20.11.2021
Amtliche Bekanntmachung
Für die Bildung des Anhörungsausschusses im verwaltungsgerichtlichen Vorverfahren sind nach dem Hessischen Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung Beisitzer erforderlich, die von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lampertheim auf Vorschlag des Magistrats zu wählen sind.
Berufs- und andere Vereinigungen oder sonstige Einrichtungen mit Sitz im Stadtgebiet haben gegenüber dem Magistrat ein Vorschlagsrecht.
Das Amt eines Beisitzers soll nach den gesetzlichen Vorschriften nur Einwohnern übertragen werden, die allgemeines Ansehen und das Vertrauen ihrer Miteinwohner genießen. Die Einwohner müssen das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben.
Es wird gebeten, entsprechende Vorschläge schriftlich mit einer Einverständniserklärung der Betroffenen an den Magistrat der Stadt Lampertheim, Stichwort „Wahl Anhörungsausschuss“, Römerstraße 102, 68623 Lampertheim bis spätestens 17.12.2021 einzureichen.
Lampertheim, 15. November 2021
DER MAGISTRAT
Im Auftrag
Wolfgang Scherer
Magistratsdirektor
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