Im besiedelten Bereich sind das Wohngebiete, Mischgebiete, Gewerbe- und Sondergebiete. Zudem werden Ausstattungen des Gemeindegebietes mit Einrichtungen für den Gemeinbedarf (z. B. Schulen, Kindergärten) sowie Verkehrsflächen und Grünflächen dargestellt. Darüber hinaus werden die Flächen im sogenannten Außenbereich definiert, beispielsweise als Wald, Feld oder Wiese, als Bachaue oder Sportplatz oder Freizeitgelände. In das Konzept und die Darstellung des Flächennutzungsplans wird der Landschaftsplan für die Stadt eingearbeitet.
Der Flächennutzungsplan ist nur behördenverbindlich. Seine Verbindlichkeit für alle Bürger entwickelt er erst durch die Umsetzung auf der Bebauungsplanebene.
Die Stadt Lampertheim arbeitet derzeit an der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes. Dabei werden die entwicklungsplanerischen Schwerpunkte im Bereich der Innenentwicklung gesetzt. Der schonenden Nachverdichtung innerhalb der bebauten Ortslage soll zukünftig ein Vorrang vor der Entwicklung neuer Baugebiete im bisher landwirtschaftlich genutzten Außenbereich eingeräumt werden.
Fachdienst 60-3 - Stadtplanung - Fachdienstleitung
Stadthaus, Zi. 311
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
06206 935-331
06206 935-400
E-Mail
Bebauungspläne werden für Teilbereiche der Stadt aufgestellt, beispielsweise für neue Wohn- oder Gewerbegebiete sowie zur Neuordnung bereits bebauter Flächen. Die Bebauungspläne müssen inhaltlich aus den Vorgaben des Flächennutzungsplans entwickelt werden.
Die Bebauungspläne sind eine rechtsverbindliche Norm gegenüber Bauherren und Architekten und regeln die konkrete Bebauungsmöglichkeiten eines Grundstückes. Rechtskräftige Bebauungspläne können zu den üblichen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Lampertheim im Fachdienst Stadtplanung eingesehen werden oder sind als digitale Karten im Bebauungsplankataster des Kreises Bergstrasse im BürgerGIS abrufbar.
Fachdienst 60-3 - Stadtplanung - Fachdienstleitung
Stadthaus, Zi. 311
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
06206 935-331
06206 935-400
E-Mail
Seit 2004 arbeiten wir bei der Stadt Lampertheim mit einem Geografischen Informations-System auch GIS genannt. Für das Bebauungsplankataster wurden alle Bebauungspläne digitalisiert, damit Jeder an einem PC die Informationen abrufen kann.
Der Kreis Bergstraße erstellt und pflegt in Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Gemeinden ein digitales Bebauungsplankataster für den gesamten Bereich des Kreises Bergstraße im BürgerGIS. Hier können alle Bürgerinnen und Bürger, sowie Bauherrn und Architekten Informationen zu Bebauungsplänen abrufen.
Fachdienst 60-3 - Stadtplanung - Fachdienstleitung
Stadthaus, Zi. 311
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
06206 935-331
06206 935-400
E-Mail
Alle aktuellen Bauleitplanverfahren im Überblick
Wenn Sie gezielt nach einem Bauleitplanverfahren suchen, sich einen Überblick über Planungsstände in Lampertheim verschaffen wollen oder sich für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung interessieren, erhalten Sie diese Informationen über die angeführte Auswahl.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie den Fachdienst Stadtplanung.
Projektbeschreibung:
Der Vorhabenträger „WohnWerte GmbH“ beabsichtigt die Neubebauung mehrerer Grundstücke an der Wilhelmstraße / Ecke Wormser Straße. Der Neubau soll als Blockrandbebauung mit Tiefgarage realisiert werden. Es werden voraussichtlich 51 Wohneinheiten errichtet. Die Wohnungsgrößen variieren zwischen 60 bis 100 m² und zwischen zwei bis vier Zimmern. Die für die Wohneinheiten notwendigen Stellplätze werden vollständig auf den Vorhabengrundstücken abgebildet. Des Weiteren sind 126 Fahrradabstellplätze und 39 Sonderfahrradabstellplätze nach der Vorgabe der Hessischen Fahrradabstellplatzverordnung geplant.
Da für die Vorhabengrundstücke kein Baurecht vorhanden ist, muss dieses zunächst mithilfe eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach dem § 13a BauGB geschaffen werden (einstufiges Beteiligungsverfahren ohne Umweltbericht).
Verfahrensstand:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lampertheim hat in ihrer Sitzung am 16.12.2022 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan gefasst. Das Bauleitplanverfahren war zunächst nur mit dem Aufstellungsbeschluss und ohne Offenlage des Entwurfs begonnen, da einerseits noch ein Lärm- sowie ein Bodenschutzgutachten zu erstellen waren und andererseits der Vorhabenträger aus Finanzierungsgründen dieser Gutachten den Aufstellungsbeschluss benötigte.
Nachdem die Gutachten erarbeitet sind und die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 02.06.2023 den Beschluss zur Entwurfsoffenlage gefasst hat, werden der Öffentlichkeit die Unterlagen hiermit für den Zeitraum vom 10.07.2023 bis einschließlich 10.08.2023 zur Verfügung gestellt.
