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Abschaffung des Kinderreisepasses ab 1. Januar 2024

02.01.2024

Kinder jeden Alters benötigen künftig eigenes Ausweisdokument

Ab 1. Januar 2024 wird in der Passverordnung der Bundesrepublik Deutschland die Abschaffung des Kinderreisepasses vollzogen. Somit benötigen Kinder jeden Alters ab diesem Datum auf Reisen künftig ein eigenes Ausweisdokument. 
Kinderreisepässe dürfen weder neu ausgestellt noch verlängert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben bis zum Ablauf gültig. Die Gültigkeit kann vorzeitig enden, wenn sich das Aussehen des Kindes stark verändert. In diesem Fall ist ein neues Ausweisdokument auch vor Ablauf der Gültigkeit zu beantragen.

Hintergrund ist vor allem, dass Kinderreisepässe nicht von allen Staaten (sogar teilweise innerhalb der EU) als Ausweisdokument akzeptiert werden. Mit der Abschaffung wird künftig auch der bisherige erhebliche Aufwand der jährlichen Neubeantragung/Verlängerung des Kinderreisepasses vermieden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.

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