25.09.2025
Amtliche Bekanntmachung
Zum 01.01.2017 ist das Prostituiertenschutzgesetz vom 21.10.2016 in Kraft getreten. In der dazugehörigen Verordnung vom 24.01.2018 hat die Hessische Landesregierung geregelt, dass die Kreisordnungsbehörden die Aufgaben, die originär den Kommunen als örtliche Ordnungsbehörde obliegen, übernehmen können.
Von dieser Möglichkeit hat die Stadt Lampertheim bereits in den letzten fünf Jahren Gebrauch gemacht. Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung vom 21.02.2025 einem erneuten Abschluss einer Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Übernahme von Aufgaben nach dem Prostituiertenschutzgesetz zwischen dem Kreis Bergstraße und der Stadt Lampertheim für weitere fünf Jahre zugestimmt
Die Vereinbarung kann im Haus am Römer, 3. OG Zimmer 307 / 308, Domgasse 2, 68623 Lampertheim während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
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