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Dritte Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Lampertheim

05.12.2024

Amtliche Bekanntmachung

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lampertheim hat in ihrer Sitzung am 11.10.2024 die folgende Dritte Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Lampertheim beschlossen, die auf folgende Rechtsgrundlagen gestützt wird:

§§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93)

§§ 1, 2, 3 und 7 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24.03.2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20.07.2023 (GVBl. S. 582)

Artikel 1
§ 9 wird wie folgt geändert:
Nach den Wörtern „Der Magistrat der Stadt Lampertheim ist berechtigt“ wird das Wort „jederzeit“ durch die Wörter „während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten“ ersetzt.

Artikel 2
In § 12 wird nach den Wörtern „mit Ablauf des“ die Angabe „31.12.2028“ durch die Angabe „31.12.2029“ ersetzt.

Lampertheim, den 02.12.2024
Der Magistrat der Stadt Lampertheim

Störmer
Bürgermeister

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