13.08.2022
Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Darmstadt
Für das Vogelschutzgebiet 6417-450 „Wälder der südlichen hessischen Oberrheinebene“ liegt der Bewirtschaftungsplan (Maßnahmenplan) nach § 5 Abs. 3 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) vor.
Für dieses 5509 ha große Natura 2000-Gebiet, das das Land Hessen an die EU gemeldet hat, wurde ein Plan aufgestellt, in dem die Maßnahmen dargestellt werden, die zur Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes für das Natura-2000-Gebiet geeignet oder im Rahmen der Überwachung erforderlich sind.
Der Bewirtschaftungsplan soll vorrangig durch vertragliche Vereinbarungen mit den Eigentümern oder Pächtern der Grundstücke umgesetzt werden.
Einblick in die Bewirtschaftungsplanung und Informationen über die vorgesehene Umsetzung der Maßnahmen gewährt das Forstamt Lampertheim.
Für Auskünfte steht weiterhin das Regierungspräsidium Darmstadt, Frau Henriette Wache, zur Verfügung.
Darmstadt, 10. August 2022
Regierungspräsidium Darmstadt
Abteilung Landwirtschaft, Weinbau, Forsten,
Natur- und Verbraucherschutz
Az. RPDA - Dez. V 53.2-88 n 64/52-2021/1
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