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Grünschutzsatzung

Die Technischen Betriebsdienste der Stadt Lampertheim möchten die Anwohner darüber informieren, dass die Grünschutzsatzung der Stadt Lampertheim zum 01.01.2023 in Kraft getreten ist.

Die Grünschutzsatzung reglementiert das Entfernen von Bäumen sowie Sträuchern in den heimischen Gärten in der gesamten Gemarkung Lampertheim. Hierfür muss nun ein Antrag mit einer Begründung der Fällung sowie aussagekräftigen Bildern an die Stadtverwaltung versendet werden.

Wichtig ist, dass die Stadt Lampertheim lediglich für das Genehmigen einer Fällung zuständig ist, alle weiteren privatrechtlichen und nachbarschaftlichen Angelegenheiten liegen in der Verantwortung der Bürger.

Geltungsbereich der Grünschutzsatzung

Geschützt sind alle Bäume mit einem Stammumfang ab 70 cm gemessen in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden. 

Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge, gemessen in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden, 120 cm erreicht und mind. ein Stamm einen Mindestumfang von 50 cm aufweist. 

Außerdem sind alle freiwachsenden Hecken und Sträucher mit durchschnittlicher Mindesthöhe von 1,20 m und einer Länge von mindestens 5 m geschützt.  Als Hecken gelten überwiegend in Zeilenform gewachsene Gehölzstreifen aus Laubgehölzen und Eiben.

Antragsstellung

Bitte übersenden Sie uns den ausgefüllten Antrag mit Bildern der betroffenen Bäume zu.

Ein Mitarbeiter der Technischen Betriebsdienste wird sich Zwecks Terminvereinbarung zur Besichtigung der Bäume bei Ihnen melden. Hierfür räumen wir uns bis zu 2 Wochen nach Eingang Ihres Antrages ein.

Wichtig: Die Technischen Betriebsdienste stellen keine Gutachten für Sie als Bürger aus. Die Besichtigung dient der Zustandsbewertung aus Sicht der Stadt Lampertheim bezogen auf eine mögliche Genehmigung Ihres Antrages.

Genehmigung

Sollten Sie eine Genehmigung durch die Stadt Lampertheim erhalten ist ein Fällen grundlegend nur außerhalb der Brut- und Setzzeit (31.03 - 01.10) erlaubt. Sollten besondere Umstände wie bspw. eine Gefahr der Verkehrssicherheit vorliegen, kann eine Fällung innerhalb dieser Zeit vorgenommen werden. Hierfür wird jedoch ein Gutachten von einem externen zertifizierten Baumgutachter benötigt, welches von den Bürgern selbst getragen werden müssen.

Ausgleichsmaßnahmen

Grundlegend ist wichtig zu wissen, dass jede Fällung, welche durch die Grünschutzsatzung genehmigt wird, eine Ausgleichspflanzung oder Ausgleichszahlung verursacht. Der Umfang richtet sich nach gefällter Grünstruktur und kann im §7 Grünschutzsatzung genauer nachgelesen werden. 

Folgend ein kurzer Auszug:

Stammumfang Ersatzpflanzung Ausgleichsaufwandzahlung
Bis 100 cm 1 Baum 18 - 20 cm Stammumfang 750 €
101 cm - 150 cm 2 Bäume mit 18 - 20 cm Stammumfang 1000 €
151 cm - 199 cm 2 Bäume mit 18 - 20 cm Stammumfang 1250 €
ab 200 cm Je 100 cm Stammumfang ein zusätzlicher Baum mit 18 - 20 cm Stammumfang mind. 1250 € - muss situativ bewertet werden
Hecke Ersatzpflanzung Ausgleichszahlung je angefangener Meter
Je angefangenem Meter Hecke sind 3 Ersatzpflanzungen mit einer Mindesthöhe 40 cm vorzunehmen (z.B. 3 xv, o.B. 100-150) 60 €

Unerlaubtes Fällen der zuvor genannten Bäume sowie Sträucher stellt nun eine Ordnungswidrigkeit dar.

Bei Unklarheiten oder Rückfragen stehen wir Ihnen gerne auch telefonisch zur Verfügung.

Grundlegend werden wir die einzelnen Abläufe Ende 2023 einer Evaluation unterziehen, um mögliche Optimierungen vornehmen zu können.

Uhrig, Jannik

Fachdienst 70-1 - Kaufm. Rechnungswesen, Grün- und Projektplanung

Baubetriebshof, 1. OG
Industriestraße 33
68623 Lampertheim
06206 94990-26
06206 94990-92
E-Mail

Hier können Sie das Antragsformular zur Grünschutzsatzung herunterladen:

Hier können Sie Vorschläge für die Ersatzpflanzung herunterladen:

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