31.08.2024
Amtliche Bekanntmachung
1.
Aufgrund des § 114 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I 2005 S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBI. S. 90, 93), hat die Stadtverordnetenversammlung am 06.06.2024 folgenden Beschluss über den Jahresabschluss und die Entlastung des Magistrats für die Haushaltsführung in dem Haushaltsjahr 2022 gefasst:
Jahresabschluss 2022:
Die Stadtverordnetenversammlung stellt den geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 der Stadt Lampertheim mit einer Bilanzsumme von 257.090.077,03 EUR fest.
Das ordentliche Ergebnis weist einen Überschuss i.H.v. 897.444,17 EUR aus, das außerordentliche Ergebnis ein Defizit i.H.v. 309.120,95 EUR. Demzufolge schließt das Jahresergebnis mit einem Überschuss i.H.v. 588.323,22 EUR.
In der Finanzrechnung ergibt sich eine Veränderung des Zahlungsmittelbestandes i.H.v. -1.326.101,11 EUR und somit nach Aufrechnung mit dem Bestand des Vorjahres ein Finanzmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres i.H.v. +2.552.960,68 EUR.
Dem Magistrat wird gemäß § 114 HGO für die Haushalts- und Kassenführung des Haushaltsjahres 2022 Entlastung erteilt.
2.
Der vorstehende Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss 2022 liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom
02. bis 10. September 2024
während der Sprechzeiten der Stadtverwaltung in den Räumlichkeiten des Fachbereichs Finanzen, Stadthaus, 2. OG, Zimmer 211 öffentlich aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Jahresabschluss 2022 ebenfalls auf der Homepage der Stadt Lampertheim eingesehen werden kann:
http://www.lampertheim.de/de/buergerservice/verwaltung/finanzen/
Lampertheim, 26. August 2024
Der Magistrat
Störmer
Bürgermeister
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