11.10.2025
Amtliche Bekanntmachung
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lampertheim hat in ihrer Sitzung am 05.09.2025 beschlossen, auf der Erweiterungsfläche des Waldfriedhofs eine Fläche von ca. 3.000 qm als Friedhofsfläche zu widmen. Diese Fläche kann dem beigefügten Lageplan entnommen werden.
Hinweis: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lampertheim hat in ihrer Sitzung am 01.09.2017 beschlossen, auf der Erweiterungsfläche des Waldfriedhofs eine Fläche von 1,4 ha friedhofsrechtlich zu entwidmen. Grund war damals der Trend hin zu Feuerbestattungen und damit in der Regel zu Platz sparenden Urnengrabstätten. Die o. a. Fläche war damals in der Entwidmung enthalten.
Jetzt zeigt sich jedoch, dass Mehrflächen benötigt werden, um alle derzeitigen Grabarten weiter-hin anbieten zu können. Die freien Flächen auf der Erweiterungsfläche des Waldfriedhofs rei-chen bei Beibehaltung des aktuellen Nachfrageverhaltens für Erdgrabstätten (Särge) noch ca. 4-5 Jahre.
Dieser Beschluss wird gemäß § 5 des Hessischen Friedhofs- und Bestattungsgesetz (FBG) vom 05.07.2007, zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.08.2018 sowie § 2 der Friedhofssatzung für die Friedhöfe der Stadt Lampertheim vom 17.12.2007, zuletzt geändert durch Fünften Nachtrag vom 25.06.2024, öffentlich bekanntgemacht.
Lampertheim, 7. Oktober 2025
Der Magistrat der Stadt Lampertheim
Gottfried Störmer
Bürgermeister
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