Es besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen schriftlich beim Magistrat der Stadt Lampertheim,
Römerstraße 102, 68623 Lampertheim oder im Rahmen einer Einsichtnahme während der allgemeinen Öffnungszeiten beim Fachdienst 60-3 Stadtplanung, Römerstraße 102, III. OG, zur Niederschrift abzugeben.
Stellungnahme des Ingenieurbüros zum Schalltechnischen Gutachten
Vorhaben und Erschließungsplan
Projektbeschreibung:
Das Plangebiet „Eugen-Schreiber-Straße“ befindet sich südlich des Lampertheimer Bahnhofes, angrenzend an den P+R– Parkplatz der Stadt Lampertheim und wird seit mehreren Jahren durch ungenutzte Freiflächen geprägt, die früher für den Warenumschlag (Deutschen Bahn) genutzt wurden. Das Plangebiet wird sowohl von der Eugen-Schreiber-Straße als auch von der Bahnlinie begrenzt.
Ziel der Planung ist die Entwicklung von Wohnbauflächen auf einer innerstädtischen Brachfläche.
Verfahrensstand:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lampertheim hat in ihrer Sitzung am 15.06.2018 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 117 – 00 „Eugen – Schreiber – Straße“ beschlossen. Zudem hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lampertheim in ihrer Sitzung am 23.10.2020 den Beschluss zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 117-00 „Eugen-Schreiber-Straße“ gefasst.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 28.11.2020 bis einschließlich 04.01.2021 statt.
Aufgrund von erforderlichen Anpassungen wurde der geänderte Entwurf sowie die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lampertheim in ihrer Sitzung am 14.07.2023 beschlossen.
Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit findet in der Zeit vom 07.08.2023 bis einschließlich 10.09.2023 statt.
Die Planunterlagen stehen hier zum Download bereit:
Zeichnerische und textliche Festsetzungen:
PDF Zeichnerische Festsetzungen
PDF Textliche Festsetzung
sowie die aktuelle Version der Begründung:
PDF Begründung Eugen-Schreiber-Straße
Anlagen
Anlage 1 - Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
Anlage 2 - Einschätzung aktueller Zustand
Anlage 2a - Kartierbericht Reptilien
Anlage 3 - Voraussetzung Ausnahmeantrag BNatSchG
Anlage 4 - Schallgutachten Bericht
Anlage 5 - Anlagen1-12 zum Schallgutachten
Anlage 6 - Erschütterungsgutachten
Anlage 7 - Gefährdungsbeurteilung Baugrund
Anlage 8 - Umwelttechnischer Bericht
Informationen aus Offenlage mit Umweltbezug
Vorhabenplan:
PDF Vorhaben- und Erschließungsplan
Weitere Informationen und Termine finden Sie in der folgenden Pressemeldung:
Projektbeschreibung – Alte Gärtnerei – Wehrzollhaus
Das Plangebiet „Alte Gärtnerei – Wehrzollhaus“ befindet sich am äußersten Ortsrand des Stadtteils Wehrzollhaus Gemarkung Rosengarten und grenzt zur nördlichen als auch zur östlichen Seite an landwirtschaftlich genutzte Flächen an.
Ziel und Zweck der Planung ist es, die Entstehung von fünf Einfamilienhäusern planungsrechtlich zu ermöglichen. Neben der Schaffung von neuem Wohnraum, soll im Zuge der Entstehung des Gebietes eine Ortsrandeingrünung entstehen, die die Ortseinfahrt in den Stadtteil Wehrzollhaus aus nördlicher Richtung neu arrondieren soll.
Verfahrensstand:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lampertheim hat in ihrer Sitzung am 14.07.2023 die Offenlage sowie die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Entwurf des Bebauungsplanes 084-00 „Alte Gärtnerei – Wehrzollhaus“ beschlossen.
Die Unterlagen liegen deshalb in der Zeit vom 01.09.2023 bis einschließlich 02.10.2023 beim Fach-dienst 60-3 Stadtplanung, Römerstraße 102, 3. OG vor Zimmer 312 während den nachfolgend auf-geführten Zeiten für jeden zur Einsicht offen:
Montag – Freitag von 8:00 – 12:00 Uhr,
Montag, Dienstag und Donnerstag von 14:00 – 16:00 Uhr.
Es besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen schriftlich beim Magistrat der Stadt Lampertheim,
Römerstraße 102, 68623 Lampertheim oder im Rahmen einer Einsichtnahme zur Niederschrift abzugeben.
Die Planunterlagen stehen Ihnen hier zum Download bereit:
Planzeichnung
Legende
Textfestsetzungen
Begründung
Umweltbericht
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Artenschutzrechtliche Beurteilung
Kampfmittelsondierung
Lärmgutachten
Lärmgutachten - neue schalltechnische Empfehlungen
Historische Einzelfallrecherche
Bodengutachten
Stellungnahme zum Bodengutachten
Ergänzung Bodengutachten
Grünordnungsplan
Arten umweltbezogener Informationen
Weitere Informationen und Termine finden Sie in der folgenden Pressemeldung:
© Copyright Stadt Lampertheim