Sie möchten die Stadt Lampertheim bei der Durchführung von künftigen Wahlen (Europawahl, Bundestagswahl, Landtagswahl, Kommunalwahl und Ausländerbeiratswahl) in einem Wahlbezirk (Wahllokal) unterstützen? Hier können Sie sich informieren, welche Posten es gibt und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um Wahlhelfer zu werden.
Für jeden Wahlbezirk (Wahllokal) wird ein Wahlvorstand gebildet, welcher sich aus der/dem Wahlvorsteher/in, der/dem stellvertretenden Wahlvorsteher/in, der/dem Schriftführer/in (in der Regel städtische Bedienstete), der/dem stellvertretenden Schriftführer/in, welche zugleich Beisitzer/in ist und bis zu fünf weiteren Beisitzern (insgesamt 9 Personen) zusammensetzt.
Sollten Sie ein verantwortungsvoller Mensch mit einer guten Organisationsfähigkeit sein, Wert auf eine gute Kommunikation legen und zu einer guten Stimmung im Team beitragen, dann kommen Sie als Wahlhelfer/in in Frage. Wenn Sie jetzt noch Wahlberechtigte/r in der Stadt Lampertheim sind, steht Ihrem Engagement als Wahlhelfer/in so gut wie nichts mehr im Wege.
Für die ehrenamtliche Tätigkeit als Wahlhelfer/in am Wahltag, erhalten Sie ein sogenanntes Erfrischungsgeld in Höhe von 100,00 EUR.
Alle Mitglieder der Wahlvorstände werden mit Mund-Nasen-Bedeckungen (FFP2-Masken) und die Wahllokale mit Desinfektionsmittel sowie Plexiglasscheiben ausgestattet.
Sollten Sie nun Interesse an der Tätigkeit des Wahlhelfers/in am Wahlsonntag haben, können Sie sich gerne mit dem Wahlamt telefonisch unter der 06206/935-494 bzw. per E-Mail an wahlen@lampertheim.de in Verbindung setzen.
Fachdienst 10-2 - Zentrale Dienste - Datenschutzbeauftragter
Stadthaus, Zi. 111
Römerstraße 102
68623 Lampertheim
06206 935-264
06206 935-350
E-Mail
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