Bau und Unterhaltung der Infrastruktureinrichtungen Straße und Kanal gehören zu den Aufgaben der Tiefbauabteilung und sind schon immer von großer Bedeutung für das öffentliche Leben.
Die Stadt ist als Träger der Straßenbaulast sowohl für den Neubau als auch für den Zustand der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze verantwortlich. Die Kommune ist verpflichtet nach ihrer Leistungsfähigkeit die Straßen in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden und den allgemein anerkannten Regeln des Straßenbaues entsprechenden Zustand zu bauen, zu unterhalten, zu erweitern oder sonst zu verbessern.
Fachdienst 60-2 - Tiefbau
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