22.12.2023
Amtliche Bekanntmachung
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lampertheim hat in ihrer Sitzung am 15.12.2023 die folgende 6. Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung (EWS) beschlossen, die auf folgende Rechtsgrundlagen gestützt wird:
§§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93)
§§ 37 bis 40 und 73 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.06.2023 (GVBl. S. 473, 475)
§§ 1 bis 5a, 9 bis 12 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24.03.2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.07.2023 (GVBl. S. 582)
§§ 1 und 9 des Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz - AbwAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.01.2005 (BGBl. I S. 114), zuletzt geändert durch Art. 2 der Verordnung vom 22.08.2018 (BGBl. I S. 1327)
§§ 1 und 2 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz (HAbwAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09.06.2016 (GVBl. 2016, 71), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.05.2023 (GVBl. S. 357)
Artikel 1
In § 25 Absatz 1 Satz 2 wird nach den Wörtern „Gebühr von“ die Angabe „0,71 EUR“ durch die Angabe „0,60 EUR“ ersetzt.
Artikel 2
§ 26 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
a) In Satz 2 wird nach den Wörtern „pro cbm Frischwasserverbrauch“ die Angabe „2,16 EUR“ durch die Angabe „2,57 EUR“ ersetzt.
b) In Satz 3 werden nach den Wörtern „ENERGIERIED GmbH & Co. KG“, die Wörter „Industriestraße 40“ durch die Wörter „Wilhelm-Herz-Ring 9“ ersetzt.
c) In Satz 3 werden nach dem Wort „Lampertheim“ die Wörter „bzw. der WASSERRIED GmbH & Co. KG, Wilhelm-Herz-Ring 9, 68623 Lampertheim“ eingefügt.
Artikel 3
§ 28 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 Satz 2 wird nach den Wörtern „bis zu 5 cbm pauschal“ die Angabe „103,00 Euro“ durch die Angabe „125,00 Euro“ ersetzt.
b) In Absatz 1 Satz 2 wird nach den Wörtern „über 5 bis 10 cbm pauschal“ die Angabe „109,00 Euro“ durch die Angabe „137,00 Euro“ ersetzt.
c) In Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „- bei einer Entleerung über 10 cbm 10,50 EUR pro angefangenem Kubikmeter" gestrichen.
d) In Absatz 1 wird vor den Wörtern „Ist zum Absaugen“ der Satz „Hinzu kommt für jeden angelieferten Kubikmeter der Stoffe gem. Satz 1eine Gebühr, deren Höhe derjenigen nach § 26 Absatz 1 Satz 2 entspricht.“ vorangestellt.
e) In Absatz 1 wird in dem neuen Satz 4 nach den Wörtern „Gebührenzuschlag von“ die Angabe „2,00 Euro“ durch die Angabe „4,00 Euro“ ersetzt.
Artikel 4
In § 37 Satz 3 wird nach den Wörtern „mit Ablauf des“ die Angabe „31.12.2027“ durch die Angabe „31.12.2028“ ersetzt.
Artikel 5
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.
Lampertheim, den 18.12.2023
Magistrat der Stadt Lampertheim
Störmer
Bürgermeister
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