Die Stadtverwaltung erfüllt wichtige Aufgaben der Daseinsvorsorge. Angefangen bei der Ausstellung wichtiger, offizieller Dokumente über Abwasser- und Straßeninfrastruktur bis hin zu ordnungs-, sozial- und finanzrechtlichen Aufgaben oder aber auch die zur Verfügungstellung von Betreuungsplätzen. Hinzu kommen viele freiwillige Aufgaben wie Kultur, Veranstaltungen, Freizeitangebote oder soziale Hilfestellungen, die für das Gemeinwohl einer Kommune wichtig sind. Darüber hinaus muss sich auch eine Stadtverwaltung aktuellen Entwicklungen wie der Flüchtlings- oder Energiekrise stellen. Diese Mischung aus freiwilligen, unvorhersehbaren und Pflichtaufgaben benötigt sowohl personelle als auch finanzielle Ressourcen. Daraus ergibt sich für jedes Kalenderjahr eine Summe, welche eine Stadtverwaltung braucht, um die anfallenden Aufgaben in einer gewissen Qualität und zur Zufriedenstellung aller Bürgerinnen und Bürger zu erledigen.
Die Verwaltung hat der Stadtverordnetenversammlung eine Erhöhung der Grundsteuer B von 460 auf 700 Prozentpunkte vorgeschlagen. Die Stadtverordnetenversammlung entscheidet, ob es zu dieser Erhöhung kommt oder nicht. Die Stadtverwaltung hat diesen Vorschlag gemacht, weil sie aufgrund haushaltsrechtlicher Vorgaben dazu verpflichtet ist, einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Sprich, sie darf nicht mehr ausgeben, als sie einnimmt. Der Grund für die höheren Ausgaben sind gestiegene Personal- und Energiekosten, aber auch Kosten für den Erhalt der vorhandenen Substanz sowie für die Weiterentwicklung der Stadt beispielsweise im Bereich der Kindertagesstätten. Außerdem muss die Stadtverwaltung, genauso wie die Privathaushalte auch, deutlich höhere Energiekosten für Strom, Benzin, Reparaturkosten etc. tragen. Diese sind zusammengenommen deutlich höher, weil sie für das gesamte Gemeinwesen in Lampertheim aufzubringen sind.
Wenn keine städtischen Dienstleistungen gekürzt, komplett gestrichen oder die tatsächlichen Deckungsbeiträge erhoben werden sollen, kann die Stadt nur auf die bisherigen Einnahmequellen zurückgreifen.
Bürgermeister Gottfried Störmer hat die Stadtverordnetenversammlung aufgefordert, im Falle einer Ablehnung der Erhöhung der Grundsteuer B konkrete Leistungen zu benennen, welche die Stadtverwaltung kürzen, komplett streichen oder den tatsächlichen Deckungsbeitrag bei der Leistungserbringung einfordern soll. Hierfür hat er in seiner Haushaltsrede vom 21. Oktober 2022 die folgenden Beispiele genannt (nicht abschließende Auflistung):
- Erhalt und Betrieb von Außenstellen der Verwaltung
- Organisation von bürgerfreundlichen Öffnungszeiten der Verwaltung
- Vereinsbetreuung und -förderung
- Betrieb einer Bibliothek
- Organisation und Betrieb der Volkshochschule Lampertheim
- Beratung in sozialen Fragen, zum Beispiel Rentenberatung
- Anhebung des Elternbeitrags auf 33 % für die KiTa-Betreuung
- Verteilung der tatsächlichen Kosten auf die Nutzer von Sportanlagen inklusive Schwimmbad.
In der Vergangenheit hat die Verwaltung für solche Veränderungsvorschläge keine politische Unterstützung erhalten.
Die Stadtverwaltung Lampertheim erfüllt seit 3 Jahren die Vorgabe der Stadtverordnetenversammlung, keine neuen Stellen zu schaffen (ausgenommen im Betreuungsbereich). Dennoch lassen die Tariferhöhung und gesetzliche Zahlungsverpflichtungen bei den Gehältern eine Steigerung auftreten, die zu einem Gesamtwert von 26 Mio. Euro Personalkosten führen.
Die wiederholt vorgetragene Forderung, Personalstellen zu streichen und dadurch Personalkosten zu sparen, funktioniert nicht, wie die folgende Beispielrechnung aufzeigt:
Der Stellenplan für das Jahr 2023 weist rund 405 Planstellen für die gesamte Verwaltung inklusive des Erziehungsbereiches aus. Aktuell (2022) hat die Stadt 396 Planstellen. Davon sind
- 82 Stellen im Bau- und Betriebshof sowie der Kläranlage
- 166 im Verwaltungsbereich
Dies macht zusammen 248 Stellen. Eine externe Organisationsuntersuchung der letzten Jahre hat ergeben, dass die Verwaltung – pauschal ausgedrückt – gegenüber den tatsächlich besetzten Planstellen eine Stellenmehrung bräuchte. Diese Stellen wurden bisher – bewusst und aus Kostengründen – noch immer nicht besetzt. Daneben hat die Stadtverwaltung durch langfristige Erkrankungen und Rentenabgängen, verschiedene Elternzeiten und persönlich bedingte Arbeitszeitreduzierungen im verwaltungs- und gewerblichen Bereich sowie Beendigung der Mitarbeit insgesamt 23 weitere offene Planstellenanteile. Zusätzlich sind auch im Erziehungsbereich 26 Stellenäquivalente nicht besetzt. Somit leisten aktuell 347 Mitarbeitende die Arbeit für die im Jahr 2023 vorgesehenen 405 Stellen.
Die Stadtverwaltung spart durch diese 58 offenen Stellen rund 1 Mio. Euro im laufenden Haushaltsjahr ein. Hierzu trägt auch bei, dass nahezu alle freiwerdenden Stellen erst nach einem halben Jahr wieder besetzt werden dürfen.
Wie jeder Bereich sucht auch die Stadtverwaltung qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – besonders Fachkräfte. Dies gelingt allerdings nicht immer nach einem halben Jahr. Somit bleiben die Stellen weiter frei, was gerade im Bau- und Technikbereich bedeutet, dass beispielsweise Tiefbauingenieure, Stadtplaner oder Techniker in verschiedenen Gewerken fehlen.
Die Stadtverwaltung hat – wie vor jeder Einbringung des Haushaltsentwurfs – alle Bereiche beleuchtet und überprüft, wo Kosten eingespart werden können. Für den Haushalt 2023 sind weitere Einsparungen nur möglich, wenn dadurch vorhandene Standards reduziert, komplett gestrichen oder der tatsächliche Deckungsgrad für erbrachte Dienstleistungen erhoben wird.
Die Stadtverwaltung hat neben der Grundsteuer B folgende Einnahmequellen:
- privatrechtliche Leistungsentgelte (bspw. Mieten, Pachten, Nutzungsentschädigungen)
- öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte (bspw. Abwasser-, Kita- oder Friedhofsgebühren)
- Steuern und steuerähnliche Erträge (bspw. Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer, Spielapparatesteuer, Grund- und Gewerbesteuern)
- Einkommens- und Umsatzsteueranteil (das Grundgesetz sichert den Kommunen Anteile an der Einkommens- und Umsatzsteuer zu)
- Gewerbesteuer (Industrie und Gewerbe, ein Teil davon wird über die Gewerbesteuerumlage an Bund und Land abgegeben)
- Zuweisungen (bspw. für die Kinderbetreuung, Schlüsselzuweisungen)
- Zuschüsse (bspw. von privaten Unternehmen für kulturelle Veranstaltungen, von Beteiligungen).
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