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Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der Stichwahl des Bürgermeisters in der Stadt Lampertheim am 29.06.2025

09.07.2025

Amtliche Bekanntmachung

Am 04.07.2025 hat der Wahlausschuss in einer öffentlichen Sitzung das endgültige Wahlergebnis ermittelt und folgende Feststellung getroffen:

Anzahl der Wahlberechtigten 25.240
Anzahl der Wählerinnen und Wähler 9.898
Anzahl der gültigen Stimmen 9.820
Anzahl der ungültigen Stimmen 78

Die Wahlbeteiligung betrug 39,22 %.

Die Zahlen der für die einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt:

Lfd. Nr. Familien- und Rufname Träger des Wahlvorschlags Stimmen Prozent
1 Schmidt, Marius Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 3.478 35,42
2 Scholl, Alexander Christlich Demokratische Union (CDU) 6.342 64,58

Auf den Bewerber Alexander Scholl sind mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen entfallen. Er ist damit zum Bürgermeister der Stadt Lampertheim gewählt.

Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl

Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten, müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.

Gegen die Gültigkeit der Wahl kann auch jeder Bewerber, der an der Wahl teilgenommen hat, oder der Bewerber eines zurückgewiesenen Wahlvorschlags, nach Maßgabe des §25 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG), Einspruch erheben (§ 49 KWG).

Der Einspruch ist binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen, von dem Tag der Bekanntmachung des Ergebnisses der oben genannten Wahl ab, schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Römerstraße 102, 68623 Lampertheim, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Lampertheim, 04.07.2025

Gottfried Störmer
Gemeindewahlleiter

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