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6. Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Lampertheim

22.12.2023

Amtliche Bekanntmachung

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lampertheim hat in ihrer Sitzung am 15.12.2023 die folgende 6. Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung (EWS) beschlossen, die auf folgende Rechtsgrundlagen gestützt wird:

§§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93)

§§ 37 bis 40 und 73 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.06.2023 (GVBl. S. 473, 475)

§§ 1 bis 5a, 9 bis 12 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24.03.2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.07.2023 (GVBl. S. 582)

§§ 1 und 9 des Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz - AbwAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.01.2005 (BGBl. I S. 114), zuletzt geändert durch Art. 2 der Verordnung vom 22.08.2018 (BGBl. I S. 1327)

§§ 1 und 2 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz (HAbwAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09.06.2016 (GVBl. 2016, 71), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.05.2023 (GVBl. S. 357)



Artikel 1
In § 25 Absatz 1 Satz 2 wird nach den Wörtern „Gebühr von“ die Angabe „0,71 EUR“ durch die Angabe „0,60 EUR“ ersetzt.

Artikel 2
§ 26 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 2 wird nach den Wörtern „pro cbm Frischwasserverbrauch“ die Angabe „2,16 EUR“ durch die Angabe „2,57 EUR“ ersetzt.

b) In Satz 3 werden nach den Wörtern „ENERGIERIED GmbH & Co. KG“, die Wörter „Industriestraße 40“ durch die Wörter „Wilhelm-Herz-Ring 9“ ersetzt.

c) In Satz 3 werden nach dem Wort „Lampertheim“ die Wörter „bzw. der WASSERRIED GmbH & Co. KG, Wilhelm-Herz-Ring 9, 68623 Lampertheim“ eingefügt.

Artikel 3
§ 28 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 Satz 2 wird nach den Wörtern „bis zu 5 cbm pauschal“ die Angabe „103,00 Euro“ durch die Angabe „125,00 Euro“ ersetzt.

b) In Absatz 1 Satz 2 wird nach den Wörtern „über 5 bis 10 cbm pauschal“ die Angabe „109,00 Euro“ durch die Angabe „137,00 Euro“ ersetzt.

c) In Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „- bei einer Entleerung über 10 cbm 10,50 EUR pro angefangenem Kubikmeter" gestrichen.

d) In Absatz 1 wird vor den Wörtern „Ist zum Absaugen“ der Satz „Hinzu kommt für jeden angelieferten Kubikmeter der Stoffe gem. Satz 1eine Gebühr, deren Höhe derjenigen nach § 26 Absatz 1 Satz 2 entspricht.“ vorangestellt.

e) In Absatz 1 wird in dem neuen Satz 4 nach den Wörtern „Gebührenzuschlag von“ die Angabe „2,00 Euro“ durch die Angabe „4,00 Euro“ ersetzt.

Artikel 4
In § 37 Satz 3 wird nach den Wörtern „mit Ablauf des“ die Angabe „31.12.2027“ durch die Angabe „31.12.2028“ ersetzt.

Artikel 5
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.


Lampertheim, den 18.12.2023
Magistrat der Stadt Lampertheim

Störmer
Bürgermeister

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