14.02.2026
Amtliche Bekanntmachung
1.
Aufgrund des § 114 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I 2005 S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBI. S. 90, 93), hat die Stadtverordnetenversammlung am 05.09.2025 folgenden Beschluss über den Jahresabschluss und die Entlastung des Magistrats für die Haushaltsführung in dem Haushaltsjahr 2023 gefasst:
Jahresabschluss 2023:
Die Stadtverordnetenversammlung stellt den geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der Stadt Lampertheim mit einer Bilanzsumme von 260.868.029,31 EUR fest.
Das ordentliche Ergebnis weist ein Defizit i.H.v. 1.172.676,52 EUR aus, das außerordentliche Ergebnis ein Defizit i.H.v. 239.206,11 EUR. Demzufolge schließt das Jahresergebnis mit einem Gesamtdefizit i.H.v. 1.411.882,63 EUR.
Dieses kann zum Teil durch Rücklagen aus Vorjahren i.H.v. 1.275.982,38 EUR ausgeglichen werden. Die Rücklagen sind damit aber aufgebraucht.
In der Finanzrechnung ergibt sich eine Veränderung des Zahlungsmittelbestandes i.H.v. +649.976,30 EUR und somit nach Aufrechnung mit dem Bestand des Vorjahres ein Finanzmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres 2023 i.H.v. +3.202.936,98 EUR.
Dem Magistrat wird gemäß § 114 HGO für die Haushalts- und Kassenführung des Haushaltsjahres 2023 Entlastung erteilt.
2.
Der vorstehende Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss 2023 ist auf der Homepage der Stadt Lampertheim unter folgendem Link veröffentlicht:
http://www.lampertheim.de/de/buergerservice/verwaltung/finanzen/
Lampertheim, den 10.02.2026
Der Magistrat
gez.: Scholl
Bürgermeister
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