Zur Hauptnavigation (Access key 1)Zum Inhalt (Access key 2)
fontsize
AAA
Zur Startseite / Copyright: Jürgen Strieder

Spielplatzpatenschaften

Werden auch Sie Spielplatzpate!

Auf Grund des vielfältigen und zahlreichen Angebotes an Spiel- und Bolzplätzen sucht die Stadt Lampertheim Partner in der Bevölkerung, die sich gerne ehrenamtlich engagieren wollen, und somit die Mitarbeiter der Technischen Betriebsdienste bei Ihrer Arbeit
unterstützen.
Die Spielplatzpaten / Innen helfen durch zeitnahe Meldung von Verunreinigungen und Schäden, als neutraler Schlichter bei kleineren Konflikten und als Ansprechpartner der Stadt den Standard der Lampertheimer Spielplätze bei zubehalten.

Wollen Sie eine Patenschaft für einen Spielplatz übernehmen? Kontaktieren Sie uns, wir würden uns freuen!

Informationen zu den Spielplatzpatenschaften

1. Ziel der Spielplatzpatenschaften

Die Identifikation und Wahrnehmung des Bürgers mit dem eigenen Umfeld soll durch diese Möglichkeit des freiwilligen Engagements gefördert und unterstützt werden.
Nicht wegschauen sondern hinschauen, dies ist das Hauptanliegen des Patenschaftsprojektes.
Bei der sozialen Entfremdung in den Städten, wird soziales Engagement immer wichtiger! Erwachsene, Kinder und Jugendliche sollen angeregt und unterstützt werden, für ihr Wohnumfeld Verantwortung zu übernehmen und es - im Rahmen der Möglichkeiten - aktiv mit zu gestalten.
Die Spielsituation und die Spielfreude auf den Spielplätzen können sich mit einer Patenschaft durch die stetige Kontrolle wesentlich verbessern. Hinzu käme, dass die Bürger durch eine Patenschaft für mehr Ruhe und schnellere Behebung von Schäden sorgen können:

  • mehr Ruhe durch die Einhaltung der Nutzerzeiten des Spielplatzes
  • Behebung der Schäden durch schnelle Mitteilung an die entsprechenden Ansprechpartner.

Der Fachbereich Technische Betriebsdienste, als Betreiber der städtischen Spielplätze, kann so schneller und bedürfnis- orientierter auf Wünsche aber auch auf Missstände reagieren. Für die Kinder und Jugendlichen bedeutet es zudem, dass sie einen Ansprechpartner für ihre Belange haben und sich evtl. wohler, sicherer, aber auch bedachter auf den Spielplätzen tummeln.

2. Wer kann eine Spielplatzpatenschaft übernehmen?

Für eine Patenschaft sollten sich Bürger, Vereine, Initiativen oder andere Gruppierungen zur Verfügung stellen, die Ansprechpartner für den zuständigen Fachbereich sein werden.
Spielplatzpaten sind keine Spielplatzpolizisten, sondern Partner und Vermittler der altersgerechten Spielplatznutzer. Sie bringen Verständnis für Kinder und Jugendliche auf (aber zeigen auch Grenzen auf, allerdings ohne Drohungen, sondern durch Argumente und Gespräche), somit ist eine bestimmte Kommunikationsfähigkeit Voraussetzung.
Spielplatzpaten haben kein Hausrecht. Bei Konflikten mit Jugendlichen oder Erwachsenen ist die Polizei zu verständigen und der Fachbereich zu informieren. Geeignet für eine Patenschaft sind Einzelpersonen oder Gruppierungen:

  • die Interesse an der Aufgabe zeigen und die Eigeninitiative ergreifen 
  • die verantwortungsbewusst sind
  • die Verständnis für die Bedürfnisse der verschiedenen Besuchergruppen auf dem Spielplatz aufbringen
  • die Aufgeschlossenheit und Sensibilität für die Bedürfnisse 
  • der Kinder und Jugendlichen zu erkennen geben.

Grundsätzlich gilt, dass der Spielplatzpate oder die Patin auf der Seite der Kinder steht, da sie die Zielgruppe der Spielplatznutzer sind. Ein freundliches Gespräch, z. B. mit "störenden" Jugendlichen, kann deren Einstellung zum Spielplatz oder zu den Kindern verändern. Daher muss auch eine dieser Personen die Volljährigkeit erreicht haben, um dieses Amt übernehmen zu können.

3. Was sind die Aufgaben einer Spielplatzpatenschaft?

Die entsprechende Person sollte Ansprechpartner und Vermittler der Spielplatznutzer sein, z. B. bei Vertreibung der Kinder durch ältere Kinder, bei Konflikten usw., kleine Reinigungsarbeiten durchführen, wie z. B. Glasscherben entfernen und einmal wöchentlich den Spielplatz besichtigen und evtl. Schäden oder Mängel (evtl. durch Vandalismus) sofort den Technischen Betriebsdiensten melden.

4. Was sollten Spielplatzpaten / innen nicht tun?

Die entsprechende Person ist nicht für die Pflege von Grünflächen sowie auftretende Reparaturen (Rasen mähen, Laub aufnehmen ist gestattet, jedoch mit der Grünflächenabteilung abzuklären) zuständig.
Sie sollten von der Bevölkerung nicht als Ruhe- und Ordnungshüter missvertanden werden und sind nicht zuständig für die Beseitigung größerer Schäden und Verunreinigungen.
Für Sie besteht keine ständige Anwesenheits- oder Präsenzpflicht und Sie übernehmen keinerlei haftungsrechtliche Verantwortung. Auch sollten Sie weder pädagogische noch polizeilichen Aufgaben übernehmen.

5. Was tun bei Problemen?

Bei Fragen und sonstigen Schwierigkeiten kann sich der Spielplatzpate / In an folgende Ansprechpartner wenden:

Stadt Lampertheim
FB 70 Technische Betriebsdienste
Industriestr. 33
68623 Lampertheim
Telefon: 06206 94990 -26

Bitte wenden Sie sich direkt an die Polizei:

  • bei Ruhestörung
  • bei Nichteinhaltung der auf dem Spielplatzschild bezeichnenden Spielplatzregeln
  • Vandalismus

Telefon: 06206 94400

6. Bestehende Spielplatzpatenschaften

Bestehende Spielplatzpatenschaften in Lampertheim:

Spielplatz Anne-Frank-Straße / Rosenstock
Spielplatz Hagenstraße
Spielplatz Heideweg
Spielplatz Hollernweg
Spielplatz Richard-Weber-Straße
Spielplatz Ringstraße
Spielplatz Stadtpark / Martin-Kärcher-Straße
Spielplatz Uhuweg
Spielplatz Westendstraße

Bestehende Spielplatzpatenschaften in Hofheim:

Spielplatz Am Mühlgraben
Spielplatz Schubertstraße

Bestehende Spielplatzpatenschaften in Hüttenfeld:

Spielplatz An der Tuchbleiche

Bestehende Spielplatzpatenschaften in Neuschloß:


Spielplatz Alte-Lorscher-Straße

Ihr Ansprechpartner

Technische Betriebsdienste
Industriestraße 33
68623 Lampertheim
Tel: 06206 94990-26 und -27
Fax: 06206 94990-92
E-Mail schreiben

Hier erhalten Sie alle
Informationen rund um
das Thema Spielplatzpatenschaft
als Flyer!

© Copyright Stadt Lampertheim