Zur Hauptnavigation (Access key 1)Zum Inhalt (Access key 2)
fontsize
AAA
Zur Startseite / Copyright: Jürgen Strieder

Klärung der Nutzungsrechts- bzw. Verfügungsrechtsverhältnisse von Grabstätten auf den Friedhöfen der Stadt Lampertheim

04.02.2026

Amtliche Bekanntmachung

Nach § 27 der Friedhofsatzung für die Friedhöfe der Stadt Lampertheim ist jede Grabstätte so zu gestalten und an die Umgebung anzupassen, dass die Würde des Friedhofes in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage bewahrt wird. § 32 Abs. 1 bestimmt, dass für die Herrichtung und die Instandhaltung die nutzungs- bzw. verfügungsberechtigte Person verantwortlich ist.

Wird eine Grabstätte entgegen den Bestimmungen der §§ 27 und 32 hergerichtet bzw. nicht unterhalten, wird der Nutzungsberechtigte (Wahlgrabstätten) / Verfügungsberechtigte (Reihengrabstätten) schriftlich oder, falls nicht zu ermitteln ist, durch einmonatigen Hinweis auf der Grabstätte zur ordnungsgemäßen Herrichtung der Grabstätte innerhalb einer angemessenen Frist aufgefordert, vgl. § 31 Abs. 3.

§ 33 Abs. 2 der Friedhofssatzung bestimmt, dass Reihengräber abgeräumt und eingesät werden können, wenn diese Aufforderung nicht befolgt wird. Bei Wahlgräbern kann die Grabstätte auf Kosten des Nutzungsberechtigten in Ordnung gebracht oder das Nutzungsrecht entschädigungslos entzogen werden. Voraussetzung für den Entzug ist, dass der Nutzungsberechtigte nochmals schriftlich, falls nötig, durch den entsprechenden Hinweis an der Grabstätte aufgefordert wurde, die Grabstätte in Ordnung zu bringen.

Ist bei Wahlgrabstätten die Anschrift des Nutzungsberechtigten nicht bekannt und nicht zu ermitteln, ist das Ablaufen des Nutzungsrechtes amtlich bekannt zu machen. Weiterhin ist ein einmonatiger Hinweis auf der Grabstätte anzubringen, vgl. § 31 Abs. 3 Friedhofssatzung.

Es handelt sich um die nachfolgend aufgeführten – teilweise nicht mehr gepflegten – Grabstätten, deren Nutzungs- bzw. Verfügungsrechtsverhältnisse der Friedhofsverwaltung nicht bekannt sind:

Friedhof Grabstätten Grab-Nr. Ablauf der Nutzungszeit
Hüttenfeld Dieter Reis, 04.01.1951 – 20.05.2006 G 056 23.05.2031
Hofheim Anton Hammerl 1890 – 1969 Anna Hammerl geb. Gahabke 15.09.1897 – 10.08.1972 Anna Engert geb. Hammerl 20.01.1920 – 28.11.1996 Adele Hammerl 13.01.1926 – 14.09.2011 Heidrun Böhner geb. Engert 29.05.1944 – 18.01.2012 Ba 04 065 10.12.2032
Rosengarten Wilhelm Knurr 16.06.1912 – 04.02.1986 Anna Maria Knurr geb. Lotz 17.08.1907 – 28.03.1994 Karl Knurr 10.06.1936 – 08.04.2009 Josefine Sophie Knurr geb. Schöne 18.04.1935 – 23.02.2012 A 02 032 23.02.2032
Waldfriedhof Katharina Maria Seelinger geb. Holzer 01.06.1917 – 20.04.2002 E 02 160 23.04.2027
Waldfriedhof Dietmar Döpper 07.02.1940 – 09.10.2014 Bärbel Doris Döpper geb. Gronak 09.06.1938 – 20.05.2019 I 05 070 15.10.2044
Waldfriedhof Herbert Alfred Bläsner 18.10.1947 – 31.10.2006 F 03 166 URR 13.11.2026
Waldfriedhof Thomas Bernd Mersmann geb. Dietrich 22.11.1968 – 13.09.2021 UW 01 027 29.09.2051
Waldfriedhof Marianne Elisabeth Kronauer geb. Wagner 18.11.1951 – 28.12.2005 F 03 155 04.01.2031

Bevor die Grabstätten unter Umständen eingeebnet bzw. abgeräumt werden, erhalten die eventuell noch vorhandenen Nutzungsberechtigten / Verfügungsberechtigten die Gelegenheit, innerhalb einer Frist von einem Monat nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, sich mit dem Fachdienst 10-1 Einwohnerservice (Friedhofsverwaltung), Haus am Römer, Zimmer 207/208, Domgasse 2, 68623 Lampertheim, Tel. (06206) 935-288 oder 935-327, E-Mail: Friedhofsverwaltung@lampertheim.de in Verbindung zu setzen.

Darüber hinaus werden alle weiteren Personen gebeten, die Angaben über die Nutzungs- bzw. Verfügungsrechtsverhältnisse der o. a. Grabstätten machen können, diese der Friedhofsverwaltung mitzuteilen.

Nach reaktionslosem Ablauf der Monatsfrist gehen wir davon aus, dass die Verantwortlichen die Grabstätte aufgegeben haben und auf den Besitz des Grabmals, Einfassung, Grabschmuck etc. verzichten.

Lampertheim, 22.01.2026

Der Magistrat
der Stadt Lampertheim

gez.

Alexander Scholl
Bürgermeister

© Copyright Stadt Lampertheim