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Auskunftssperren und Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz

11.01.2025

Amtliche Bekanntmachung

Die Stadt Lampertheim, darf aufgrund der Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes (BMG) aus dem Melderegister Auskünfte erteilen und Daten übermitteln an

1. öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften denen man nicht selbst, aber Familienmitglieder angehören (§ 42 Abs. 2 BMG),

2. Parteien, anderen Trägern von Wahlvorschlägen und Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen zum Deutschen Bundestag, Europäischen Parlament, mit Landtags- und Kommunalwahlen, mit Ausländerbeiratswahlen sowie für Abstimmungen, Bürger- und Volksbegehren in den sechs der Wahl bzw. Abstimmung vorausgehenden Monaten (§ 50 Abs. 1 BMG),

3. Mitglieder gewählter staatlicher oder kommunaler Vertretungskörperschaften, Presse und Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen (§ 50 Abs. 2 BMG),

4. Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 3 BMG).
Wir weisen darauf hin, dass die an die Adressbuchverlage übermittelten Daten nur in gedruckten Verzeichnissen (Adressverzeichnisse in Buchform) erscheinen dürfen,

5. das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
(§ 58c Abs. 1 SoldatenG).

Aus Gründen des Datenschutzes haben die betroffenen Einwohner das Recht nach den §§ 36 Abs. 2, 42 Abs. 3 und 50 Abs. 5 BMG, der Weitergabe ihrer Daten ohne Angabe von Gründen zu widersprechen. Hierzu ist eine formlose schriftliche Mitteilung an den Rathaus-Service der Stadt Lampertheim zu senden.

Von einem Widerspruch unberührt bleiben Auskünfte aus dem Melderegister
- die schriftlich auf dem Postweg, oder
- die schriftlich bei persönlicher Vorsprache des Auskunftssuchenden erteilt werden.

Hiergegen kann nach § 51 Bundesmeldegesetz eine Auskunftssperre aus dem Melderegister beantragt werden, wenn durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen kann. Der Antrag ist schriftlich mit Begründung ebenfalls beim Rathaus-Service der Stadt Lampertheim einzureichen.

Lampertheim, 07.01.2025

Gottfried Störmer
Bürgermeister

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