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Abbrennen von Feuerwerkskörpern

20.12.2025

Amtliche Bekanntmachung

Die Ordnungsbehörde weist darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und sonstigen pyrotechnischen Gegenständen an Silvester im Radius von 200 Metern von Kirchen, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen verboten ist.

Wir möchten die Bevölkerung im Sinne der gegenseitigen Rücksichtnahme um die Einhaltung der Vorschrift bitten.

Auch die Verletzungs- und Unfallgefahr, die von Feuerwerkskörpern ausgeht, darf nicht unterschätzt werden. Verbrennungen oder Brüche an Fingern gehören zu den häufigsten Verletzungen.

Das Abschießen von Feuerwerkskörpern ist lediglich am 31.Dezember und am 01. Januar erlaubt.

Verstöße gegen die vorgenannten Vorschriften stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden können.

Lampertheim, den 10. Dezember 2025

Der Magistrat der Stadt Lampertheim


Schmidt, Erster Stadtrat

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