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Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses über den Jahresabschluss und die Entlastung des Magistrats für das Haushaltsjahr 2020

03.03.2023

Amtliche Bekanntmachung

1.
Aufgrund des § 114 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I 2005 S. 142), zuletzt geändert durch Geltungsdauer des § 27 Abs. 3a verlängert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBI. S. 915), hat die Stadtverordnetenversammlung am 16.12.2022 folgenden Beschluss über den Jahresabschluss und die Entlastung des Magistrats für die Haushaltsführung in dem Haushaltsjahr 2020 gefasst:

Jahresabschluss 2020:

Die Stadtverordnetenversammlung stellt den geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 der Stadt Lampertheim mit einer Bilanzsumme von 257.911.491,25 EUR fest.

Das ordentliche Ergebnis weist einen Überschuss i.H.v. 2.783.561,83 EUR aus, das außerordentliche Ergebnis ein Defizit i.H.v. 13.294,38 EUR. Demzufolge schließt das Jahresergebnis mit einem Überschuss i.H.v. 2.770.267,45 EUR.

In der Finanzrechnung ergibt sich eine Veränderung des Zahlungsmittelbestandes i.H.v. +3.832.297,88 EUR und somit nach Aufrechnung mit dem Bestand des Vorjahres ein Finanzmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres i.H.v. +4.339.289,73 EUR.

Dem Magistrat wird gemäß § 114 HGO für die Haushalts- und Kassenführung des Haushaltsjahres 2020 Entlastung erteilt.


2.
Der vorstehende Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss 2020 liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 06. bis 14. März 2023 während der Sprechzeiten der Stadtverwaltung in den Räumlichkeiten des Fachbereichs Finanzen, Stadthaus, 2. OG, Zimmer 211 öffentlich aus.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Jahresabschluss 2020 ebenfalls auf der Homepage der Stadt Lampertheim eingesehen werden kann:
http://www.lampertheim.de/de/buergerservice/verwaltung/finanzen/


Lampertheim, 28. Februar 2023
Der Magistrat

Störmer
Bürgermeister

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