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Bebauungsplan 136-00 „Quartiersmitte Unterdorf“, Gemarkung Lampertheim; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB)

30.10.2025

Amtliche Bekanntmachung

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lampertheim hat in ihrer Sitzung am 24.10.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans 136-00 „Quartiersmitte Unterdorf“, Gemarkung Lampert-heim beschlossen.

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich befindet sich zwischen der Römerstraße, der Riesengasse, Am Graben sowie der Mannheimer Straße. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ist der folgenden Plandarstellung zu entnehmen:

Bebauungsplan Unterdorf

Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 136 - 00 „Quartiersmitte Unterdorf“ in Lampertheim
(unmaßstäblich, genordet)


Lampertheim, den 27.10.2025
Der Magistrat der Stadt Lampertheim

Schmidt
Erster Stadtrat

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