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Wahl der Jugendschöffen für die Jahre 2024 bis 2028

09.02.2023

Amtliche Bekanntmachung

Im Laufe dieses Jahres werden bundesweit die Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in unserer Stadt insgesamt 30 Frauen und Männer, die am Schöffengericht in Bensheim und am Landgericht in Darmstadt als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Der Jugendhilfeausschuss schlägt doppelt so viele Kandidaten, wie an Schöffen benötigt werden, dem Schöffenwahlausschuss des Amtsgerichtes vor. Dieser wird in der zweiten Jahreshälfte 2023, aus den Vorschlägen, die Haupt- und Hilfsschöffen wählen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die ihren Wohnsitz in Lampertheim haben und am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen müssen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete etc.) und Religionsdiener sollten nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffen sollen über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet.

Interessenten für das für das Amt eines Jugendschöffen bewerben sich bis zum 13.02.2023 bei der Stadt Lampertheim, Gremienbüro, Tel.: 06206/935427, E-Mail: Grmnbrlmprthmd

Ferner kann das entsprechende Formular von der Internetseite der Stadt Lampertheim heruntergeladen werden.

Lampertheim, 06.02.2023

Gottfried Störmer
Bürgermeister

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