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Abräumen von Reihengrabstätten (Einzelgrabstätten) auf den städtischen Friedhöfen der Stadt Lampertheim

24.09.2022

Amtliche Bekanntmachung

Gemäß § 14 Abs. 4 der Friedhofsatzung für die Friedhöfe der Stadt Lampertheim in der jeweils gültigen Fassung werden die auf den städtischen Friedhöfen vorhandenen Reihengrabstätten, Rasenreihen-grabstätten, Urnenreihengrabstätten, Urnenrasenreihengrabstätten sowie Kindergrabstätten (Einzel-grabstätten) des Beerdigungsjahres 1997 bis einschließlich des Monats März 1998 zur Räumung aufgerufen.

Die Grabverfügungsberechtigten werden gebeten die auf den Grabstätten vorhandenen Grabmale, Einfassungen, Einpflanzungen, Grabschmuck etc. bis zum 31.12.2022 zu entfernen.

Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechtsvermutung, dass die für die Unterhaltung der Grabstätten verantwortlichen Verfügungsberechtigten (Eigentümer) in der Absicht auf das Eigentum zu verzichten, den Besitz des Grabmals aufgegeben haben (vgl. § 959 Bürgerliches Gesetzbuch BGB); die Friedhofsverwaltung ist sodann berechtigt, das so herrenlos gewordene Grabmal sowie Grabschalen, Grablaternen etc. in Eigenbesitz zu nehmen (vgl. § 958 Abs. 1 BGB). Nach Ablauf der o. a. Frist gehen die betreffenden Grabmale in das Eigentum der Stadt Lampertheim über.

Die Grabstätten werden ab Januar 2023 von der Stadt Lampertheim kostenlos geräumt bzw. eingeebnet.

Eventuell besteht die Möglichkeit, dass die o. a. Grabstätten jährlich unentgeltlich von den Grabverfü-gungsberechtigten solange weitergepflegt werden können, bis die Stadt Lampertheim die Flächen anderweitig benötigt. Diesbezüglich ist aber bis zum 30.11.2022 von den jeweiligen Verfügungsbe-rechtigten ein formloser Antrag bei dem Fachdienst FD 10-1 Friedhofsverwaltung, Haus am Römer, Domgasse 2, II. OG., Zimmer 207/208, Telefon (06206) 935-288 /-327, E-Mail: friedhofsverwal-tung@lampertheim.de zu stellen. Ein entsprechendes Antragsformular „Antrag auf kostenlose Weiterpflege von Grabstätten“ kann ebenfalls auf der Homepage der Stadt Lampertheim www.lampertheim.de im Bereich „Bürgerservice & Rathaus“ unter dem „Formularcenter A - Z“ heruntergeladen werden.

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass vorhandene Wahlgrabstätten (Familiengrabstätten) nicht von der Abräumung betroffen sind.

Für Rückfragen steht der Fachdienst FD 10-1 Friedhofsverwaltung gerne zur Verfügung.

Lampertheim, 12.09.2022-ts

Der Magistrat der Stadt Lampertheim

gez.
Gottfried Störmer
Bürgermeister

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