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Schließung des Friedhofs Lampertheim-Mitte für alle Bestattungsformen mit Wirkung zum 01.01.2025

17.08.2024

Amtliche Bekanntmachung

Der Friedhof Lampertheim-Mitte wird mit Wirkung zum 1. Januar 2025 für alle Bestattungsformen ge-schlossen. Erdbestattungen (Särge) konnten aufgrund der vorgeschriebenen Ruhezeit von 25 Jahren nur noch bis zum 31. Dezember 2019 erfolgen.

Bei der Entscheidung für die Schließung von Erdbestattungen wurde dem Umstand Rechnung getragen, dass seit der Einweihung des Waldfriedhofs im Stadtteil Neuschloß am 19.10.1984 eine Neuvergabe von Grabstätten auf dem Friedhof Lampertheim-Mitte nicht mehr möglich ist. Die Stadtverordnetenversamm-lung hat zudem in ihrer Sitzung am 15.11.1996 den Beschluss gefasst, dass eine Wiederbelegung des Friedhofs Lampertheim-Mitte nicht vorgenommen wird. Einzige Ausnahme ist die Neuvergabe von Nut-zungs- / Verfügungsrechten an Nischenkammern in den Urnenstelen (Beschluss der Stadtverordnetenver-sammlung vom 14.06.2002). Der Erwerb von entsprechenden Verfügungsrechte im Sterbensfall aus-schließlich an Einzelplätzen in den Nischenkammern der Urnenstelen ist jedoch noch bis zum Ablauf des 31.12.2024 möglich.

Durch die Schließung werden nunmehr alle Bestattungsformen, sprich auch Urnenbeisetzungen ausge-schlossen. Die getroffene Entscheidung ist abschließend und für die Friedhofsnutzer verbindlich. Dem Einzelnen steht kein Rechtsanspruch auf Erhaltung des Friedhofs Lampertheim-Mitte und damit kein Wi-derspruchsrecht gegen die Schließung des Friedhofs zu.

Die Schließung hat nicht die völlige Verwendungsfreiheit zur Folge, vielmehr bleiben der Friedhof und zunächst auch seine Einrichtungen erhalten. Der Friedhof bleibt weiterhin zum Besuch und zur Pflege der Grabstätten geöffnet. Vorhandene Grabstätten bleiben bis zum Ablauf der Ruhezeiten / Nutzungszeiten erhalten.

Nach Ablauf aller Ruhezeiten / Nutzungszeiten wird der Friedhof Lampertheim-Mitte im Jahr 2045 aller Voraussicht nach friedhofsrechtlich entwidmet werden.

Die Schließung des Friedhofs Lampertheim-Mitte für alle Bestattungsformen mit Ablauf des 31.12.2024 wird gemäß § 3 Abs. 4 der Friedhofsatzung für die Friedhöfe der Stadt Lampertheim vom 17.12.2007, zuletzt geändert durch Fünften Nachtrag vom 25.06.2024, amtlich bekannt gemacht.

Für Rückfragen steht der Fachdienst FD 10-1 Friedhofsverwaltung gerne zur Verfügung.


Lampertheim, 13.08.2024

Der Magistrat der
Stadt Lampertheim

Gottfried Störmer
Bürgermeister

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