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Versand der Jahresbescheide verzögert sich

04.02.2023

Amtliche Bekanntmachung

Aufgrund der am 16.12.2022 von der Stadtverordnetenversammlung Lampertheim beschlossenen Anhebung des Grundsteuer B-Hebesatzes von 460 % auf 580 % sowie des Grundsteuer A-Hebesatzes von 330 % auf 430 % zum 01.01.2023, verzögert sich die Erstellung der Jahresbescheide 2023 für die Grundsteuer und die Niederschlagswassergebühr.

Daher weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass die Forderung für Grundsteuer und Niederschlagswasser für 2023 im letzten Bescheid bereits festgesetzt ist und zum Fälligkeitsdatum 15.02.2023 in der angegebenen Höhe zu zahlen ist. Bei vorliegendem SEPA-Mandat erfolgt der Lastschrifteinzug automatisch.

Zum 15.05.2023 werden die künftigen Fälligkeiten auf Basis der neuen Grundsteuerhebesätze neu berechnet. Die entsprechenden Bescheide gehen voraussichtlich Anfang April zu.

Eventuelle, grundstücksbezogene Änderungen bezüglich der Niederschlagswassergebühr, die sich aus der Ende 2022 durchgeführten Neuermittlung der versiegelten Grundstücksflächen ergeben, werden ebenfalls 2023 mit neuem Bescheid festgesetzt.

Lampertheim, den 03.02.2023

Der Magistrat der Stadt Lampertheim
Gottfried Störmer
Bürgermeister

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