Eine Beantragung für das Jahr 2024 ist erst ab dem 01.01.2024 (es zählt das Eingangsdatum der Stadt Lampertheim) wieder möglich.
Liegenschaften, die sich im Stadtumbaugebiet befinden, sind bei den folgenden
Einzelmaßnahmen von einer Förderung ausgeschlossen (betreffende Liegenschaften,
bitte das Förderprogramm „Grün mittendrin“ in Anspruch nehmen):
· Dachbegrünung
· Fassadenbegrünung
· Entsiegelung und Begrünung von Flächen
· Umgestaltung eines Schottervorgartens in einen begrünten Vorgarten
Alle nötigen Unterlagen finden Sie hier: "Grün mittendrin"
Mit dem Förderprogramm "klimafreundliches Lampertheim" will die Stadt Lampertheim den Anteil begrünter Flächen in der Kernstadt und den Ortsteilen erhöhen, sowie die Installation von Photovoltaik-Anlagen fördern.
Präambel: Die Stadt Lampertheim stellt für das Förderprogramm „klimafreundliches Lampertheim“ jährlich 30.000 € zur Förderung von Begrünungs- und Klimaschutzmaßnahmen zur Verfügung. Davon sind 15.000 € für die Fördermaßnahmen im Bereich der Photovoltaik-Anlagen und 15.000 € für die Begrünungs- und Entsiegelungsmaßnahmen vorgesehen. Eine Verschiebung der Anteile in einem laufenden Haushaltsjahr ist nicht möglich.
Eine Baujahrseinschränkung gibt es nicht. Anträge können für Altbauten und Neubauten gestellt werden.
Hier erhalten Sie die Förderrichtlinien zum Förderprogramm "klimafreundliches Lampertheim":
Hier finden Sie die technischen Mindestanforderungen:
Hier erhalten Sie den Verwendungsnachweis:
Hier finden Sie den Antrag zur Förderung:
Hier finden Sie zur Erleichterung der Antragstellung die Vordrucke unserer Checklisten für die einzureichenden Unterlagen:
Hier finden Sie zur Erleichterung der Einreichung Ihres Zahlungsantrags den Vordruck unserer Checkliste für die einzureichenden Nachweisunterlagen:
Hier erhalten Sie den Antrag auf Fristverlängerung:
Status der Verfügbarkeit des Förderprogramms für das Jahr 2024 (Bereich Begrünungsmaßnahmen)
Status der Verfügbarkeit des Förderprogramms für das Jahr 2024 (Bereich PV-Anlagen)
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